Rechtsprechung
   LSG Hessen, 22.06.2012 - L 4 SO 121/12 B ER, L 4 SO 122/12 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,17129
LSG Hessen, 22.06.2012 - L 4 SO 121/12 B ER, L 4 SO 122/12 B (https://dejure.org/2012,17129)
LSG Hessen, Entscheidung vom 22.06.2012 - L 4 SO 121/12 B ER, L 4 SO 122/12 B (https://dejure.org/2012,17129)
LSG Hessen, Entscheidung vom 22. Juni 2012 - L 4 SO 121/12 B ER, L 4 SO 122/12 B (https://dejure.org/2012,17129)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,17129) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 30.11.2011 - B 11 AL 7/10 R

    Besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - anerkannte Werkstatt -

    Auszug aus LSG Hessen, 22.06.2012 - L 4 SO 121/12
    7 Zwar muss die dem persönlichen Budget zugrundeliegende Zielsetzung, dem Leistungsberechtigten ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen (§ 17 Abs. 2 S. 1 SGB IX) und dem bereits in § 9 Abs. 1 Satz 1 SGB IX ausdrücklich geregelten Wunsch- und Wahlrecht des Leistungsberechtigten entsprechen (vgl. Welti in: Lachwitz/Schellhorn/Welti, Hk-SGB IX, 3. Aufl. 2010, § 17 Rdnr. 17 f.), bei der zu treffenden Entscheidung über den geltend gemachten Anspruch und insoweit bei der Auslegung der einschlägigen Rechtsgrundlagen berücksichtigt werden (vgl. BSG, Urteil vom 30. November 2011, B 11 AL 7/10 R, juris Rdnr. 17).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.10.2009 - L 7 SO 3329/09
    Auszug aus LSG Hessen, 22.06.2012 - L 4 SO 121/12
    Es begründet aber keinen Anspruch auf neue Formen der Teilhabeleistung, sondern lediglich die Möglichkeit, anstelle der Inanspruchnahme der durch den Rehabilitationsträger bereitgestellten Sachleistung sich selbst die erforderlichen Hilfen zu organisieren (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. Oktober 2009, L 7 SO 3329/09 ER-B, juris m. w. N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.02.2013 - L 5 R 3442/11
    Hinsichtlich der Leistungsvoraussetzungen (des "Ob" der Leistung) bleibt es daher bei der Maßgeblichkeit des jeweiligen Leistungsrechts, für Teilhabeleistungen des Rentenversicherungsträgers also bei der Maßgeblichkeit der §§ 9 ff. SGB VI und für Teilhabeleistungen des Sozialhilfeträgers bei der Maßgeblichkeit der §§ 53 ff. SGB XII (vgl. auch etwa BSG, Urt. v. 31.1.2012, - B 2 U 1/11 R - Urt. v. 11.5.2011, - L 5 R 54/10 R - LSG Hessen, Beschl. v. 22.6.2012, - L 4 SO 121/12 B ER -).

    § 20 SGB IX enthält den allgemeinen Grundsatz der Qualitätssicherung; § 21 Abs. 1 Nr. 2 SGB IX fordert, dass in den Verträgen mit Leistungserbringern (auch) Regelungen über Qualitätsanforderungen an die Ausführung der Leistungen, das beteiligte Personal und die begleitenden Fachdienste getroffen werden (vgl. LSG Hessen, Beschl. v. 22.6.2012, - L 4 SO 121/12 B ER -).

    Die Qualitätssicherung ist vielmehr gesetzlich vorgeschrieben (§§ 20, 21 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX) und deswegen auch schon Teil der allgemeinen Voraussetzung für die Gewährung der Teilhabeleistung (vgl. auch etwa LSG Hessen, Beschl. v. 22.6.2012, - L 4 SO 121/12 B ER - zu einer Fachkräfteklausel in der Zielvereinbarung).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2020 - L 20 SO 436/15
    Als im Wesentlichen lediglich andere Leistungsform muss das Persönliche Budget den gleichen Anforderungen genügen wie die vom Sozialhilfeträger erbrachte Sachleistung (Hessisches LSG, Beschluss vom 22.06.2012 - L 4 SO 121/12 B ER Rn. 7).

    Gesetzlicher Anknüpfungspunkt für die Qualitätssicherung durch die Leistungs-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarungen ist § 75 Abs. 2 S. 2 i.V.m. Abs. 3 S. 1 SGB XII, wonach diese nur mit einem geeigneten Leistungserbringer geschlossen werden dürfen (diese Regelungen über die Qualitätssicherung sind gem. § 7 SGB IX gegenüber den in § 20 i.V.m. § 21 SGB IX - jeweils in der seinerzeit geltenden Fassung - geregelten Qualitätsanforderungen vorrangig; vgl. Schneider in Hauck/Noftz, SGB IX, 05/19, § 7 Rn 3 u. 7; auf §§ 20, 21 SGB IX abstellend LSG NRW, Beschluss vom 28.01.2013 - L 9 SO 448/12 B ER; Hessisches LSG, Beschluss vom 22.06.2012 - L 4 SO 121/12 B ER Rn. 8).

  • LSG Bayern, 16.05.2013 - L 18 SO 74/12

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Bewilligung eines persönlichen Budgets -

    Zwar muss die dem pB zugrundeliegende Zielsetzung, dem Leistungsberechtigten ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen (§ 17 Abs. 2 S. 1 SGB IX) und dem bereits in § 9 Abs. 1 Satz 1 SGB IX ausdrücklich geregelten Wunsch- und Wahlrecht des Leistungsberechtigten entsprechen (Hessisches LSG, Beschluss vom 22.06.2012, L 4 SO 121/12 B ER), bei der zu treffenden Entscheidung über den geltend gemachten Anspruch und insoweit bei der Auslegung der einschlägigen Rechtsgrundlagen berücksichtigt werden (vgl. BSG, Urteil vom 30. November 2011, B 11 AL 7/10 R, jurisRdnr. 17).
  • SG Halle, 07.01.2015 - S 24 SO 135/12

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Im konkreten Fall scheiterte eine Verpflichtung des Leistungsträgers daran, dass das Gericht der Auffassung war, dass eine Fachkräfteklausel zulässig ist (so Hessisches LSG, Beschluss vom 22.06.2012 - L 4 SO 121/12 B ER, L 4 SO 122/12 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2013 - L 9 SO 448/12
    Das bedeutet, dass die selbstbeschafften Hilfen den allgemeinen Anforderungen an Teilhabeleistungen in gleicher Weise entsprechen müssen wie die von Seiten der Rehabilitationsträger erbrachten Leistungen (zum Vorstehenden: LSG Hessen, Beschluss vom 22.06.2012, B 4 SO 121/12 B ER, L 4 SO 122/12 B, Juris Rn. 7 m.w.N.).
  • SG Düsseldorf, 07.10.2013 - S 22 SO 319/13

    Anspruch eines Schwerbehinderten auf Übernahme der Kosten für eine 24 Stunden

    Der fehlende Abschluss derselben steht insbesondere der Zulässigkeit des hier angestrengten Eilverfahrens nicht entgegen, da entsprechende Verhandlungen aufgrund der grundsätzlichen Weigerung der Antragsgegenerin zur Bewilligung eines persönlichen Budgets zur Gewährung von Assistenzleistungen bei selbst angemieteter Wohnung nicht durchgeführt werden konnten ( ähnlich HessLSG Beschl. v.22.06.2012, L 4 SO 121/12 B ER, L 4 SO 122/12).
  • SG Magdeburg, 12.06.2018 - S 7 SO 171/17

    Anspruch des behinderten Menschen auf Bewilligung eines Persönlichen Budgets bei

    Dies kann vom Gesetzgeber - sowohl vom internationalen als auch vom nationalen - nicht gewollt gewesen sein (so im Ergebnis auch SG Mannheim v. 02.08.2016, S 9 SO 3871/15 sowie LSG Hessen v. 22.06.2012, L 4 SO 121/12 B ER; in der Literatur siehe Welti, Rechtsfragen des persönlichen Budgets nach § 17 SGB IX, S. 25).
  • SG Halle, 04.10.2016 - S 29 SO 92/13

    Bewilligung von Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in der

    Im konkreten Fall scheiterte eine Verpflichtung des Leistungsträgers daran, dass das Gericht der Auffassung war, dass eine Fachkräfteklausel zulässig ist (so Hessisches LSG, Beschluss vom 22. Juni 2012 - L 4 SO 121/12 B ER, L 4 SO 122/12 B ER).
  • SG Halle, 04.10.2016 - S 29 SO 70/13

    Sozialhilferecht: Leistungen zur Eingliederungshilfe; Gewährung einer

    Da die durch ein Persönliches Budget selbst beschaffte Leistung eine ansonsten zu erbringende Sachleistung des Beklagten ersetzen soll, ist es zulässig, dass der Beklagte verlangt, dass die Leistung durch Fachkräfte erbracht wird (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 22. Juni 2012 - L 4 SO 121/12 B ER, L 4 SO 122/12 B ER).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht