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   LSG Rheinland-Pfalz, 21.03.2012 - L 4 R 288/11   

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https://dejure.org/2012,28566
LSG Rheinland-Pfalz, 21.03.2012 - L 4 R 288/11 (https://dejure.org/2012,28566)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.03.2012 - L 4 R 288/11 (https://dejure.org/2012,28566)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. März 2012 - L 4 R 288/11 (https://dejure.org/2012,28566)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Rücknahme eines rechtswidrig zu hohen Rentenbescheids in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Rücknahme eines rechtswidrig zu hohen Rentenbescheids in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Rücknahme von Rentenbescheiden wegen Rechenfehlern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Rechenfehler im Rentenbescheid

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Der Falsche Rentenbescheid

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Rücknahme von Rentenbescheiden wegen Rechenfehlern

  • rente-rentenberater.de (Kurzinformation)

    Korrektur einer zu hohen Rente ist möglich

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Rücknahme von Rentenbescheiden wegen Rechenfehlern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Irrtümlich zu hohe Rente - Vertrauensschutz?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Rentenbescheid kann bei Rechenfehlern zurückgenommen werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rücknahme von Rentenbescheiden wegen Rechenfehlern zulässig - Reduzierung bei fehlendem schutzwürdigen Vertrauen des Empfängers in Höhe der Zahlung nicht zu beanstanden

 
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Wird zitiert von ...

  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.11.2018 - L 3 R 19/17

    Krankenversicherung - Nacherhebung rückständiger Pflichtbeiträge zur Kranken- und

    Darüber hinaus wies sie auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Rheinland-Pfalz (L 4 R 288/11) hin, wonach in dem Fall, dass einem Rentner wegen Rechenfehlern zu viel Rente zugesagt werde, der Fehler rückwirkend nicht korrigierbar sei.
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