Weitere Entscheidung unten: LSG Rheinland-Pfalz, 08.12.2004

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   LSG Rheinland-Pfalz, 15.11.2004 - L 4 RA 166/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,18717
LSG Rheinland-Pfalz, 15.11.2004 - L 4 RA 166/03 (https://dejure.org/2004,18717)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.11.2004 - L 4 RA 166/03 (https://dejure.org/2004,18717)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. November 2004 - L 4 RA 166/03 (https://dejure.org/2004,18717)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung einer höheren Rente unter Nichtberücksichtigung des durchgeführten Versorgungsausgleichs; Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Anspruch auf Unterhalt" im Sinne von § 5 Abs. 1 Gesetz zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich (VAHRG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Kürzung der Rente wegen eines durchgeführten Versorgungsausgleichs

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 25.98

    Soldatenversorgungsrecht - Versorgungsbezüge, Kürzung der - nach

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.11.2004 - L 4 RA 166/03
    Neben dem Fehlen eines Anspruchs des Ausgleichsberechtigten auf Rente aus der für ihn begründeten Rentenanwartschaft ist es danach erforderlich, dass der zum Ausgleich Verpflichtete weiterhin dem Unterhaltsanspruch des Berechtigten ausgesetzt ist, wobei es nicht darauf ankommt, ob die Unterhaltspflicht durch Zahlung einer Geldrente (vgl. § 1585 Abs. 1 BGB) fortlaufend oder durch Zahlung einer Abfindung in Kapital (vgl. § 1585 Abs. 2 BGB) aufgrund einer Vereinbarung nach § 1585c BGB einmalig, aber auch die zukünftige Verpflichtung betreffend, erfüllt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.07.1999, BVerwGE 109, 231 = NJW-RR 2000, 145).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2004 - 4 S 399/03

    Beschränkung der Versorgungskürzung auf gesetzliche nacheheliche

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.11.2004 - L 4 RA 166/03
    Der Anspruch eines Dritten, insbesondere der eines Kindes ist in § 5 Abs. 1 VAHRG nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Gesetzes nicht zu berücksichtigen (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 2. August 2004, Az.: 4 S 399/03 mwN).
  • OLG Koblenz, 05.03.2013 - 11 UF 714/12

    Versorgungsausgleich: Folgen des Wegfalls des Pensionsprivilegs; wirtschaftlicher

    Der Anspruch eines Dritten, insbesondere der eines Kindes, wurde unter Hinweis auf den Wortlaut und Sinn und Zweck des Gesetzes nicht berücksichtigt (BSG NJW-RR 1996, 897 f.; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.11.2004, L 4 RA 166/03, m.w.N. in juris dokumentiert).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.04.2011 - L 10 R 5883/08
    Denn diese Ausnahmevorschrift greift nur bei einem Unterhaltsanspruch des Versorgungsausgleichsberechtigten, nicht aber bei Unterhaltsansprüchen Dritter (vgl. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.11.2004, L 4 RA 166/03).
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Rechtsprechung
   LSG Rheinland-Pfalz, 08.12.2004 - L 4 RA 166/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,37799
LSG Rheinland-Pfalz, 08.12.2004 - L 4 RA 166/03 (https://dejure.org/2004,37799)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.12.2004 - L 4 RA 166/03 (https://dejure.org/2004,37799)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Dezember 2004 - L 4 RA 166/03 (https://dejure.org/2004,37799)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 03.12.2002 - B 2 U 12/02 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch - Erfüllungsfiktion

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 08.12.2004 - L 4 RA 166/03
    Dadurch wird eine Verknüpfung zwischen den Ansprüchen des Berechtigten gegen einen Sozialleistungsträger und dem davon an sich unabhängigen Anspruch des vorleistenden Trägers auf Erstattung gegen den eigentlich verpflichteten Leistungsträger in der Weise hergestellt, dass der Anspruch des Berechtigten als erloschen gilt und damit Doppelleistungen aus öffentlichen Kassen vermieden werden (vgl. von Wulffen, SGB X, 4. Aufl, § 107 RdNr 2; BSG, SozR 3-5910 § 76 Nr. 4).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2018 - L 7 AS 167/16

    Angelegenheiten nach dem SGB II- Keine Streitsachengebühren-Festsetzung !!!

    Dabei ist auch in subjektiver Hinsicht ein gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigertes Verschulden nötig (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Dezember 2004 - L 4 RA 166/03 -, juris Rn. 22).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.12.2009 - L 4 R 1841/08
    Mit dieser Ansicht, die Nachzahlung finde in dem Bescheid vom 11. März 2005 eine rechtliche Grundlage, weicht der Senat von den auch vom SG genannten Entscheidungen des LSG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 27. August 2003, NZS 2004, 159 f.; Urteil vom 08. Dezember 2004, L 4 RA 166/03, veröffentlicht in Juris) ab.

    Grundsätzliche Bedeutung nach § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG kommt der Rechtssache allenfalls wegen der Frage zu, ob ein Rentenbewilligungsbescheid auch rechtlich bindende Aussagen über die Auszahlung etwaiger Nachzahlungsbeträge trifft, bei der der Senat von der zitierten Entscheidung des LSG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 18. Dezember 2004, L 4 RA 166/03) abweicht.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2021 - L 1 R 599/17

    Rechtmäßigkeit eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheides über überhöht

    Dabei ist auch in subjektiver Hinsicht ein gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigertes Verschulden nötig (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Dezember 2004 - L 4 RA 166/03 -, juris Rn. 22).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2017 - L 7 AS 54/15
    Dabei ist auch in subjektiver Hinsicht ein gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigertes Verschulden nötig (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Dezember 2004 - L 4 RA 166/03 -, juris Rn. 22).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2016 - L 7 AS 1747/15
    Der Versicherte muss unter Berücksichtigung seiner individuellen Einsichts- und Urteilsfähigkeit seine Sorgfaltspflichten in außergewöhnlich hohem Maße, d. h. in einem das gewöhnliche Maß an Fahrlässigkeit erheblich übersteigenden Ausmaß verletzt haben (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.12.2004 - L 4 RA 166/03 -, juris Rn. 22).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2018 - L 7 AS 1517/15
    Dabei ist auch in subjektiver Hinsicht ein gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigertes Verschulden nötig (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Dezember 2004 - L 4 RA 166/03 -, juris Rn. 22).
  • SG Osnabrück, 16.09.2005 - S 6 AL 603/00
    Denn diese liegt nach der Legaldefinition des § 45 Abs. 2 S. 3 SGB X dann vor, wenn der Betroffene die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat, wenn mit anderen Worten von ihm außer Acht gelassen worden ist, was im gegebenen Fall prak-tisch jedermann hätte einleuchten müssen; bei der Beurteilung dieser Frage ist auf die individuelle Einsichts- und Urteilsfähigkeit des Betreffenden abzustellen (Landessozialge-richt -LSG- Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08. Dezember 2004 -L 4 RA 166/03).
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