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   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.12.2004 - L 4 SF 21/04   

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https://dejure.org/2004,15292
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.12.2004 - L 4 SF 21/04 (https://dejure.org/2004,15292)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.12.2004 - L 4 SF 21/04 (https://dejure.org/2004,15292)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. Dezember 2004 - L 4 SF 21/04 (https://dejure.org/2004,15292)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de

    Zeugenentschädigung - Erlöschen des Anspruchs - Beginn der Frist

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verjährung eines Anspruchs auf Entschädigung als Zeuge; Sinn und Zweck des § 15 Abs. 2 des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung eines Anspruchs auf Entschädigung als Zeuge; Sinn und Zweck des § 15 Abs. 2 des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.05.2005 - L 4 KR 159/01
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.12.2004 - L 4 SF 21/04
    In dem Rechtsstreit vor dem Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen - Az.: L 4 KR 159/01 - ordnete das LSG am 14. August 2003 die Begutachtung des Sohnes des Antragstellers (des Klägers) durch Prof. Dr. D., Universitätsklinik für Kinderheilkunde I. in T. an.

    Der Rechtsstreit des Klägers vor dem LSG Niedersachsen-Bremen - L 4 KR 159/01 - ist noch nicht abgeschlossen, so dass der Entschädigungsantrag am 28. Mai 2004 rechtzeitig bei Gericht eingegangen ist.

  • FG Niedersachsen, 09.02.1995 - V 89/93

    Private Nutzung eines auch gewerblich genutzten neuen Nutzfahrzeugs; Beurteilung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.12.2004 - L 4 SF 21/04
    Der Senat hält vielmehr die Rechtsprechung des LSG Rheinland-Pfalz (Beschlüsse vom 4. Mai 1973 in Breith 1974, 84 ff und vom 2. Februar 1994 - L 2 SGB V 89/93 -), des Bayerischen LSG (Beschluss vom 21. Februar 1957 in Breith 1957, 773) und des LSG Baden-Württemberg (Beschluss vom 26. November 1958 in Breith 1959, 774) für überzeugend.
  • LSG Baden-Württemberg, 31.07.2012 - L 12 KO 1608/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung eines Beteiligten - Fahrtkosten

    Sinn und Zweck der Vorschrift ist es, der Staatskasse binnen kurzer Frist Klarheit über die Höhe der Gerichtskosten zu verschaffen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22. Dezember 2004 - L 4 SF 21/04 -, Juris, zur Vorgängervorschrift § 15 Abs. 2 des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen).

    Allein dass bei einem Beteiligten auch nach der Untersuchung im Rahmen einer Begutachtung weitere Kosten entstehen können, etwa durch die Anordnung persönlichen Erscheinens zu einem Gerichtstermin, rechtfertigt keine unterschiedliche Behandlung von Zeugen und Beteiligten (so aber LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22. Dezember 2004, a.a.O.).

  • SG Köln, 02.02.2007 - S 6 RA 328/04

    Rentenversicherung

    Diese Vorschrift bezweckt, der Staatskasse binnen kurzer Frist Klarheit über die Höhe der Kosten zu verschaffen (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.12.2004, Az.: L 4 SF 21/04).

    Etwas anderes folgt auch nicht daraus, dass möglicherweise ein weiterer Entschädigungsanspruch des Beteiligten entsteht, wenn sein persönliches Erscheinen zu einem weiteren Untersuchungstermin oder zu einem Termin zur mündlichen Verhandlung angeordnet wird (hierauf abstellend aber Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.12.2004, Az.: L 4 SF 21/04).

  • SG Würzburg, 09.06.2010 - 2 SF 27/10

    Anspruch gegen die Arbeitsgemeinschaft auf Entschädigung für die Teilnahme an den

    Insoweit werde verwiesen auf die Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen vom 22.12.2004, Az.: L 4 SF 21/04.
  • SG Stade, 02.06.2009 - S 35 KO 4/09

    Erlöschen eines Anspruchs gem. § 2 Abs. 1 S. 1 Justizvergütungs- und

    Anders als § 15 Abs. 2 des bis zum 30. Juni 2004 geltenden Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG) spricht § 2 Abs. 1 S 2 Nr. 2 JVEG nur im Hinblick auf den Dolmetscher von der "Zuziehung" bzw der "Beendigung der [ ] Zuziehung", so dass abweichend von dem noch zur alten Rechtslage ergangenen Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 22. Dezember 2004 - L 4 SF 21/04 - nach neuem Recht kein Anlass mehr besteht, auf das Verfahrensende in der jeweiligen Rechtsinstanz abzustellen (vgl Sozialgericht Osnabrück, Beschluss vom 14. Juni 2005 - S 1 SF 5/05).
  • SG Würzburg, 16.08.2010 - 2 SF 27/10
    Insoweit werde verwiesen auf die Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen vom 22.12.2004, Az.: L 4 SF 21/04.
  • SG Stade, 13.09.2006 - S 3 SF 1/06
    Anders als § 15 Abs. 2 des bis zum 30. Ju-ni 2004 geltenden Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG) spricht § 2 Abs. 1 S 2 Nr. 2 JVEG nur im Hinblick auf den Dolmetscher von der "Zuziehung" bzw der "Beendigung der [ ] Zuziehung", so dass abweichend von dem noch zur alten Rechtslage ergangenen Beschluss des Landessozialgerichts Niedersach-sen-Bremen vom 22. Dezember 2004 - L 4 SF 21/04 - nach neuem Recht kein Anlass mehr besteht, auf das Verfahrensende in der jeweiligen Rechtsinstanz abzustellen (vgl Sozialgericht Osnabrück, Beschluss vom 14. Juni 2005 - S 1 SF 5/05).
  • SG Osnabrück, 14.06.2005 - S 1 SF 5/05
    Anders als § 15 Abs. 2 des bis zum 30. Juni 2004 geltenden Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG) spricht § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 JVEG nur im Hin-blick auf den Dolmetscher von der "Zuziehung" bzw. der "Beendigung der ... Zuziehung", sodass abweichend von dem noch zur alten Rechtslage ergangenen Beschluss des Lan-dessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 22.12.2004 - L 4 SF 21/04 - nach neuem Recht kein Anlass mehr besteht, auf das Verfahrensende in der jeweiligen Rechtsinstanz abzustellen.
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