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   LSG Hamburg, 12.04.2011 - L 4 SB 7/09   

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https://dejure.org/2011,19367
LSG Hamburg, 12.04.2011 - L 4 SB 7/09 (https://dejure.org/2011,19367)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 12.04.2011 - L 4 SB 7/09 (https://dejure.org/2011,19367)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 12. April 2011 - L 4 SB 7/09 (https://dejure.org/2011,19367)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 10.05.1994 - 9 BVs 45/93

    Nachteilsausgleich - Merkzeichen G - psychisch Behinderter

    Auszug aus LSG Hamburg, 12.04.2011 - L 4 SB 7/09
    Die Fälle der die Fortbewegungsfähigkeit beeinträchtigenden Gründe, welche bei der Zuerkennung des Merkzeichens "G" einbezogen werden dürfen, sind nach der Rechtsprechung des BSG, der auch der erkennende Senat folgt, aber abschließend geregelt (vgl. BSG, Beschluss vom 10. Mai 1994 - 9 BVs 45/93 -, juris).

    Als nicht in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt gelten daher psychisch erkrankte Personen, deren Leiden mit sonstigen Beeinträchtigungen oder Störungen einhergehen, wie etwa Verstimmungen, Antriebsminderung, Angstzuständen (vgl. BSG, Beschluss vom 10. Mai 1994, a.a.O) oder auch zu Umwegen nötigende imperative Stimmen.

    Denn mit "Anfällen" im Sinne von § 146 Abs. 1 S. 1 SGB IX sind nur hirnorganische Anfälle, insbesondere epileptische Anfälle, aber auch hypoglykämische Schocks (bei Zuckerkranken) gemeint, also solche Anfälle, die mit Bewusstseinsverlust und Sturzgefahr verbunden sind (BSG, Beschluss vom 10. Mai 1994, a.a.O.).

  • BSG, 24.04.2008 - B 9/9a SB 7/06 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen "G" - Bewegungsunfähigkeit im Straßenverkehr

    Auszug aus LSG Hamburg, 12.04.2011 - L 4 SB 7/09
    Denn es handelt sich hierbei nicht um eine abschließende Aufzählung des anspruchsberechtigten Personenkreises, sondern lediglich um Regelbeispiele, die für andere Behinderte als Vergleichsmaßstab dienen (BSG, Urteil vom 24. April 2008 - B 9/9a SB 7/06 R - LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Dezember 2008 - L 11 SB 193/08 -, juris).

    Von diesen Faktoren filtern die AHP bzw. die VersMedV all jene heraus, die nach dem Gesetz außer Betracht zu bleiben haben, weil sie die Bewegungsfähigkeit des schwerbehinderten Menschen im Straßenverkehr nicht infolge einer behinderungsbedingten Einschränkung seines Gehvermögens, sondern möglicherweise aus anderen Gründen erheblich beeinträchtigen (zuletzt: BSG, Urteil vom 24. April 2008, a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2010 - L 11 SB 77/07

    Schwerbehindertenrecht - Voraussetzungen für die Zuerkennung des

    Auszug aus LSG Hamburg, 12.04.2011 - L 4 SB 7/09
    Eine Abweichung von der Regelung des § 146 Abs. 1 S. 1. SGB IX (konkretisiert durch die AHP bzw. VersMedV) ist nicht möglich, weil der Gesetzgeber auch in Kenntnis der Entscheidung des BSG vom 10. Mai 1994 keine andere Regelung der Voraussetzungen des Nachteilsausgleichs "G" getroffen hat (vgl. zum Ganzen: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28. September 2010 - L 11 SB 77/07 -, juris).
  • BSG, 10.12.1987 - 9a RVs 11/87

    Zur Frage, was unter einer üblichen Fußwegstrecke zu verstehen ist - Merkzeichen

    Auszug aus LSG Hamburg, 12.04.2011 - L 4 SB 7/09
    Hierbei handelt es sich um Wegstrecken von 2 km Länge bei einer Fußwegdauer von etwa einer halben Stunde (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 10. Dezember 1987 - 9a RVs 11/87 -, BSGE 62, 273).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2008 - L 11 SB 193/08

    Zuerkennung des Merkzeichens "erhebliche Gehbehinderung"

    Auszug aus LSG Hamburg, 12.04.2011 - L 4 SB 7/09
    Denn es handelt sich hierbei nicht um eine abschließende Aufzählung des anspruchsberechtigten Personenkreises, sondern lediglich um Regelbeispiele, die für andere Behinderte als Vergleichsmaßstab dienen (BSG, Urteil vom 24. April 2008 - B 9/9a SB 7/06 R - LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Dezember 2008 - L 11 SB 193/08 -, juris).
  • BSG, 11.10.1994 - 9 RVs 1/93

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Aufhebung - wesentliche Änderung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 12.04.2011 - L 4 SB 7/09
    Diese rechtsnormähnlichen (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 11. Oktober 1994 - 9 RVs 1/93 -, BSGE 75, 176) Anhaltspunkte bildeten das Ergebnis langer medizinischer Erfahrung und stellten ein geschlossenes Beurteilungsgefüge dar (BSG, Urteil vom 23. Juni 1993 - 9/9a RVs 1/91 -, BSGE 72, 285).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.11.2011 - L 11 SB 67/09

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen "G" - Verordnungsermächtigung -

    Dabei sind mit hirnorganischen Anfällen solche Anfälle gemeint, die neurologische Ursachen haben und mit Bewusstseinsverlust und Sturzgefahr einhergehen (vgl. BSG, Beschluss vom 10. Mai 1994 - 9 BVs 45/93 -, LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28. September 2010 - L 11 SB 77/07 -, LSG Hamburg, Urteil vom 12. April 2011 - L 4 SB 7/09 -, jeweils zitiert nach juris).

    Demnach vermögen psychische Störungen nicht das Vorliegen einer erheblichen Gehbehinderung zu begründen, wenn diese sich - wie in der Regel und so auch hier - nicht auf das Gehvermögen selbst auswirken (vgl. BSG, Beschluss vom 10. Mai 1994 - 9 BVs 45/93 -, LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28. September 2010 - L 11 SB 77/07 -, LSG Hamburg, Urteil vom 12. April 2011 - L 4 SB 7/09 -, jeweils zitiert nach juris).

  • SG Hamburg, 02.06.2015 - S 59 SB 420/13
    Diese Aufzählung ist im Hinblick auf die sich nicht auf das Gehvermögen auswirkenden Beeinträchtigungen abschließend (Bundessozialgericht - BSG - vom 10. Mai 1994, Az.: 9 BVs 45/93, zur inhaltsgleichen Vorgängervorschrift des § 60 Abs. 1 S. 1 Schwerbehindertengesetz - SchwbG - Landessozialgericht - LSG - Hamburg vom 12. April 2011, Az.: L 4 SB 7/09, beide veröffentlicht in Juris).
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