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   LSG Hessen, 23.03.2017 - L 4 SO 36/17 B ER   

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LSG Hessen, 23.03.2017 - L 4 SO 36/17 B ER (https://dejure.org/2017,78819)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23.03.2017 - L 4 SO 36/17 B ER (https://dejure.org/2017,78819)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23. März 2017 - L 4 SO 36/17 B ER (https://dejure.org/2017,78819)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 27.05.2014 - B 8 SO 26/12 R

    Sozialhilfe - Hilfe bei Krankheit - Leistungsbewilligung durch den

    Auszug aus LSG Hessen, 23.03.2017 - L 4 SO 36/17
    Denn da maßgeblich ist, wie der Empfänger aus objektivierter Sicht den Inhalt des Bescheides verstehen durfte und musste (sog. objektiver Empfängerhorizont, s. zu diesem Kriterium nur BSG, Urteil vom 27. Mai 2014 - B 8 SO 26/12 R - juris, Rn. 18) kommt es, neben dem Wortlaut des konkret betroffenen Verwaltungsaktes, für die Interpretation auch auf sonstige Umstände, wie z.B. den Inhalt vorheriger Bescheide, sonstiger Schriftstücke oder auch auf tatsächliches Verhalten der Beteiligten an.
  • LSG Hessen, 13.04.2021 - L 4 AY 3/21

    Anspruch auf Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im

    Demgegenüber ist die Bezeichnung eines Bescheides als "Änderungsbescheid" ein Umstand, der für einen Dauerverwaltungsakt sprechen kann (Senatsbeschlüsse vom 18. Juni 2019, - L 4 SO 107/19 B ER -, vom 23. März 2017 - L 4 SO 36/17 B ER und L 4 SO 37/17 B ER -).
  • LSG Hessen, 12.12.2023 - L 4 SO 84/23

    Sozialhilfe

    Demgegenüber ist die Bezeichnung eines Bescheides als "Änderungsbescheid" ein Umstand, der für einen Dauerverwaltungsakt sprechen kann (Senatsbeschlüsse vom 18. Juni 2019, - L 4 SO 107/19 B ER -, vom 23. März 2017 - L 4 SO 36/17 B ER und L 4 SO 37/17 B ER -).
  • LSG Hessen, 02.06.2020 - L 4 AY 7/20

    1. § 1a Abs. 4 Satz 2 AsylbLG ist nicht anwendbar, wenn die maßgebliche Gewährung

    Demgegenüber ist die Bezeichnung eines Bescheides als „Änderungsbescheid“ ein Umstand, der für einen Dauerverwaltungsakt sprechen kann (Senatsbeschlüsse vom 18. Juni 2019, - L 4 SO 107/19 B ER -, vom 23. März 2017 - L 4 SO 36/17 B ER und L 4 SO 37/17 B ER -).
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