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   LSG Rheinland-Pfalz, 31.10.2011 - L 4 U 134/11   

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https://dejure.org/2011,1876
LSG Rheinland-Pfalz, 31.10.2011 - L 4 U 134/11 (https://dejure.org/2011,1876)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31.10.2011 - L 4 U 134/11 (https://dejure.org/2011,1876)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31. Oktober 2011 - L 4 U 134/11 (https://dejure.org/2011,1876)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 9 Abs 1 SGB 7, Anl 1 Nr 3101 BKV
    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 3101 - Infektionskrankheit - andere Tätigkeiten - Einwirkungskausalität - erhöhte Infektionsgefahr - Erreger Staphylococcus aureus - Bestatter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung einer Berufskrankheit nach Anl. 1 Nr. 3101 BKV in der gesetzlichen Unfallversicherung für einen Bestatter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKV Anl. 1 Nr. 3101; SGB VII § 9 Abs. 1
    Anerkennung einer Berufskrankheit nach Anl. 1 Nr. 3101 BKV in der gesetzlichen Unfallversicherung für einen Bestatter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Infektion der Bandscheibe eines Bestatters keine Berufskrankheit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Infektion eines Bestatters durch Kontakt mit Leichen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Infektion der Bandscheibe eines Bestatters keine Berufskrankheit

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Infizierte Bandscheibe als Bestatter-Berufskrankheit?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Infektion der Bandscheibe eines Bestatters ist keine Berufskrankheit - Ausbruch der Krankheit aufgrund eines Kontaktes zu Leichen mit erhöhter Infektionsgefahr nicht nachweisbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 232 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 2103 -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 31.10.2011 - L 4 U 134/11
    Die Tatbestandsmerkmale "versicherte Tätigkeit", "Verrichtung", "Einwirkungen" und "Krankheit" müssen im Sinne des Vollbeweis, also mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit, vorliegen (vgl. BSG Urteil vom 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R - , veröffentlicht in juris).

    Ebenso wie die haftungsausfüllende Kausalität zwischen Gesundheits(-erst)schaden und Unfallfolge beim Arbeitsunfall ist die haftungsausfüllende Kausalität zwischen der berufsbedingten Erkrankung und den Berufskrankheitenfolgen, die dann gegebenenfalls zu bestimmten Versicherungsansprüchen führen, bei der Berufskrankheit keine Voraussetzung des Versicherungsfalles (vgl. BSG, Urteil vom 02.04.2009 a.a.O.).

  • BSG, 31.10.1969 - 2 RU 40/67

    Hinterbliebenenrente - Tödlicher Verkehrsunfall - Unfallursache - Alkoholbedingte

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 31.10.2011 - L 4 U 134/11
    Lässt sich eine Tatsache nicht nachweisen oder ein Kausalzusammenhang nicht wahrscheinlich machen, so geht dies nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast (Feststellungslast) zu Lasten dessen, der einen Anspruch aus der nicht erwiesenen Tatsache bzw. dem nicht wahrscheinlich gemachten Kausalzusammenhang für sich herleitet (BSGE 19, 52, 53; 30, 121, 123; 43, 110, 112).
  • BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84

    Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 31.10.2011 - L 4 U 134/11
    Eine Möglichkeit verdichtet sich dann zur Wahrscheinlichkeit, wenn nach der herrschenden medizinisch wissenschaftlichen Lehrmeinung mehr für als gegen den ursächlichen Zusammenhang spricht (BSGE 60, 58 m.w.N).
  • BSG, 20.01.1977 - 8 RU 52/76
    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 31.10.2011 - L 4 U 134/11
    Lässt sich eine Tatsache nicht nachweisen oder ein Kausalzusammenhang nicht wahrscheinlich machen, so geht dies nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast (Feststellungslast) zu Lasten dessen, der einen Anspruch aus der nicht erwiesenen Tatsache bzw. dem nicht wahrscheinlich gemachten Kausalzusammenhang für sich herleitet (BSGE 19, 52, 53; 30, 121, 123; 43, 110, 112).
  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 31.10.2011 - L 4 U 134/11
    Lässt sich eine Tatsache nicht nachweisen oder ein Kausalzusammenhang nicht wahrscheinlich machen, so geht dies nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast (Feststellungslast) zu Lasten dessen, der einen Anspruch aus der nicht erwiesenen Tatsache bzw. dem nicht wahrscheinlich gemachten Kausalzusammenhang für sich herleitet (BSGE 19, 52, 53; 30, 121, 123; 43, 110, 112).
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