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   LSG Baden-Württemberg, 19.06.2015 - L 4 R 2821/14   

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https://dejure.org/2015,103332
LSG Baden-Württemberg, 19.06.2015 - L 4 R 2821/14 (https://dejure.org/2015,103332)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.06.2015 - L 4 R 2821/14 (https://dejure.org/2015,103332)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Juni 2015 - L 4 R 2821/14 (https://dejure.org/2015,103332)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (29)

  • LSG Baden-Württemberg, 14.02.2012 - L 11 KR 3007/11

    (Sozialversicherungspflicht - EDV-Systemingenieur - Beratung und Unterstützung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.06.2015 - L 4 R 2821/14
    Bei "Dreieckverhältnissen" wie im vorliegenden Fall, in denen ein Beteiligter selbst seine Dienstleistungen im Rahmen eines zwischen seinem Auftraggeber und einem Dritten abgeschlossenen Vertrags erbringe, komme es entscheidend darauf an, ob der Beteiligte (hier der Kläger; richtig: der Beigeladene zu 1)) Teilleistungen erbringe, die ihrerseits vertraglich nicht als Werk klar abgegrenzt bzw. abgrenzbar seien oder ob die vereinbarten Tätigkeiten vertraglich soweit präzisiert seien, dass auf dieser Grundlage die Leistung ohne weitere Weisungen in eigener Verantwortung erbracht werden könne (Verweis auf Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 15. Dezember 2010 - L 8 R 101/09 -, in juris, Urteil des Bayrischen LSG vom 22. März 2011 - L 5 R 148/09 -, nicht veröffentlicht und Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 14. Februar 2012 - L 11 KR 3007/11 -).

    Die Parallelität des zugrundeliegenden Sachverhalts lasse eine vom Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 14. Februar 2012 - L 11 KR 3007/11 abweichende Beurteilung nicht zu. Eine freiberufliche Tätigkeit innerhalb eines Großprojekts setze eine Präzisierung der Tätigkeit voraus, die keine weitere Erteilung von Weisungen erfordere. Die mit dem Projektleitern und dem Team praktizierte Abstimmung von Arbeitspaketen belege, dass bei Vertragsabschluss keine klare Definition von Zielen und präzise Abgrenzung im Sinne eines Werkes gewollt gewesen sei. Der Vertragsgegenstand sei derart unbestimmt gewesen, dass er erst durch weitere Vorgaben oder eine Eingliederung in dem Projektbetrieb konkretisiert worden sei. Zudem habe der Beigeladene zu 1) als Projektmanager Überwachungsaufgaben und damit Führungsaufgaben gegenüber anderen Mitarbeitern wahrgenommen, die nur im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung denkbar seien.

    Das SG habe sein Urteil im Übrigen in Kenntnis des Urteils des LSG Baden-Württemberg vom 14. Februar 2012 - L 11 KR 3007/11 - getroffen. Die Klägerin hat die per E-Mail erfolgte Vertragsverlängerung vom 19. August 2009 und weitere Rechnungen des Beigeladenen zu 1) einschließlich der Leistungsnachweise für die Monate Mai bis Dezember 2009 vorgelegt und mitgeteilt, dass eine schriftliche Beauftragung des Beigeladenen zu 1) für die Zeit vom 1. Juli bis 4. August 2009 nicht existiere.

    der AGBs der Klägerin so verstünde, die Klägerin habe sich mithilfe ihrer AGBs vertraglich eine umfassende Einflussnahme auf die Arbeit des Beigeladenen zu 1) vorbehalten, das einem Weisungsrecht des Arbeitgebers gleichkomme (LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 14. Februar 2012 - L 11 KR 3007/11 - in juris Rn. 60, 30.

    Schließlich kann sich auch aus Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) nichts für die hier zu beurteilende Frage ergeben (a.A. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Februar 2012 - L 11 KR 3007/11 in juris Rn. 61).

  • BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als telefonische Gesprächspartnerin für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.06.2015 - L 4 R 2821/14
    Maßgebend ist das Gesamtbild der Arbeitsleistung (zum Ganzen z.B. BSG, Urteile vom 22. Juni 2005 - B 12 KR 28/03 R - m.w.N., 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R -, 29. August 2012 - B 12 KR 14/10 R und B 12 KR 25/10 R - sowie 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R -, alle in juris; zur Verfassungsmäßigkeit der anhand dieser Kriterien häufig schwierigen Abgrenzung Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 20. Mai 1996 - 1 BvR 21/96 -, in juris).

    Dass der Beigeladene zu 1) teilweise mit der beim Endkunden F. benutzten Software arbeiten musste, begründet ebenfalls keine Eingliederung in den Betrieb der Klägerin (vgl. auch BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R - in juris, Rn. 29).

    Die Nutzung eines von anderen vorgehaltenen/betriebenen Systems/Netzes (Logistik) schließt eine selbstständige Tätigkeit nicht aus (vgl. BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R - in juris, Rn. 37).

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 14/10 R

    Sozialversicherungspflicht eines von einem Träger der öffentlichen Jugendhilfe

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.06.2015 - L 4 R 2821/14
    Maßgebend ist das Gesamtbild der Arbeitsleistung (zum Ganzen z.B. BSG, Urteile vom 22. Juni 2005 - B 12 KR 28/03 R - m.w.N., 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R -, 29. August 2012 - B 12 KR 14/10 R und B 12 KR 25/10 R - sowie 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R -, alle in juris; zur Verfassungsmäßigkeit der anhand dieser Kriterien häufig schwierigen Abgrenzung Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 20. Mai 1996 - 1 BvR 21/96 -, in juris).

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (vgl. hierzu insgesamt auch BSG, Urteile vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R - sowie 29. August 2012 - B 12 KR 14/10 R und B 12 KR 25/10 R -, alle in juris).

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.06.2015 - L 4 R 2821/14
    Maßgebend ist das Gesamtbild der Arbeitsleistung (zum Ganzen z.B. BSG, Urteile vom 22. Juni 2005 - B 12 KR 28/03 R - m.w.N., 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R -, 29. August 2012 - B 12 KR 14/10 R und B 12 KR 25/10 R - sowie 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R -, alle in juris; zur Verfassungsmäßigkeit der anhand dieser Kriterien häufig schwierigen Abgrenzung Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 20. Mai 1996 - 1 BvR 21/96 -, in juris).

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (vgl. hierzu insgesamt auch BSG, Urteile vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R - sowie 29. August 2012 - B 12 KR 14/10 R und B 12 KR 25/10 R -, alle in juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2014 - L 11 R 4761/13

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Dozent an einer Sprachenschule -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.06.2015 - L 4 R 2821/14
    Abgesehen davon, dass eine Verrichtung der Tätigkeit im Betrieb des Auftraggebers nur ein - wenn auch gewichtiges - Indiz für eine abhängige Beschäftigung, aber kein zwingendes Merkmal sein kann, denn auch Tätigkeiten, die am Betriebssitz des Auftraggebers ausgeführt werden, können selbstständiger Natur sein (vgl. etwa zur selbstständigen Tätigkeit eines Lehrers in den Räumlichkeiten des Auftraggebers LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Oktober 2014 - L 11 R 4761/13 - in juris, Rn. 31; vgl. auch etwa LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 1. November 2012 - L 1 R 306/10 - in juris, Rn. 30, mit dem Hinweis auf Steuerberater, Unternehmensberater und Handwerker), erfolgte die Tätigkeit bei F. auf eigenen Wunsch des Beigeladenen zu 1).

    Eine solche ist nur gegeben, wenn ständige Dienstbereitschaft erwartet wird oder wenn der Mitarbeiter in nicht unerheblichem Umfang auch ohne entsprechende Vereinbarung herangezogen wird, ihm also die Arbeitszeiten letztlich "zugewiesen" werden (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Oktober 2014 - L 11 R 4761/13 - in juris, Rn. 32).

  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.06.2015 - L 4 R 2821/14
    Maßgebend ist das Gesamtbild der Arbeitsleistung (zum Ganzen z.B. BSG, Urteile vom 22. Juni 2005 - B 12 KR 28/03 R - m.w.N., 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R -, 29. August 2012 - B 12 KR 14/10 R und B 12 KR 25/10 R - sowie 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R -, alle in juris; zur Verfassungsmäßigkeit der anhand dieser Kriterien häufig schwierigen Abgrenzung Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 20. Mai 1996 - 1 BvR 21/96 -, in juris).

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (vgl. hierzu insgesamt auch BSG, Urteile vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R - sowie 29. August 2012 - B 12 KR 14/10 R und B 12 KR 25/10 R -, alle in juris).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 01.11.2012 - L 1 R 306/10

    Sozialversicherungspflicht nach § 2 Abs 2 Nr 1 SGB 4 - Restaurantleiter - freier

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.06.2015 - L 4 R 2821/14
    Abgesehen davon, dass eine Verrichtung der Tätigkeit im Betrieb des Auftraggebers nur ein - wenn auch gewichtiges - Indiz für eine abhängige Beschäftigung, aber kein zwingendes Merkmal sein kann, denn auch Tätigkeiten, die am Betriebssitz des Auftraggebers ausgeführt werden, können selbstständiger Natur sein (vgl. etwa zur selbstständigen Tätigkeit eines Lehrers in den Räumlichkeiten des Auftraggebers LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Oktober 2014 - L 11 R 4761/13 - in juris, Rn. 31; vgl. auch etwa LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 1. November 2012 - L 1 R 306/10 - in juris, Rn. 30, mit dem Hinweis auf Steuerberater, Unternehmensberater und Handwerker), erfolgte die Tätigkeit bei F. auf eigenen Wunsch des Beigeladenen zu 1).

    Entsprechend sind etwa auch Steuerberater und Unternehmensberater, die in fremden Betrieben tätig werden, regelmäßig selbstständig (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 1. November 2012 - L 1 R 306/10 - in juris, Rn. 30).

  • LSG Baden-Württemberg, 27.04.2015 - L 4 R 908/14
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.06.2015 - L 4 R 2821/14
    bb) Ein Indiz für eine selbstständige Tätigkeit ist schließlich das mit dem Einsatz eigenen Kapitals verbundene Unternehmerrisiko, das im Rahmen der Würdigung des Gesamtbildes zu beachten ist (BSG, Beschluss vom 16. August 2010 - B 12 KR 100/09 B - in juris, Rn. 10 m.w.N.; Urteil des Senats vom 24. April 2015 - L 4 1787/14 - und Beschluss des Senats vom 27. April 2015 - L 4 R 908/14 - beide nicht veröffentlicht).
  • BSG, 01.12.1977 - 12/3/12 RK 39/74

    Arbeitslosenversicherungspflicht der Bezirksstellenleiter der Staatlichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.06.2015 - L 4 R 2821/14
    In diesem Sinne gilt, dass die tatsächlichen Verhältnisse den Ausschlag geben, wenn sie von Vereinbarungen abweichen (BSG, Urteile vom 1. Dezember 1977 - 12/3/12 RK 39/74 - und 10. August 2000 - B 12 KR 21/98 R -, jeweils m.w.N., beide in juris).
  • BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 405/01

    Begründung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses - Arbeitnehmerstatus eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.06.2015 - L 4 R 2821/14
    Die hier zu beurteilende Konstellation ist ersichtlich nicht derjenigen eines Orchestermusikers ähnlich, der die Teilnahme an einer einzelnen Produktion oder einem bestimmten musikalischen Vorhaben und bei den dazu erforderlichen Einzeldiensten zugesagt hatte, ohne dass diese nach Anzahl, Dauer und zeitlicher Lage bereits abschließend festgestanden hätten (so der Sachverhalt bei Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 9. Oktober 2002 - 5 AZR 405/01 - in juris, Rn. 24), weil die Tätigkeit eines Orchestermusikers in zeitlicher, örtlicher und fachlicher Hinsicht von Vorgaben abhängt, die er selbst - schon der Natur der Tätigkeit wegen - nicht allein bestimmen kann.
  • LSG Hessen, 30.11.2000 - L 14 KR 777/97

    Versicherungspflicht bzw -freiheit - Übungsleitertätigkeit - Sportverein

  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

  • BSG, 08.12.1994 - 11 RAr 49/94

    GmbH - Alleingesellschafter - Beitragspflicht

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89

    Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH

  • BSG, 16.08.2010 - B 12 KR 100/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache -

  • BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 8/01 R

    Sportlehrerin - Übungsleiterin - Sportverein - abhängige Beschäftigung -

  • LSG Baden-Württemberg, 18.05.2015 - L 11 R 4586/12

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit einer Diplomphysikerin als

  • BSG, 30.10.2013 - B 12 R 3/12 R

    Rentenversicherungspflicht - selbständig tätiger Dozent - Honorarkraft - mehr als

  • BAG, 09.11.1994 - 7 AZR 217/94

    Arbeitnehmerüberlassung

  • LSG Baden-Württemberg, 30.07.2014 - L 5 R 3157/13

    Sozialversicherungspflicht - IT-Spezialist/EDV-Berater - Beauftragung von

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

  • BSG, 10.08.2000 - B 12 KR 21/98 R

    Honorarkräfte für Telefonsex stehen in abhängiger Beschäftigung

  • LSG Baden-Württemberg, 04.09.2013 - L 11 R 2315/13

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Fahrertätigkeit -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2014 - L 2 R 258/14

    Festsetzung von Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund der von einer

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2010 - L 8 R 101/09

    Rentenversicherung

  • BSG, 08.12.2009 - B 5 R 148/09 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • LSG Baden-Württemberg, 09.04.2014 - L 5 R 2000/13

    Sozialversicherungspflicht - Projektingenieur auf der Basis eines Rahmenvertrages

  • LSG Baden-Württemberg, 10.06.2016 - L 4 R 3072/15

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - SAP-Berater auf der Basis eines

    Die Beklagte ist der Ansicht, dass den Urteilen des beschließenden Senats vom 27. Februar 2015 (L 4 R 3943/13) und vom 29. Juni 2015 (L 4 R 2821/14 - beide nicht veröffentlicht) zum Teil andere Sachverhalte zu Grunde gelegen hätten.

    Gleiches gilt für die Nutzung von beim Auftraggeber vorhandener Software (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2014 - B 12 R 13/13 R - juris, Rn. 33; BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R - juris, Rn. 37; u.a. auch Urteile des Senats vom 27. Februar 2015 - L 4 R 3943/13 -, vom 24. April 2015 - L 4 R 1787/14 - und vom 19. Juni 2015 - L 4 R 2821/14 - alle nicht veröffentlicht).

    Die Erbringung von Beratungsleistungen und eine Weisungsbefugnis schließen sich - hierauf hat der Senat wiederholt hingewiesen (Urteile des Senats vom 27. Februar 2015 - L 4 R 3943/13 - und vom 19. Juni 2015 - L 4 R 2821/14 - beide nicht veröffentlicht) strukturell aus, denn derjenige, der eine Beratung begehrt, will gerade Antworten auf offene Fragen und nicht die Exekution schon feststehender Lösungen.

    Soweit die Beklagte zuletzt auf Ausführungen des 11. Senats des LSG Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 14. Februar 2012 (L 11 KR 3007/11 - juris, Rn. 61) zu Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) hingewiesen, ergibt sich für die hier zu beurteilende Frage hieraus nichts, worauf der Senat bereits in seinen Urteilen vom 27. Februar 2015 (L 4 R 3943/13 - nicht veröffentlicht) und vom 19. Juni 2015 (L 4 R 2821/14 - nicht veröffentlicht) hingewiesen hat: Das Argument, die Klägerin müsse über einen ausreichenden Einfluss auf die von ihr zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten gegenüber dem Endkunden eingesetzten Personen verfügen, um keine unzulässige Arbeitnehmerüberlassung durchzuführen, geht fehl.

    Die (gesetzlichen oder vertraglichen) Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber Dritten sind lediglich das Motiv für die Beauftragung, sagen aber nichts über die Weisungsgebundenheit im Verhältnis zum Beauftragten oder Sonstiges über dieses Vertragsverhältnis aus (Urteile des Senats vom 27. Februar 2015 - L 4 R 3943/13 - und vom 19. Juni 2015 - L 4 R 2821/14 - beide nicht veröffentlicht).

  • LSG Baden-Württemberg, 13.09.2016 - L 4 R 2120/15

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Bilanzbuchhalterin/Lohnbuchhalterin -

    Gleiches gilt für die Nutzung von beim Auftraggeber vorhandener Software (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2014 - B 12 R 13/13 R - juris, Rn. 33; BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R - juris, Rn. 37; u.a. auch Urteile des Senats vom 27. Februar 2015 - L 4 R 3943/13 -, vom 24. April 2015 - L 4 R 1787/14 - und vom 19. Juni 2015 - L 4 R 2821/14 - alle nicht veröffentlicht).
  • LSG Hessen, 11.04.2019 - L 8 KR 487/17

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit

    Hinsichtlich des Weisungsrechtes ist zu beachten, dass dieses bei Diensten höherer Art zu einem funktionsgerechten Dienen in der fremden betrieblichen Organisation verfeinert sein kann (BSG, Urteil vom 18. Dezember 2001 - B 12 KR 8/01R, Juris), jedoch kann für die Annahme des Vorliegens einer abhängigen Beschäftigung nicht gänzlich auf eine Weisungsabhängigkeit verzichtet werden (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Februar 2015 - L 4 R 3943/13 - und Urteil vom 19. Juli 2015 ? L 4 R 2821/14 - LSG Hessen, Urteil vom 30. November 2000 - L 14 KR 777/97 - Juris, Rn. 22 ).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.09.2016 - L 4 R 2218/15

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Fernmelde- und Netzwerktechniker -

    Es handelt sich um eine gerade bei selbständigen Dienstleistern übliche Vorgehensweise (Urteil des Senats vom 19. Juni 2015 - L 4 R 2821/14 - nicht veröffentlicht).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.01.2018 - L 7 R 850/17

    Sozialversicherung - Statusfeststellungsverfahren - Versicherungspflicht bzw

    Gleiches würde für die Nutzung von beim Auftraggeber vorhandener Software gelten (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2014 - B 12 R 13/13 R - juris Rdnr. 33; BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R - juris Rdnr. 37; u.a. auch LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 27. Februar 2015 - L 4 R 3943/13 -, vom 24. April 2015 - L 4 R 1787/14 - und vom 19. Juni 2015 - L 4 R 2821/14 - alle nicht veröffentlicht).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.11.2015 - L 4 R 680/15
    Die (gesetzlichen oder vertraglichen) Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber Dritten sind lediglich das Motiv für die Beauftragung, sagen aber nichts über die Weisungsgebundenheit im Verhältnis zum Beauftragten oder Sonstiges über dieses Vertragsverhältnis aus (Urteile des Senats vom 27. Februar 2015 - L 4 R 3943/13 - und vom 19. Juni 2015 - L 4 R 2821/14 - beide nicht veröffentlicht).

    Insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt von jenen, die den Urteilen des Senats vom 27. Februar 2015 (L 4 R 3943/13 - nicht veröffentlicht) und vom 19. Juni 2015 (L 4 R 2821/14 - nicht veröffentlicht) zugrunde lagen.

    Aufgrund dieses Vorbringens steht zur Überzeugung des Senats fest, dass seine Tätigkeit nicht als (ergebnisoffene) Beratungsleistung (so die Konstellationen in den Urteilen des Senats vom 27. Februar 2015 - L 4 R 3943/13 - und vom 19. Juni 2015 - L 4 R 2821/14 - beide nicht veröffentlicht) einzustufen ist, sondern als Programmierleistung, für die er konkrete Vorgaben der Endkundin erhalten hatte.

  • LSG Baden-Württemberg, 08.07.2016 - L 4 R 4979/15

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - zahnmedizinische

    Gleiches gilt für die Nutzung von beim Auftraggeber vorhandener Software (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2014 - B 12 R 13/13 R - juris, Rn. 33; BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R - juris, Rn. 37; u.a. auch Urteile des Senats vom 27. Februar 2015 - L 4 R 3943/13 -, vom 24. April 2015 - L 4 R 1787/14 - und vom 19. Juni 2015 - L 4 R 2821/14 - alle nicht veröffentlicht).
  • LSG Sachsen, 26.10.2016 - L 1 KR 46/13

    Sozialversicherungsbeitragspflicht eines IT-Beraters

    Darüber hinaus habe das SG B. in weiteren Parallelverfahren zu Gunsten der dortigen Klägerin entschieden (Urteil vom 12. September 2012 - S 4 R 488/11; inzwischen bestätigt durch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Mai 2015 - L 11 R 4586/12 - juris; SG B., Urteil vom 23. März 2013 - S 15 R 8638/09; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Februar 2015 - L 4 R 5098/13, und LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Juni 2015 - L 4 R 2821/14).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.11.2017 - L 11 R 4543/16

    Sozialversicherungspflicht - Consultant/Berater für Lotus Notes

    Das LSG Baden-Württemberg habe in Parallelverfahren (27.02.2015, L 4 R 5098/13; 18.05.2015, L 11 R 4586/12; 19.06.2015, L 4 R 2821/14) die Auffassung der Klägerin bestätigt.
  • LSG Baden-Württemberg, 12.05.2017 - L 4 R 775/15
    Etwas anderes könnte nur erwogen werden, wenn ein Spezialist eine Beratungsleistung erbringen soll und die erforderlichen Fachkenntnisse des Auftraggebers fehlen (vgl. Urteil des Senats vom 19. Juni 2015 - L 4 R 2821/14 - nicht veröffentlicht).

    Gleiches gilt für die Nutzung von beim Auftraggeber vorhandener Betriebsmittel (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2014 - B 12 R 13/13 R - juris, Rn. 33; BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R - juris, Rn. 37; u.a. auch Urteile des Senats vom 27. Februar 2015 - L 4 R 3943/13 -, vom 24. April 2015 - L 4 R 1787/14 - und vom 19. Juni 2015 - L 4 R 2821/14 - alle nicht veröffentlicht).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2015 - L 4 R 1570/12

    Sozialversicherungspflicht - Co-Trainer einer Fußballmannschaft - abhängige

  • LSG Hessen, 26.04.2018 - L 8 KR 130/16
  • LSG Hessen, 31.01.2020 - L 8 BA 45/19

    Krankenversicherung betreffend § 7a SGB IV bzw. §§ 28p und 28q SGB IV

  • LSG Hessen, 27.08.2020 - L 8 BA 4/20

    Ein Fahrradkurier ist selbständig tätig

  • LSG Baden-Württemberg, 21.07.2017 - L 4 R 3660/15
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