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   LSG Baden-Württemberg, 18.05.2020 - L 4 P 561/19   

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LSG Baden-Württemberg, 18.05.2020 - L 4 P 561/19 (https://dejure.org/2020,51621)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.05.2020 - L 4 P 561/19 (https://dejure.org/2020,51621)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Mai 2020 - L 4 P 561/19 (https://dejure.org/2020,51621)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Baden-Württemberg, 09.11.2020 - L 4 P 3250/20

    Soziale Pflegeversicherung - häusliche Pflege - Entlastungsbetrag -

    Nach der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung des § 45b Abs. 1 Satz 2 SGB XI ist der Betrag zweckgebunden einzusetzen für die in Satz 3 genannten qualitätsgesicherten zusätzlichen Betreuungsleistungen (zum Ganzen Senatsurteil vom 18. Mai 2020 - L 4 P 561/19 - nicht veröffentlicht, m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.11.2021 - L 4 P 2161/21
    In einem zweiten Schritt wird festgelegt, wie hoch die Kostenerstattung für tatsächlich in Anspruch genommene Leistungen ausfällt (Senatsurteil vom 18. Mai 2020 - L 4 P 561/19 - juris, Rn. 44 m.w.N.).

    Diese Beschränkung entspricht nach wie vor dem gesetzgeberischen Willen (Senatsurteil vom 18. Mai 2020 - L 4 P 561/19 - juris, Rn. 53; Beschluss des Senats vom 8. Mai 2019 - L 4 P 75/19 - sowie zu § 45b SGB XI a.F. Senatsurteil vom 9. Dezember 2016 - L 4 P 3221/16 - beide n.v.).

    Wie oben (unter aa) (2)) dargelegt, war die Zweckbindung mit der Beschränkung auf die aufgezählten Leistungsangebote wegen der knappen Finanzmittel der Pflegeversicherung aus Gründen der infrastrukturprägenden Wirkung und der Qualitätssicherung gesetzgeberisch gerade gewollt (Senatsurteil vom 18. Mai 2020 - L 4 P 561/19 - juris, Rn. 56; Beschluss des Senats vom 8. Mai 2019 - L 4 P 75/19 - n.v.).

  • LSG Baden-Württemberg, 24.07.2023 - L 4 KR 1019/23
    Maßgebend ist daher der objektive Sinngehalt der Erklärung, wie der Empfänger sie bei verständiger Würdigung nach den Umständen des Einzelfalls objektiv verstehen musste (Luthe, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, 2. Aufl., Stand: 27. November 2018, § 31 Rn. 39 m.w.N.; Senatsurteile vom 18. Mai 2020 - L 4 P 561/19 - juris, Rn. 39 und vom 14. Februar 2020 - L 4 KR 2701/17 - juris, Rn. 35).
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