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   LSG Baden-Württemberg, 26.03.2010 - L 4 R 3765/08   

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https://dejure.org/2010,9515
LSG Baden-Württemberg, 26.03.2010 - L 4 R 3765/08 (https://dejure.org/2010,9515)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.03.2010 - L 4 R 3765/08 (https://dejure.org/2010,9515)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. März 2010 - L 4 R 3765/08 (https://dejure.org/2010,9515)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Funktionsunfähigkeit der Gebrauchshand - Verweisungsberufe - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Funktionsunfähigkeit der Gebrauchshand - Verweisungsberufe - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung einer ausländisch ungelernten Person aufgrund einer bestehenden Behinderung infolge eines nicht berufsbedingten Autounfalls; Tätigkeit als Pförtner bei vorliegender Funktionslosigkeit der Haupthand hinsichtlich der Gewährung ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 43
    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung; Verweisbarkeit auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bei Einarmigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Pförtner ohne Hand

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 29.03.2005 - L 2 RJ 349/03

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Summierung ungewöhnlicher

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.03.2010 - L 4 R 3765/08
    Ein Pförtner hat, was von der Beklagten auch nicht bestritten wird, Schreibarbeiten zu verrichten (vgl. die vom SG eingeführte Stellungnahme des Landesarbeitsamts Bayern vom 02. Juli 2002 im Verfahren vor dem Bayerischen LSG L 6 RJ 654/00, veröffentlicht in www.sozialgerichtsbarkeit.de; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. März 2005 - L 2 RJ 349/03 -, in Juris, gestützt auf eine Auskunft des Landesarbeitsamts Rheinland-Pfalz-Saarland vom 18. Februar 2003).
  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.03.2010 - L 4 R 3765/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG; Beschluss des Großen Senats vom 19. Dezember 1996, BSGE 80, 24 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8; SozR 4-2600 § 44 Nr. 1) besteht die Pflicht zur Benennung einer Verweisungstätigkeit, wenn eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung vorliegt.
  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 64/02 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Berufsunfähigkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.03.2010 - L 4 R 3765/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG; Beschluss des Großen Senats vom 19. Dezember 1996, BSGE 80, 24 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8; SozR 4-2600 § 44 Nr. 1) besteht die Pflicht zur Benennung einer Verweisungstätigkeit, wenn eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung vorliegt.
  • BSG, 21.04.1993 - 5 RJ 48/92

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit - Zulässige Befristung der Rente -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.03.2010 - L 4 R 3765/08
    Dies wäre erst dann der Fall, wenn berufsfördernde Maßnahmen von der Beklagten auch schon konkret angeboten sind (BSG, Urteil vom 21. April 1993 - 5 RJ 48/92 - in Juris), was derzeit nicht aktuell ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 20.01.2015 - L 11 R 2944/12

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Verweisbarkeit - massive

    Grundsätzlich stehe einer Tätigkeit als Pförtner Einarmigkeit nicht entgegen (unter Hinweis auf Landessozialgericht LSG Baden-Württemberg 26.03.2010, L 4 R 3765/08, juris).

    Bei ihm liege eine sog schwere spezifische Leistungsbehinderung in der Gebrauchsfähigkeit seiner rechten Hand vor, die nach der Rechtsprechung des LSG Baden-Württemberg (26.03.2010, L 4 R 3765/08) einen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung auslöse.

    Dem steht bereits entgegen, dass die von einem Pförtner auch geforderten Schreibarbeiten nicht in einem von der Arbeitswirklichkeit geforderten Tempo verrichtet werden können (Landessozialgericht Baden-Württemberg 26.03.2010, L 4 R 3765/08, juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 05.07.2017 - L 13 R 1079/16

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Das SG hat auch zu Recht eine Rente auf Dauer zugesprochen, da es sich um einen Dauerzustand handelt (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. März 2010, L 4 R 3765/08, Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2012 - L 4 R 1642/09
    Der Senat hat daher bereits entschieden, dass einer Tätigkeit als Pförtner (auch an der Nebenpforte) Einarmigkeit grundsätzlich nicht entgegen steht (vgl. LSG, Urteile des erkennenden Senats vom 26. März 2010 - L 4 R 3765/08 - juris, sowie vom 31. Oktober 2008 L 4 KNR 3903/07 - unveröffentlicht).

    Der Senat geht daher insgesamt davon aus, dass es dem Kläger möglich ist, die im Rahmen einer Pförtnertätigkeit anfallenden Schreibarbeiten auch in einem in der Arbeitswirklichkeit geforderten Tempo durchzuführen (vgl. mit diesem Maßstab Urteil des erkennenden Senats vom 26. März 2010 - L 4 R 3765/08 -).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2010 - L 4 R 1935/05
    Der Verweis des Klägers auf die Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 26. März 2010 (L 4 R 3765/08, juris) zwingt zu keinem anderen Ergebnis.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 09.09.2010 - L 10 KN 5/06

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - konkrete Benennung einer

    Dabei kann dahinstehen, ob damit das Besteigen von Leitern, Verkaufstätigkeiten und der Transport und die Verwahrung von (mitunter schweren) Objekten einhergehen (so LSG Baden-Württemberg 26. März 2010 - L 4 R 3765/08, Juris und 31. Oktober 2008 - L KNR 3903/07).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.02.2011 - L 10 KN 21/08

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - Bankkauffrau -

    Die Klägerin ist damit nicht als "funktionelle Einhänderin" anzusehen (vgl. dazu LSG Baden-Württemberg 26. März 2010 - L 4 R 3765/08, Juris).
  • SG Altenburg, 13.12.2021 - S 17 R 196/21

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Eine solche Arbeit war auch für Personen geeignet, die in der Gebrauchsfähigkeit der Hände eingeschränkt waren, so dass etwa auch eine funktionale Einarmigkeit grundsätzlich nicht entgegen stand (vgl. so auch z. B. Thüringer LSG, Urteil v. 30.10.2012 - L 6 R 732/09; Urteil v. 28.01.2014 - L 6 R 698/11, Rn. 23; LSG Sachsen- Anhalt, Urteil v. 08.05.2008 - L 3 R 478/06 Rn. 38; LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 26.03.2010 - L 4 R 3765/08; auch noch Thüringer LSG, Urteil v. 09.10.2019 - L 12 R 439/17).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.12.2011 - L 13 R 1008/11
    Entgegen der Behauptung des Bevollmächtigten des Klägers in der mündlichen Verhandlung ergibt sich aus dem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 26. März 2010, L 4 R 3765/08 (veröffentlicht in Juris) nichts Anderes.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2011 - L 1 R 332/09
    Bezüglich der eingeschränkten Gebrauchsfähigkeit der linken Hand als Beihand ist eine schwere spezifische Leistungsbehinderung oder eine Summierung atypischer Leistungseinschränkungen (in Verbindung mit anderen Leistungseinschränkungen) nur dann anzunehmen, wenn die Benutzbarkeit der linken Beihand faktisch aufgehoben ist (siehe nur: LSG Niedersachsen, Urteil vom 19.12.2001, L 1 RA 37/01; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29.09.2010, L 1 R 372/10 LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.03.2010, L 4 R 3765/08; LSG Hamburg vom 15.11.2006, L 1 RJ 137/03; LSG Bayern, Urteil vom 19.04.2007, L 4 R 667/05 - Zitierung nach www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2010 - L 1 R 372/10
    Die Einsatzfähigkeit des linken Armes bei Rechtshändigkeit führt aber nicht zur Erwerbsminderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.3.2010, L 4 R 3765/08; LSG Hamburg, Urteil vom 15.11.2006, L 1 RJ 138/03; LSG Bayern, Urteil vom 19.4.2007, L 14 R 667/05 - Zitierung nach www.sozialgerichtsbarkeit.de).
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