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   LSG Hessen, 02.08.2012 - L 4 SO 86/12 B ER   

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https://dejure.org/2012,22414
LSG Hessen, 02.08.2012 - L 4 SO 86/12 B ER (https://dejure.org/2012,22414)
LSG Hessen, Entscheidung vom 02.08.2012 - L 4 SO 86/12 B ER (https://dejure.org/2012,22414)
LSG Hessen, Entscheidung vom 02. August 2012 - L 4 SO 86/12 B ER (https://dejure.org/2012,22414)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Betreutes Wohnen nach Sicherungsverwahrung // Sozialhilfeträger kann Kostenübernahme nicht verweigern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreutes Wohnen und die Kostenübernahme des Sozialhilfeträgers

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Betreutes Wohnen nach Sicherungsverwahrung // Sozialhilfeträger kann Kostenübernahme nicht verweigern

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Betreutes Wohnen für Sicherungsverwahrte muss möglich sein

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Hessen, 02.08.2012 - L 4 SO 86/12
    Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 (Az.: 1 BvL 1/09) zur Verfassungswidrigkeit der Regelleistungen nach dem SGB II ergebe sich, dass das Gericht in Fällen, in denen der Gesetzgeber es über Jahre hinweg versäumt habe, einen Leistungsanspruch eines Leistungsberechtigten im Gesetz zu verankern, einen verfassungsunmittelbaren Anspruch auf die Leistung sehe.

    Er hängt von den gesellschaftlichen Anschauungen über das für ein menschenwürdiges Dasein Erforderliche, der konkreten Lebenssituation der Hilfebedürftigen sowie den jeweiligen wirtschaftlichen und technischen Gegebenheiten ab und ist danach vom Gesetzgeber konkret zu bestimmen (BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2012, 1 BvL 10/10 u. a., juris RdNr. 92, Urteil vom 9. Februar 2010, 1 BvL 1/09 u. a., juris RdNr. 138 m. w. N).

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus LSG Hessen, 02.08.2012 - L 4 SO 86/12
    Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Urteil zur Sicherungsverwahrung vom 4. Mai 2011 (Az.: 2 BvR 2333/08 u. a.) festgestellt, dass die Strafvollzugsbehörden dazu verpflichtet seien, während der laufenden Sicherungsverwahrung Vollzugspläne zu erstellen, aus denen sich im Einzelnen ergebe ob und in welcher Weise dem Untergebrachten eine realistische Wiedereingliederung in die Gesellschaft geboten werden könne und die durch die Entlassung entstehenden Risikofaktoren für die Allgemeinheit minimiert werden könnten.
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Hessen, 02.08.2012 - L 4 SO 86/12
    In diesem Fall ist ggf. auch anhand einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange der Antragsteller zu entscheiden (vgl. BVerfG vom 12. Mai 2005, NVwZ 2005, 927, und vom 15. Januar 2007, 1 BvR 2971/06, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.04.2009 - L 12 AS 5623/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Hessen, 02.08.2012 - L 4 SO 86/12
    Es handelt sich dabei um eine zweckbestimmte Einnahme, die gemäß § 51 Abs. 1 Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung - Strafvollzugsgesetz (StVollzG) zu bilden ist, um den notwendigen Lebensunterhalt der Gefangenen und seiner Unterhaltsberechtigten für die ersten vier Wochen nach seiner Entlassung aus der Haft zu sichern (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. April 2009, L 12 AS 5623/08, juris).
  • LSG Bayern, 17.09.2009 - L 18 SO 111/09

    Sozialhilfe - Übernahme von Mietschulden gem § 34 SGB 12 - Übernahme von

    Auszug aus LSG Hessen, 02.08.2012 - L 4 SO 86/12
    32 Danach sind von besonderen Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten betroffen sowohl Personen, die aus der Strafhaft entlassen werden (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 17. September 2009 - L 18 SO 111/09 B ER - Juris), als auch solche, die sich - wie der Antragsteller - in der vergleichbaren Situation der Entlassung aus der langjährigen Sicherheitsverwahrung befinden.
  • LSG Hessen, 09.09.2011 - L 7 SO 190/11

    Einstweiliger Rechtsschutz - vorläufige Leistungspflicht gem § 43 SGB 1 des

    Auszug aus LSG Hessen, 02.08.2012 - L 4 SO 86/12
    Zwar wäre der Antragsgegner gemäß § 43 SGB I als erstangegangener Sozialleistungsträger jedenfalls für eine vorläufige Leistungsgewährung zuständig geworden (vgl. zu den Voraussetzungen im Einzelnen Beschluss des 7. Senats des HLSG vom 9. September 2011, Az. L 7 SO 190/11 B ER, juris RdNr. 9 ff.), jedoch hat der Antragsteller einen Anordnungsgrund nicht glaubhaft gemacht.
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Hessen, 02.08.2012 - L 4 SO 86/12
    Er hängt von den gesellschaftlichen Anschauungen über das für ein menschenwürdiges Dasein Erforderliche, der konkreten Lebenssituation der Hilfebedürftigen sowie den jeweiligen wirtschaftlichen und technischen Gegebenheiten ab und ist danach vom Gesetzgeber konkret zu bestimmen (BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2012, 1 BvL 10/10 u. a., juris RdNr. 92, Urteil vom 9. Februar 2010, 1 BvL 1/09 u. a., juris RdNr. 138 m. w. N).
  • BVerfG, 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06
    Auszug aus LSG Hessen, 02.08.2012 - L 4 SO 86/12
    In diesem Fall ist ggf. auch anhand einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange der Antragsteller zu entscheiden (vgl. BVerfG vom 12. Mai 2005, NVwZ 2005, 927, und vom 15. Januar 2007, 1 BvR 2971/06, juris).
  • SG Kassel, 14.03.2012 - S 12 SO 25/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Sozialhilfe - Hilfe

    Zum konkret einzelfallbezogenen Anspruch eines nicht seelisch kranken, begrenzt Sicherungsverwahrten gegen den örtlich zuständigen Sozialhilfeträger auf Hilfeleistungen in Form individuell ermittelten, fachspezifischen Betreuten Wohnens zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem SGB XII im einstweiligen Rechtsschutz, wenn die Strafvollstreckungskammer dies nach ärztlichem Gutachten als Voraussetzung für eine Entlassung aus der Sicherungsverwahrung auf Bewährung deklariert (im Ergebnis bestätigt durch Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 24. August 2012, L 4 SO 86/12 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2012 - L 8 SO 184/12
    Die Beschwerden der Antragstellerin gegen die Beschlüsse des Sozialgerichts Osnabrück vom 24. Mai 2012 (S 4 SO 86/12 ER, S 4 SO 94/12 ER), vom 29. Mai 2012 (S 4 SO 93/12 ER, S 4 SO 99/12 ER) und vom 30. Mai 2012 (S 4 SO 95/12 ER) werden unter Hinweis auf diverse frühere Beschlüsse des Senats als unzulässig verworfen (§ 202 SGG iVm § 572 Abs. 2 Satz 2 ZPO).
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