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   LSG Baden-Württemberg, 12.02.2010 - L 4 R 803/09   

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LSG Baden-Württemberg, 12.02.2010 - L 4 R 803/09 (https://dejure.org/2010,4399)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.02.2010 - L 4 R 803/09 (https://dejure.org/2010,4399)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Februar 2010 - L 4 R 803/09 (https://dejure.org/2010,4399)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - unzulässiger Widerspruch - Rücknahme - fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung - Kostenerstattung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung der Kosten für ein durch Rücknahme eines Widerspruchs erledigtes Vorverfahren; Anspruch auf Erstattung der außergerichtlichen Kosten eines Widerspruchsverfahrens nach Rücknahme oder sonstiger Erledigung des Widerspruchs selbst; Erweiternde Auslegung des § ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung der Kosten für ein durch Rücknahme des Widerspruchs erledigtes sozialrechtliches Verwaltungsverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • LSG Baden-Württemberg, 01.07.2003 - L 11 RJ 514/03

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch bei unrichtiger Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.02.2010 - L 4 R 803/09
    Der Anspruch des Klägers ergebe sich jedoch aus dem sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs (Bezugnahme auf die Ausführungen des Landessozialgerichts Baden-Württemberg [LSG] in dem Urteil vom 01. Juli 2003 - L 11 RJ 514/03 - veröffentlicht in Juris).

    Die Auffassung des LSG in seinem Urteil vom 01. Juli 2003 (L 11 RJ 514/03), wonach die Entscheidung des BSG vom 18. Dezember 2001 (a.a.O.) nicht anwendbar sei, wenn der Widerspruch zurückgenommen worden sei, treffe nicht zu.

    Im Ergebnis, wenn auch nicht in der Begründung, schließt sich der Senat damit dem bereits genannten Urteil des LSG vom 01. Juli 2003 (L 11 RJ 514/03, veröffentlicht in Juris, Rn. 24) an.

    d) Da ein Kostenerstattungsanspruch bereits aus einer erweiternden Auslegung des § 63 Abs. 1 SGB X folgt, kann hier offen bleiben, ob ein solcher Anspruch (allein oder auch) nach den Kriterien des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs begründet wäre, wie es das LSG in dem mehrfach genannten Urteil vom 01. Juli 2003 (L 11 RJ 514/03) angenommen hat (a.A: Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 27. Juni 2008, L 18 B 1125/07 R).

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 42/00 R

    Kostenerstattung im Vorverfahren - Bescheide Gegenstand eines früheren Verfahrens

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.02.2010 - L 4 R 803/09
    Sie trug dort vor, der Rechtsstreit habe grundsätzliche Bedeutung und darüber hinaus weiche das SG von dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 18. Dezember 2001 (B 12 KR 42/00 R, veröffentlicht in Juris) ab und beruhe hierauf.

    Die Auffassung des LSG in seinem Urteil vom 01. Juli 2003 (L 11 RJ 514/03), wonach die Entscheidung des BSG vom 18. Dezember 2001 (a.a.O.) nicht anwendbar sei, wenn der Widerspruch zurückgenommen worden sei, treffe nicht zu.

    Für eine erweiternde Auslegung des § 63 Abs. 1 Satz 2 SGB X in diesem Sinne spricht auch das Urteil des BSG vom 18. Dezember 2001 (B 12 KR 42/00 R).

  • LSG Bayern, 27.06.2008 - L 18 B 1125/07

    Verfassungsmäßigkeit der im Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG)

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.02.2010 - L 4 R 803/09
    Dass in solchen Fällen kein Kostenerstattungsanspruch besteht, ist weitgehend anerkannt (LSG, Beschluss vom 04. November 2008, L 10 R 4433/08 m.w.N.; anders nur Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 27. Juni 2008, L 18 B 1125/07 R).

    d) Da ein Kostenerstattungsanspruch bereits aus einer erweiternden Auslegung des § 63 Abs. 1 SGB X folgt, kann hier offen bleiben, ob ein solcher Anspruch (allein oder auch) nach den Kriterien des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs begründet wäre, wie es das LSG in dem mehrfach genannten Urteil vom 01. Juli 2003 (L 11 RJ 514/03) angenommen hat (a.A: Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 27. Juni 2008, L 18 B 1125/07 R).

  • LSG Baden-Württemberg, 04.11.2008 - L 10 R 4433/08

    Kostenerstattung im Vorverfahren - Erfolg des Widerspruchs -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.02.2010 - L 4 R 803/09
    Das Urteil des SG weiche von dem Beschluss des LSG vom 04. November 2008 - L 10 R 4433/08 - (veröffentlicht in Juris) ab.

    Dass in solchen Fällen kein Kostenerstattungsanspruch besteht, ist weitgehend anerkannt (LSG, Beschluss vom 04. November 2008, L 10 R 4433/08 m.w.N.; anders nur Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 27. Juni 2008, L 18 B 1125/07 R).

  • BSG, 23.08.2005 - B 4 RA 21/04 R

    Fremdrentenrecht - Herstellungsbescheid - Bindungswirkung - sozialrechtliches

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.02.2010 - L 4 R 803/09
    Das BSG hat sowohl zu § 96 Abs. 1 SGG a.F. (Urteil vom 22. September 1981, 1 RA 31/80, veröffentlicht in Juris, Rn. 26 mit Hinweisen auf BSG, SozR 1500 § 96 Nr. 13 S. 19 ff; SozR 1500 § 96 Nr. 18 S. 27 f und SozR 2200 § 1251 Nr. 75 S. 194) als auch zu § 86 SGG (Urteil vom 23. August 2005, B 4 RA 21/04 R, veröffentlicht in Juris, Rn. 41) entschieden, dass durch einen Rentenbescheid die Feststellungen eines zuvor erlassenen Feststellungs- bzw. Vormerkungsbescheids nach § 149 Abs. 5 Satz 1 SGB VI in die Regelungswirkung des Rentenbescheids übernommen werden, wodurch sich der Vormerkungs- bzw. Feststellungsbescheid ("auf andere Weise") erledigt und der Rentenbescheid in ein laufendes Widerspruchs- oder Klagverfahren gegen diesen Bescheid einbezogen wird.
  • BSG, 17.10.2006 - B 5 RJ 66/04 R

    Kostenentscheidung im Abhilfebescheid - sozialgerichtliches Verfahren

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.02.2010 - L 4 R 803/09
    Dabei kommt es - formal - einzig auf das Stattgeben an (BSG SozR 4-1300 § 63 Nr. 5 m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.08.2009 - L 10 AS 391/09

    Zulassung der Berufung; Klage, die eine Geldleistung oder einen hierauf

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.02.2010 - L 4 R 803/09
    Aus diesen Gründen kann sich der Senat nicht dem Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 03. August 2009 (L 10 AS 391/09 NZB, veröffentlicht in Juris, Rn. 6 f.) anschließen, das eine Kostenerstattungspflicht der Behörde nach Rücknahme eines Widerspruchs gegen einen Bescheid mit fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung verneint hat.
  • BSG, 22.09.1981 - 1 RA 31/80

    Rechtsschutzbedürfnis - Vormerkung einer Ausfallzeit - Altersruhegeldbescheid

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.02.2010 - L 4 R 803/09
    Das BSG hat sowohl zu § 96 Abs. 1 SGG a.F. (Urteil vom 22. September 1981, 1 RA 31/80, veröffentlicht in Juris, Rn. 26 mit Hinweisen auf BSG, SozR 1500 § 96 Nr. 13 S. 19 ff; SozR 1500 § 96 Nr. 18 S. 27 f und SozR 2200 § 1251 Nr. 75 S. 194) als auch zu § 86 SGG (Urteil vom 23. August 2005, B 4 RA 21/04 R, veröffentlicht in Juris, Rn. 41) entschieden, dass durch einen Rentenbescheid die Feststellungen eines zuvor erlassenen Feststellungs- bzw. Vormerkungsbescheids nach § 149 Abs. 5 Satz 1 SGB VI in die Regelungswirkung des Rentenbescheids übernommen werden, wodurch sich der Vormerkungs- bzw. Feststellungsbescheid ("auf andere Weise") erledigt und der Rentenbescheid in ein laufendes Widerspruchs- oder Klagverfahren gegen diesen Bescheid einbezogen wird.
  • BSG, 24.11.1978 - 11 RA 9/78

    Revision - Teilzulassung - Anschlussrevision - Zulässigkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.02.2010 - L 4 R 803/09
    Das BSG hat sowohl zu § 96 Abs. 1 SGG a.F. (Urteil vom 22. September 1981, 1 RA 31/80, veröffentlicht in Juris, Rn. 26 mit Hinweisen auf BSG, SozR 1500 § 96 Nr. 13 S. 19 ff; SozR 1500 § 96 Nr. 18 S. 27 f und SozR 2200 § 1251 Nr. 75 S. 194) als auch zu § 86 SGG (Urteil vom 23. August 2005, B 4 RA 21/04 R, veröffentlicht in Juris, Rn. 41) entschieden, dass durch einen Rentenbescheid die Feststellungen eines zuvor erlassenen Feststellungs- bzw. Vormerkungsbescheids nach § 149 Abs. 5 Satz 1 SGB VI in die Regelungswirkung des Rentenbescheids übernommen werden, wodurch sich der Vormerkungs- bzw. Feststellungsbescheid ("auf andere Weise") erledigt und der Rentenbescheid in ein laufendes Widerspruchs- oder Klagverfahren gegen diesen Bescheid einbezogen wird.
  • BSG, 19.09.1979 - 11 RA 90/78

    Rentenbescheid - Vormerkung von Zeiten - Gegenstand des Verfahrens - Widerspruch

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.02.2010 - L 4 R 803/09
    Das BSG hat sowohl zu § 96 Abs. 1 SGG a.F. (Urteil vom 22. September 1981, 1 RA 31/80, veröffentlicht in Juris, Rn. 26 mit Hinweisen auf BSG, SozR 1500 § 96 Nr. 13 S. 19 ff; SozR 1500 § 96 Nr. 18 S. 27 f und SozR 2200 § 1251 Nr. 75 S. 194) als auch zu § 86 SGG (Urteil vom 23. August 2005, B 4 RA 21/04 R, veröffentlicht in Juris, Rn. 41) entschieden, dass durch einen Rentenbescheid die Feststellungen eines zuvor erlassenen Feststellungs- bzw. Vormerkungsbescheids nach § 149 Abs. 5 Satz 1 SGB VI in die Regelungswirkung des Rentenbescheids übernommen werden, wodurch sich der Vormerkungs- bzw. Feststellungsbescheid ("auf andere Weise") erledigt und der Rentenbescheid in ein laufendes Widerspruchs- oder Klagverfahren gegen diesen Bescheid einbezogen wird.
  • BSG, 29.01.1998 - B 12 KR 18/97 R

    Kein Berufungsausschluß bei Streitigkeit über Kosten des isolierten Vorverfahrens

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00

    Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe

  • BSG, 20.10.2010 - B 13 R 15/10 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - unzulässiger Widerspruch - Rücknahme -

    Zur Begründung hat es in seinem Urteil vom 12.2.2010 (L 4 R 803/09 - Juris) im Wesentlichen ausgeführt: Dem Kläger stehe aufgrund einer erweiternden Auslegung des § 63 Abs. 1 Satz 2 iVm § 41 Abs. 1 SGB X ein Kostenerstattungsanspruch gegen die Beklagte zu.
  • SG Karlsruhe, 21.11.2018 - S 4 AS 2297/18

    Antrag auf Kinderzuschlag - nicht zugleich Antrag auf Alg II -

    Es ist anerkannt, dass ein Mitverschulden bzw. eine Mitverantwortlichkeit zu einem Ausschluss oder einer Kürzung von Schadensersatzansprüchen führen können, zu denen dem Grunde nach auch der sozialrechtliche Herstellungsanspruch zu rechnen ist (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Februar 2010 - L 4 R 803/09 -, Rn. 40, juris mit Hinweis auf den Gedanken des § 254 Abs. 1 und 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs - BGB -).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.04.2012 - L 11 R 629/11
    Mit Beschluss vom 21.05.2010 hat das LSG vor dem Hintergrund des anhängigen Revisionsverfahrens gegen das Urteil des LSG vom 12.02.2010 (L 4 R 803/09) das Ruhen des Berufungsverfahrens angeordnet (L 11 R 2203/10).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.09.2011 - L 18 AS 1741/11
    Dies gilt umso mehr, als seinerzeit die von den Klägern vertretene Rechtsauffassung auch obergerichtlich gestützt wurde (vgl LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Februar 2010 - L 4 R 803/09 - juris).
  • SG Aachen, 04.11.2010 - S 6 R 233/10

    Rentenversicherung

    Soweit demgegenüber in der Rechtsprechung neuerdings vertreten wird, es sei eine erweiternde Auslegung des § 63 Abs. 1 Satz 1 SGB X geboten und das Veranlassungsprinzip müsse in (engen) Grenzen Anwendung finden (so etwa LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.02.2010, L 4 R 803/09 = juris, Rdnr. 28 ff.), so folgt die Kammer dem nicht.
  • LSG Baden-Württemberg, 16.07.2012 - L 5 KR 4539/10
    Hierfür sprächen die im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 12.02.2010 (L 4 R 803/09) angeführten, überzeugenden Gründe.
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