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   LSG Sachsen-Anhalt, 11.05.2010 - L 4 P 1/07   

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https://dejure.org/2010,17434
LSG Sachsen-Anhalt, 11.05.2010 - L 4 P 1/07 (https://dejure.org/2010,17434)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11.05.2010 - L 4 P 1/07 (https://dejure.org/2010,17434)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11. Mai 2010 - L 4 P 1/07 (https://dejure.org/2010,17434)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 54 Abs 4 SGG, § 75 Abs 2 SGG, § 12 Abs 1 SGB 10, § 9 SGB 11, § 82 Abs 1 SGB 11
    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsstreit - gesonderte Berechnung betriebsnotwendiger Investitionsaufwendung gegenüber Pflegeheimbewohnern - Bewohner und zuständiger Sozialhilfeträger - keine notwendige Beiladung - Verwaltungsverfahren - keine Beteiligten - ...

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 24.07.2003 - B 3 P 1/03 R

    Öffentliche Förderung von stationären Pflegeeinrichtungen - Pflegewohngeld -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.05.2010 - L 4 P 1/07
    Darin liegt auch der Unterschied zu der Entscheidung des BSG vom 24.7.2003 (B 3 P 1/03 R), nach der bei der Anmietung eines Gebäudes auch die in den Mietkosten enthaltenen Kosten für das reine Grundstück auf die Heimbewohner umgelegt werden können.

    Der Senat verkennt dabei nicht, dass die Pflegeeinrichtungen nicht gezwungen werden dürfen, ihre Leistungen unterhalb ihrer "Gestehungskosten" anzubieten und zu erbringen (vgl. Wigge in Wannagat, a.a.O., § 82 Rd.-Nr. 19) und dass allen Einrichtungen gleichermaßen ein kostendeckender Betrieb und die Erzielung von Gewinnen möglich sein muss (vgl. hierzu BSG, Urteil v. 24.7. 2003, a.a.O.).

    Etwas anderes ergibt sich nicht aus der Entscheidung des BSG vom 24.7.2003 (a.a.O.), da dort ausdrücklich offen gelassen wurde, wie hinsichtlich der ausdrücklich von der Refinanzierung ausgeschlossenen Kosten für den Erwerb und die Erschließung von Grundstücken zu entscheiden ist.

  • BSG, 29.01.2009 - B 3 P 7/08 R

    Soziale Pflegeversicherung - stationäre Pflegeeinrichtung - Vorliegen einer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.05.2010 - L 4 P 1/07
    Das Vergütungsrecht für Pflegeeinrichtungen ist seit Einführung des SGB XI durch das PflegeVG maßgeblich von der Erwartung bestimmt, durch eine Wettbewerbsorientierung Anreize für möglichst kostengünstige Leistungen setzen zu können (vgl. BSG, Urteil v. 29.1. 2009 - B 3 P 7/08 R, zitiert nach juris).

    Das BSG sieht deshalb eine Vergütung für stationäre Pflegeleistungen erst dann als leistungsgerecht an, wenn sie die Gestehungskosten unter Zuschlag einer angemessenen Vergütung ihres Unternehmerrisikos und eines etwaigen zusätzlichen persönlichen Arbeitseinsatzes sowie einer angemessenen Verzinsung ihres Eigenkapitals deckt (vgl. BSG, Urteil vom 29.1. 2009, a.a.O.).

  • BSG, 06.09.2007 - B 3 P 3/07 R

    Umlage der Investitionskosten einer Pflegeeinrichtung auf die Heimbewohner

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.05.2010 - L 4 P 1/07
    Zutreffende Klageart ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) die Anfechtungs- und Leistungsklage im Sinne von § 54 Abs. 4 SGG (vgl. BSG, Urteil v. 6.9. 2007, Az: B 3 P 3/07 R).

    Zwar entfaltet der nach Landesrecht ergangene Förderbescheid keine Bindungswirkung für die auf bundesrechtlicher Grundlage zu erteilende Zustimmung zur Umlage ungedeckter Investitionskosten nach § 82 Abs. 3 SGB XI (vgl. BSG, Urt. v. 6.9. 2007, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 14.03.2001 - 4 L 2155/00

    Gesondert berechnete Investitionskosten; Pflegeheim; Vereinbarung von

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.05.2010 - L 4 P 1/07
    Nach der Rechtsprechung (BVerwG FEVS 53, 504; LSG SH, RsDE 55, 94; OVG Lüneburg, Urteil v. 14.3. 2001 - 4 L 2155/00) sei § 82 Abs. 3 SGB XI eng auszulegen.
  • Drs-Bund, 24.06.1993 - BT-Drs 12/5262
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.05.2010 - L 4 P 1/07
    Nach dem gesetzgeberischen Willen könnten die Pflegeeinrichtungen nicht gezwungen sein, die im Versorgungsvertrag vereinbarten Leistungen unterhalb ihrer Gestehungskosten zu erbringen (BT-Drucks. 12/5262, S. 63).
  • BSG, 12.02.2015 - B 10 ÜG 1/13 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Anspruch einer juristischen

    Die Klägerin begehrt noch eine angemessene Entschädigung wegen immaterieller Nachteile infolge der überlangen Dauer eines Klageverfahrens vor dem SG Magdeburg (S 12 P 27/00) und eines Berufungsverfahrens vor dem LSG Sachsen-Anhalt (L 4 P 1/07) zwischen denselben Beteiligten.

    Mit Beschluss der 3. Kammer des 1. Senats vom 14.12.2010 stellte das BVerfG fest, dass die überlange Verfahrensdauer vor dem LSG im Verfahren L 4 P 1/07 die Klägerin in ihrem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 S 1 GG verletzt hat.

    das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 29. November 2012 abzuändern und das beklagte Land zu verurteilen, an die Klägerin wegen der unangemessenen Dauer des Klageverfahrens vor dem Sozialgericht Magdeburg (S 12 P 27/00) und des Berufungsverfahrens vor dem Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (L 4 P 1/07) weitere Entschädigung wegen immaterieller Nachteile in Höhe von 1800 Euro sowie wegen materieller Nachteile in Höhe von 3600 Euro zu zahlen,.

  • BVerfG, 14.12.2010 - 1 BvR 404/10

    Überlange Verfahrensdauer in sozialgerichtlicher Berufungsinstanz verletzt

    Es wird festgestellt, dass die überlange Verfahrensdauer vor dem Landessozialgericht Sachsen-Anhalt im Verfahren L 4 P 1/07 die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes verletzt hat.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.11.2012 - L 10 SF 5/12

    Entschädigung wegen überlangen Gerichtsverfahrens - Altverfahren - Angemessenheit

    Die Klägerin begehrt eine angemessene Entschädigung für eine überlange Verfahrensdauer in dem Klageverfahren Az.: S 12 P 27/00 vor dem Sozialgericht (SG) Magdeburg und dem Berufungsverfahren Az.: L 4 P 1/07 vor dem Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt.

    Am 14. Dezember 2010 stellte das BVerfG fest, dass die überlange Verfahrensdauer vor dem LSG Sachsen-Anhalt im Verfahren L 4 P 1/07 die Klägerin in ihrem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) verletzt habe (1 BvR 404/10, Juris).

    die Beklagte zu verurteilen, ihr eine angemessene Entschädigung für die um drei Jahre und sechs Monate überlange Verfahrensdauer im Gerichtsverfahren vor dem Sozialgericht zu dem Aktenzeichen S 12 P 27/00 und vor dem Landessozialgericht zu dem Aktenzeichen L 4 P 1/07 zu zahlen.

    Die Gerichtsakte und die Verfahrensakten (Az: S 12 P 27/00 und L 4 P 1/07) haben vorgelegen und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.04.2016 - L 10 SF 5/15

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - höhere Entschädigung bei

    Die Klägerin begehrt eine angemessene Entschädigung für eine überlange Verfahrensdauer in dem Klageverfahren (S 12 P 27/00) vor dem Sozialgericht (SG) Magdeburg und in dem Berufungsverfahren (L 4 P 1/07) vor dem Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt.

    Am 14. Dezember 2010 stellte das BVerfG fest, dass die überlange Verfahrensdauer vor dem LSG Sachsen-Anhalt im Verfahren L 4 P 1/07 die Klägerin in ihrem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) verletzt habe (1 BvR 404/10, juris).

    den Beklagten zu verurteilen, ihr wegen der unangemessenen Dauer des Klageverfahren vor dem Sozialgericht Magdeburg (S 12 P 27/00) und vor dem Landessozialgericht Sachsen Anhalt (L 4 P 1/07) eine Entschädigung wegen immaterieller Nachteile in Höhe von insgesamt 4.200,00 Euro zu zahlen.

    Die Gerichtsakte und die Verfahrensakten (Az: S 12 P 27/00 und L 4 P 1/07) haben vorgelegen und waren Gegenstand der Beratung und Entscheidungsfindung.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2011 - L 4 P 12/07

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegeheim - gesonderte Berechnung der

    Die nach § 82 Abs. 3 SGB XI zulässige gesonderte Berechnung von betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen bezieht sich ausdrücklich nur auf Aufwendungen nach Abs. 2 Nr. 1 und bestimmte Aufwendungen nach Abs. 2 Nr. 3. Nach dem Wortlaut der Vorschrift kommt daher eine gesonderte Inrechnungstellung von Aufwendungen für den Erwerb und die Erschließung von Grundstücken nicht in Betracht (vgl. hierzu, insbesondere auch zur Verfassungsmäßigkeit des gesetzlichen Ausschlusses der Umlage dieser Kosten auf die Heimbewohner, LSG Sachsen-Anhalt v. 11. Mai 2010 - L 4 P 1/07).
  • LSG Bayern, 15.09.2010 - L 2 P 54/08

    Soziale Pflegeversicherung - gesonderte Berechnung der betriebsnotwendigen

    Der Erbbauzins ist deshalb nicht mit einer fiktiven Herausrechnung eines den Grundstückanteil betreffenden Mietzinses für ein Gebäude vergleichbar (so auch: LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.05.2010, Az.: L 4 P 1/07).
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