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   LSG Hessen, 26.04.2012 - L 4 SO 297/11 B ER   

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LSG Hessen, 26.04.2012 - L 4 SO 297/11 B ER (https://dejure.org/2012,20301)
LSG Hessen, Entscheidung vom 26.04.2012 - L 4 SO 297/11 B ER (https://dejure.org/2012,20301)
LSG Hessen, Entscheidung vom 26. April 2012 - L 4 SO 297/11 B ER (https://dejure.org/2012,20301)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Frankfurt/Main, 18.12.2009 - 7 K 597/09

    Anspruch angemessene Schulausbildung als Eingliederungshilfe nur, wenn Beschulung

    Auszug aus LSG Hessen, 26.04.2012 - L 4 SO 297/11
    Nachdem grundsätzlich den Anspruch auf sonderpädagogische Förderung sowohl die allgemeinen Schulen als auch die Förderschulen erfüllen (§ 49 Abs. 2 HSchG, vgl. VG Frankfurt, Urteil vom 18. Dezember 2009, 7 K 597/09.F) verbleibt hiernach vorliegend im Ergebnis die Entscheidung, ob der Antragsteller in der allgemeinen Schule inklusiv beschult wird oder die unmittelbare Aufnahme in die Förderschule beantragt wird (§ 54 Abs. 1 Satz 2 HSchG), bei den Eltern des Antragstellers im Rahmen ihres schulrechtlich gegebenen Wahlrechts.
  • VGH Hessen, 10.11.2004 - 7 TG 1413/04

    Kein Anspruch eines behinderten Kindes gegenüber dem Sozialhilfeträger auf

    Auszug aus LSG Hessen, 26.04.2012 - L 4 SO 297/11
    26 Nachdem für Hilfen außerhalb des Kernbereichs der pädagogischen Schulausbildung - wie jedenfalls bei den hier vorgenannten organisatorisch-strukturellen Hilfen - eine Leistungspflicht des Sozialhilfeträgers gem. § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII besteht, die auch pädagogischer Art sein können, soweit es sich um eine den Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Lehrer in der Schule lediglich unterstützende Tätigkeit handelt (vgl. Terminbericht des BSG Nr. 18/12 vom 22. März 2012, B 8 SO 30/10 R), und darüber hinaus der Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe (§ 2 Abs. 1 SGB XII) der Leistungspflicht des Sozialhilfeträgers dann nicht entgegensteht, wenn der Schulträger die zusätzlichen Kosten für einen Integrationshelfer während der Zeit des Schulbesuchs - bei unterstellter Verpflichtung - tatsächlich nicht aufbringt (Hessischer VGH, Beschluss vom 10. November 2004, 7 TG 1413/04, juris Rdnr. 33), ist der Erfolg des Antragstellers in der Hauptsache überwiegend wahrscheinlich.
  • LSG Hessen, 18.08.2010 - L 6 SO 5/10

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zur angemessenen Schulausbildung -

    Auszug aus LSG Hessen, 26.04.2012 - L 4 SO 297/11
    Zwar fehlt es an einer Entscheidung der Schulbehörde über den angemessenen Schulbesuch im Sinne einer Zuweisung nach § 54 Abs. 4 und 5 HSchG, die hinsichtlich der Angemessenheit der Schulbildung sozialhilferechtlich Tatbestandswirkung entfalten würde (vgl. hierzu Urteil des 6. Senats des erkennenden Gerichts vom 18. August 2010, L 6 SO 5/10 unter Hinweise auf BVerwG, Urteil vom 28. April 2005, 5 C 20/04, s. auch Wehrhahn in Juris-PK SGB XII, § 54 Rdnr. 48 m. w. N.).
  • LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prüfung der Hilfebedürftigkeit - eheähnliche

    Auszug aus LSG Hessen, 26.04.2012 - L 4 SO 297/11
    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund bilden nämlich aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs ein bewegliches System (HLSG Beschluss vom 29. Juni 2005 - L 7 AS 1/05 ER; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl. 2012, § 86b, Rdnr. 27 und 29 m. w. N.).
  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

    Auszug aus LSG Hessen, 26.04.2012 - L 4 SO 297/11
    26 Nachdem für Hilfen außerhalb des Kernbereichs der pädagogischen Schulausbildung - wie jedenfalls bei den hier vorgenannten organisatorisch-strukturellen Hilfen - eine Leistungspflicht des Sozialhilfeträgers gem. § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII besteht, die auch pädagogischer Art sein können, soweit es sich um eine den Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Lehrer in der Schule lediglich unterstützende Tätigkeit handelt (vgl. Terminbericht des BSG Nr. 18/12 vom 22. März 2012, B 8 SO 30/10 R), und darüber hinaus der Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe (§ 2 Abs. 1 SGB XII) der Leistungspflicht des Sozialhilfeträgers dann nicht entgegensteht, wenn der Schulträger die zusätzlichen Kosten für einen Integrationshelfer während der Zeit des Schulbesuchs - bei unterstellter Verpflichtung - tatsächlich nicht aufbringt (Hessischer VGH, Beschluss vom 10. November 2004, 7 TG 1413/04, juris Rdnr. 33), ist der Erfolg des Antragstellers in der Hauptsache überwiegend wahrscheinlich.
  • BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 20.04

    Beschulung, integrative; Bindung des Sozialhilfeträgers an Schulzuweisung eines

    Auszug aus LSG Hessen, 26.04.2012 - L 4 SO 297/11
    Zwar fehlt es an einer Entscheidung der Schulbehörde über den angemessenen Schulbesuch im Sinne einer Zuweisung nach § 54 Abs. 4 und 5 HSchG, die hinsichtlich der Angemessenheit der Schulbildung sozialhilferechtlich Tatbestandswirkung entfalten würde (vgl. hierzu Urteil des 6. Senats des erkennenden Gerichts vom 18. August 2010, L 6 SO 5/10 unter Hinweise auf BVerwG, Urteil vom 28. April 2005, 5 C 20/04, s. auch Wehrhahn in Juris-PK SGB XII, § 54 Rdnr. 48 m. w. N.).
  • BVerwG, 26.10.2007 - 5 C 35.06

    Eingliederungshilfe, Kostenübernahme für Integrationshelfer bei schulrechtlicher

    Auszug aus LSG Hessen, 26.04.2012 - L 4 SO 297/11
    Dieses schulrechtliche Wahl- bzw. Bestimmungsrecht ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2007, 5 C 35/06, BVerwGE 130, 1, zur integrativen Beschulung) von dem Antragsgegner als Träger der Sozialhilfe zu respektieren.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2013 - L 9 SO 429/13

    Kosten für die Bereitstellung eines Integrationshelfers aus Mitteln der Jugend-

    Entscheidend ist allein, ob die Vorgabe der Lerninhalte in der Hand des Lehrers bleibt und sich die Betreuungsleistungen des Integrationshelfers im Unterricht auf unterstützende Tätigkeiten bei der Umsetzung der Arbeitsaufträge des Lehrers beschränken (so in der Sache auch die ganz herrschende Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 07.11.2012 - L 7 SO 4186/12 ER-B -, juris Rn. 15; Beschl. v. 03.06.2013 - L 7 SO 1931/13 ER-B -, juris Rn. 13; Hessisches LSG, Beschl. v. 26.04.2012 - L 4 SO 297/11 B ER -, juris Rn. 24 f.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 25.11.2010 - L 8 SO 193/08 -, juris Rn. 24 f.; Sächsisches LSG, Beschl. v. 03.06.2010 - L 7 SO 19/09 B ER -, juris Rn. 38 f.; Thüringer LSG, Beschl. v. 29.03.2012 - L 8 SO 1830/11 B ER -, juris Rn. 13; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 28.10.2011 - 12 B 1182/11 -, juris Rn. 12; siehe auch BSG, Urt. v. 15.11.2012 - B 8 SO 10/11 R -, juris Rn. 16 a.E.).
  • VG Freiburg, 18.03.2016 - 4 K 2145/14

    Leistungen der Jugendhilfe in Form der Schulbegleitung

    Schulbegleiter]; Lambert/Müller/Sutor, Schulrecht Bad.-Württ., Ziff. 13.15, § 15 SchG Rn. 13.2; vgl. zur Rechtslage in Rheinland-Pfalz auch DIJuF-Rechtsgutachten vom 18.03.2003, JAmt 2003, 355; zum hessischen Recht Hess. LSG, Beschluss vom 26.04.2012 - L 4 SO 297/11 -, juris; weitergehend LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.02.2014 - L 9 SO 222/13 B ER -, juris; Kepert/Pattar, Diskussionspapier Nr. 2014-03, Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl).

    OVG, Beschluss vom 23.02.2006 - 12 ME 474/05 -, juris; Hess. LSG, Beschluss vom 26.04.2012 - L 4 SO 297/11 B ER-, juris; VG München, Beschluss vom 23.02.2009 - M 18 E 09.148 -, juris; VG Bayreuth, Beschluss vom 16.12.2009 - B 3 E 09.936 -, juris; VG Stuttgart, Beschluss vom 18.10.2013 - 7 K 3048/13 -, juris; LSG NRW, Beschluss vom 20.12.2013 - L 9 SO 429/13 B ER -, juris; Hauck/Noftz, SGB VIII, Stand 07/15, § 35a Rn. 48; Borner, jurisPK-SozR 10/2015 Anm. 5), wobei der Kammer bewusst ist, dass es das Krankheitsbild der Autismusspektrumsstörungen und der daraus resultierende spezifische Unterstützungsbedarf des betroffenen Kindes mit sich bringen, dass im Einzelfall die Grenzen zwischen rein flankierender Hilfe zur Stoffvermittlung, etwa durch bloße Konkretisierung der Aufgabenstellung, und eigenständigem pädagogischem Handeln, wie es in einem den Bedürfnissen des Kindes entsprechenden Umformulieren der Aufgabenstellung gesehen werden könnte, fließend sein können.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2015 - 12 A 1350/14

    Anspruch eines jugendlichen Schülers auf Gewährung von Eingliederungshilfe nach

    vgl. BVerwG, Urteile vom 28. April 2005 - 5 C 20.04 -, juris, und vom 26. Oktober 2007 - 5 C 35.06 -, juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Februar 2015 - L 2 SO 3641/13 -, juris; Hessisches LSG, Beschluss vom 26. April 2012 - L 4 SO 297/11 B -, juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. November 2010 - L 8 SO 193/08 -, juris.

    - 5 C 21.11 -, juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Februar 2015 - L 2 SO 3641/13 -, juris; Hessisches LSG, Beschluss vom 26. April 2012 - L 4 SO 297/11 B -, juris; DIJuF, Rechtsgutachten vom 6. August 2014, JAmt 2014, 452; Dillmann/ Wildanger, BehindertenR 2014, 113, 153 (156 f.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2014 - L 9 SO 413/13
    Entscheidend ist allein, ob die Vorgabe der Lerninhalte in der Hand des Lehrers bleibt und sich die Betreuungsleistungen des Integrationshelfers im Unterricht auf unterstützende Tätigkeiten bei der Umsetzung der Arbeitsaufträge des Lehrers beschränken (so in der Sache auch die ganz herrschende Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.11.2012 - L 7 SO 4186/12 ER-B - Juris-Rdnr. 15; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.06.2013 - L 7 SO 1931/13 ER-B - Juris-Rdnr. 13; Hessisches LSG, Beschluss vom 26.04.2012 - L 4 SO 297/11 B ER - Juris-Rdnrn. 24 f.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.11.2010 - L 8 SO 193/08 - Juris-Rdnrn. 24 f.; Sächsisches LSG, Beschluss vom 03.06.2010 - L 7 SO 19/09 B ER - Juris-Rdnrn. 38 f.; Thüringer LSG, Beschluss vom 29.03.2012 - L 8 SO 1830/11 B ER - Juris-Rdnr. 13; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.10.2011 - 12 B 1182/11 - Juris-Rdnr. 12; s. auch BSG, Urteil vom 15.11.2012 - B 8 SO 10/11 R - Juris-Rdnr. 16 a.E.).
  • SG Fulda, 28.08.2013 - S 7 SO 50/12

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Dieses Wahlrecht ist von dem Sozialhilfeträger zu respektieren (Anschluss an HessLSG, Beschl. vom 26.04.2012 - L 4 SO 297/11 B ER).

    Bei der Entscheidung vom 15.08.2012 handelt es sich zwar nicht um eine Zuweisung im Sinne des § 54 Abs. 4, 5 HSchG, welche - entgegen der Rechtsauffassung des Beklagten - hinsichtlich der Angemessenheit der Schulbildung sozialhilferechtlich Tatbestandswirkung entfalten würde (vgl. HessLSG, Beschluss vom 26.04.2012 - L 4 SO 297/11 B ER, Juris, Rn. 22 m.w.N.), sondern um eine Gestattung im Sinne von § 66 HSchG (vgl. auch Schreiben des Staatlichen Schulamtes vom 16.11.2012, Bl. 44 der Gerichtsakte).

    Hierzu hat das HessLSG in seinem Beschluss vom 26.04.2012 (L 4 SO 297/11 B ER, Juris, Rn. 22, 23) Folgendes ausgeführt:.

  • LSG Schleswig-Holstein, 13.01.2017 - L 9 SO 185/16

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    In Anbetracht der Entwicklung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 9. Dezember 2016 - B 8 SO 8/15 R -) wie sie überwiegend auch in der Rechtsprechung der Landessozialgerichte vertreten wird, (LSG NRW, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - L 9 SO 429/13 B ER - juris Rn. 29; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. November 2012 - L 7 SO 4186/12 ER-B - juris Rn. 15; Beschluss vom 3. Juni 2013 - L 7 SO 1931/13 ER-B - juris Rn. 13; Hessisches LSG, Beschluss vom 26. April 2012 - L 4 SO 297/11 B ER - juris Rn. 24 f.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. November 2010 - L 8 SO 193/08 - juris Rn. 24 f.; Sächsisches LSG, Beschluss vom 3. Juni 2010 - L 7 SO 19/09 B ER - juris Rn. 38 f.; Thüringer LSG, Beschluss vom 29. März 2012 - L 8 SO 1830/11 B ER - juris Rn. 13; siehe auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - 12 B 1182/11 - juris RdNr. 12 sowie BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 2012 - 5 C 21/11 - juris -) neigt der Senat dazu, seine bisherige Rechtsprechung zu überdenken und nicht mehr zwingend daran festzuhalten, dass die im SchulGSH festgeschriebene Verpflichtung zur inklusiven Beschulung nahezu deckungsgleich mit dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit zu sehen ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2014 - L 12 SO 82/14

    Leistungen der Eingliederungshilfe - Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung für

    Entscheidend ist allein, ob die Vorgabe der Lerninhalte in der Hand des Lehrers bleibt und sich die Betreuungsleistungen des Integrationshelfers im Unterricht auf unterstützende Tätigkeiten bei der Umsetzung der Arbeitsaufträge des Lehrers beschränken (so in der Sache auch die ganz herrschende Auffassung in der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung, vgl. BSG, Urteil vom 15.11.2012 - B 8 SO 10/11 R - LSG NW, Beschluss vom 05.02.2014 - L 9 SO 413/13 B ER -;; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.11.2012 - L 7 SO 4186/12 ER-B - LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.06.2013 - L 7 SO 1931/13 ER-B - Hessisches LSG, Beschluss vom 26.04.2012 - L 4 SO 297/11 B ER - LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.11.2010 - L 8 SO 193/08 - Sächsisches LSG, Beschluss vom 03.06.2010 - L 7 SO 19/09 B ER - Thüringer LSG, Beschluss vom 29.03.2012 - L 8 SO 1830/11 B ER -).
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