Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2010 - L 4 U 57/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Versicherungsschutz für pflegende Angehörige - Begleitung der pflegebedürftigen Eltern auf dem Rückweg aus deren Urlaub - Wegeunfall
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Arbeitsunfall bei der Urlaubsbegleitung der pflegebedürftigen Eltern
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Pflegebedürftige Eltern in Spanien betreut - Bei der Heimreise erleidet die Tochter einen Unfall - gesetzlich versichert?
- anwaelte-spittelmarkt.de (Kurzinformation)
Arbeitsunfall bei Urlaubsbegleitung der pflegebedürftigen Eltern
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Für pflegende Angehörige besteht bei Unfall während Rückkehr aus dem Urlaub Unfallversicherungsschutz - Eigener Urlaub in Zusammenhang mit gleichzeitiger Pflege der Eltern zweitrangig
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 03.04.2009 - S 16 U 188/05
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2010 - L 4 U 57/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 22.08.2000 - B 2 U 15/99 R
Arbeitsunfall - Entschädigung - Unfallversicherung - Zuständigkeit - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2010 - L 4 U 57/09
Ergänzend hat sie auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 22.08.2000 - B 2 U 15/99 R - verwiesen.Dass die Klägerin ihre Eltern während des Urlaubs außerhalb der häuslichen Umgebung gepflegt hat, steht dabei einem Versicherungsschutz grundsätzlich nicht entgegen (BSG, SozR 3-2200 § 539 Nr. 52).
Der Umfang des Versicherungsschutzes in diesen Fällen ist unter Bezugnahme auf § 14 Abs. 4 SGB XI, § 2 Abs. 1 Nr. 17 SGB VII bestimmt (BSG, Urteil vom 22.8.2000 - B 2 U 15/99 R -) Danach ist die Einbeziehung der Pflegetätigkeit in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht umfassend.
- BSG, 19.02.1998 - B 3 P 3/97 R
Pflegeversicherung - Feststellung der Pflegebedürftigkeit - Zuordnung zur …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2010 - L 4 U 57/09
Diese Begrenzung des maßgeblichen Hilfebedarfs ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BSG, Urteil vom 19.2.1998 - B 3 P 3/97 R - www.Juris.de). - BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2010 - L 4 U 57/09
Wie das SG zutreffend ausgeführt hat, ereignete sich der Unfall auch nicht im Rahmen einer Tätigkeit als Pflegeperson gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 17 SGB VII. Danach sind Pflegepersonen im Sinne des § 19 SGB XI bei der Pflege eines Pflegebedürftigen im Sinne des § 14 SGB XI kraft Gesetzes versichert, wobei die versicherte Tätigkeit Pflegetätigkeiten im Bereich der Körperpflege und - soweit diese Tätigkeiten überwiegend dem Pflegebedürftigen zugute kommen - Pflegetätigkeiten in den Bereichen der Ernährung, der Mobilität sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung umfasst (vgl. BSG, Urteil vom 7.9.2004 - B 2 U 46/03 R - www.sozialgerichtsbarkeit.de).
- BSG, 27.04.2010 - B 2 U 23/09 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - sachlicher …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2010 - L 4 U 57/09
Begründet wird dieser Versicherungsschutz auf dem Weg nach und von dem Ort der versicherten Tätigkeit damit, dass diese Wege nicht aus privaten Interessen, sondern wegen der versicherten Tätigkeit, also mit einer auf die versicherte Tätigkeit bezogenen Handlungstendenz unternommen werden (vgl. BSG, Urteil vom 27.04.2010 - B 2 U 23/09 R - www.juris.de m.w.N.). - BSG, 07.11.2000 - B 2 U 39/99 R
Entschädigung - Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz - Maschinenschlosser - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2010 - L 4 U 57/09
Er unterscheidet sich von den Wegen nach und von dem Ort der Tätigkeit im Sinne des Abs. 2 Nr. 1 dadurch, dass er in Ausübung der versicherten Tätigkeit beziehungsweise im unmittelbaren Betriebsinteresse zurück gelegt wird und nicht lediglich der versicherten Tätigkeit vorausgeht oder sich ihr anschließt (BSG SozR 3 - 2700 § 8 Nr. 3). - Drs-Bund, 24.06.1993 - BT-Drs 12/5262
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2010 - L 4 U 57/09
Dazu zählen alle Hilfeleistungen innerhalb der Wohnung, die zur Aktivierung des Pflegebedürftigen beitragen sowie Verrichtungen außerhalb der Wohnung, die für die Aufrechterhaltung der Lebensführung zu Hause umgänglich sind und das persönliche Erscheinen des Pflegebedürftigen notwendig machen (vgl. BT-Drs. 12/5262, S. 97).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2012 - L 9 U 143/08
Vorliegen eines Versicherungsschutzes in der gesetzlichen Unfallversicherung bei …
Die Tätigkeit des Broteinkaufs stand auch nicht als Wegeunfall unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 2 Abs. 1 Nr. 17 SGB VII i.V.m. § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 17 SGB VII sind alle Tätigkeiten versichert, die in einem inneren Zusammenhang mit den in § 2 Abs. 1 Nr. 17 SGB VII bezeichneten Pflegetätigkeiten stehen, einschließlich der in § 8 Abs. 2 SGB VII aufgeführten Wege (vgl. hierzu etwa LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.09.2010 - L 4 U 57/09).