Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2010 - L 4 R 715/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15639
LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2010 - L 4 R 715/08 (https://dejure.org/2010,15639)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.12.2010 - L 4 R 715/08 (https://dejure.org/2010,15639)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2010 - L 4 R 715/08 (https://dejure.org/2010,15639)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,15639) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 57 SGB 6, § 56 SGB 6
    Kindererziehungszeiten, Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung, Kindererziehung zu gleichen Teilen, Verfassungsmäßigkeit der Zuordnung zur Kindesmutter im Zweifelsfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit des § 56 Abs. 2 S. 8, 9 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) wegen eventueller Bevorzugung der Mutter i.R.d. Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Zuordnung von Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung zur Kindesmutter im Zweifelsfall

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten: Im Zweifel für die Mutter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kindererziehungszeiten im Zweifel der Mutter zuzuordnen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 17.04.2008 - B 13 R 131/07 R

    Kindererziehungszeit - überwiegende Erziehung - Zuordnung zur Mutter oder zum

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2010 - L 4 R 715/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sind die Gerichte bei einer Entscheidung zugunsten des Klägers nicht an frühere Feststellungen zum Versicherungsverlauf des anderen Elternteils gebunden (Urteil vom 17. April 2008, B 13 R 131/07 R; vgl. auch Urteil vom 25.10.1984, 11 RA 60/83; diese und die nachfolgend zitierten Entscheidungen sind bei der Datenbank Juris abrufbar).

    Ist eine überwiegende Erziehung durch den Vater in dem erforderlichen Beweisgrad nicht feststellbar, ist die Zeit der Mutter zuzuordnen (Urteil vom 17. April 2008, B 13 R 131/07 R; Urteil vom 31. August 2000; B4 RA 28/00 R; Urteil vom 16. Dezember 1997, 4 RA 60/97).

    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 17. April 2008, B 13 R 131/07 R) verstößt die Regelung des § 56 Abs. 2 Satz 8 und Satz 9 SGB VI, die im Zweifel die Mutter bevorzugt, nicht gegen Verfassungsrecht.

  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvL 18/93

    Feuerwehrabgabe

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2010 - L 4 R 715/08
    Auch schon für die Zeit vor Ergänzung dieser Vorschrift durch ihren Satz 2 mit Wirkung ab dem 15. November 1994 durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 27. Oktober 1994 (BGBl. I, S. 3146) galt, dass der Gesetzgeber berechtigt ist, faktische Nachteile, die typischerweise Frauen treffen, durch begünstigende Regelungen auszugleichen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24. Januar 1995, 1 BvL 18/93, 1 BvL 5/94, 1 BvL 6/94, 1 BvL 7/94, 1 BvR 403/94, 1 BvR 569/94; Urteil vom 28. Januar 1992, 1 BvR 1025/82, 1 BvL 16/83, 1 BvL 10/91).
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2010 - L 4 R 715/08
    Auch schon für die Zeit vor Ergänzung dieser Vorschrift durch ihren Satz 2 mit Wirkung ab dem 15. November 1994 durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 27. Oktober 1994 (BGBl. I, S. 3146) galt, dass der Gesetzgeber berechtigt ist, faktische Nachteile, die typischerweise Frauen treffen, durch begünstigende Regelungen auszugleichen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24. Januar 1995, 1 BvL 18/93, 1 BvL 5/94, 1 BvL 6/94, 1 BvL 7/94, 1 BvR 403/94, 1 BvR 569/94; Urteil vom 28. Januar 1992, 1 BvR 1025/82, 1 BvL 16/83, 1 BvL 10/91).
  • BSG, 12.12.2006 - B 13 RJ 22/05 R

    Bewertung von Kindererziehungszeiten - Zusammentreffen mit Beitragszeiten aus

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2010 - L 4 R 715/08
    Rentenrechtliche Positionen, die der Gesetzgeber nie eingeräumt hat, können nicht Gegenstand des grundrechtlichen Eigentumsschutzes sein (so auch schon Bundessozialgericht, Urteil vom 12. Dezember 2006, B 13 RJ 22/05 R).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2010 - L 4 R 715/08
    Das Bundesverfassungsgericht hat keinen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 (allgemeiner Gleichheitssatz) und Abs. 3 GG (Verbot einer Benachteiligung wegen des Geschlechts) darin gesehen, dass Väter der Geburtsjahrgänge vor 1921 von vornherein keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Kindererziehungsleistungsgesetz (KLG) haben, weil sie nach dem für die damalige Zeit typischen Rollenbild der Familie keine Nachteile in der Altersversorgung infolge Kindererziehung hätten hinnehmen müssen (Urteil vom 7. Juli 1992, 1 BvL 51/86, 1 BvL 50/87, 1 BvR 873/90, 1 BvR 761/91).
  • BSG, 25.10.1984 - 11 RA 60/83

    Bewilligung einer Hinterbliebenenrente - Kürzung der Witwenrente - Rücknahme des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2010 - L 4 R 715/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sind die Gerichte bei einer Entscheidung zugunsten des Klägers nicht an frühere Feststellungen zum Versicherungsverlauf des anderen Elternteils gebunden (Urteil vom 17. April 2008, B 13 R 131/07 R; vgl. auch Urteil vom 25.10.1984, 11 RA 60/83; diese und die nachfolgend zitierten Entscheidungen sind bei der Datenbank Juris abrufbar).
  • BSG, 16.12.1997 - 4 RA 60/97

    Zuordnung von Kindererziehungszeiten zum überwiegend erziehenden Elternteil

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2010 - L 4 R 715/08
    Ist eine überwiegende Erziehung durch den Vater in dem erforderlichen Beweisgrad nicht feststellbar, ist die Zeit der Mutter zuzuordnen (Urteil vom 17. April 2008, B 13 R 131/07 R; Urteil vom 31. August 2000; B4 RA 28/00 R; Urteil vom 16. Dezember 1997, 4 RA 60/97).
  • LSG Bayern, 15.02.2017 - L 1 R 310/15

    Rentenhöhe - Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten

    Danach war für ein vor dem 01.01.1992 geborenes Kind eine Beitragszeit wegen Kindererziehung anzurechnen, die zwölf Kalendermonate nach Ablauf des Monats der Geburt endete (zur Rechtmäßigkeit der Rechtslage vor dem 01.07.2014: Landessozialgericht - LSG - Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 04.11.2013 - L 2 R 352/13 -, und LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.12.2010 - L 4 R 715/08 -, jeweils juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2023 - L 3 R 143/22
    Für den in Bezug auf die Kindererziehungszeit noch streitigen Zeitraum vom 01.07.2003 bis 31.08.2003 fehlt es bereits an einer Zuordnung zum Kläger im Sinne des § 56 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB VI. Zum Tatbestandsmerkmal der Zuordnung bestimmt § 56 Abs. 2 SGB VI, dass bei Alleinerziehung durch einen Elternteil die Erziehungszeit diesem zugeordnet wird (S. 1), bei gemeinsamer Erziehung durch mehrere Elternteile einem der beiden Elternteile (S. 2) oder die Eltern bei gemeinsamer Erziehung durch eine übereinstimmende Erklärung bestimmen, wem die Erziehungszeit zuzuordnen ist (S. 3), wobei die Zuordnung kalendermonatlich erfolgt, wie sich aus § 56 Abs. 2 S. 5 und S. 6 SGB VI ergibt (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.12.2020 - L 4 R 715/08 -, Rn. 21).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht