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   LSG Hessen, 09.03.2011 - L 4 VE 14/10   

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https://dejure.org/2011,5555
LSG Hessen, 09.03.2011 - L 4 VE 14/10 (https://dejure.org/2011,5555)
LSG Hessen, Entscheidung vom 09.03.2011 - L 4 VE 14/10 (https://dejure.org/2011,5555)
LSG Hessen, Entscheidung vom 09. März 2011 - L 4 VE 14/10 (https://dejure.org/2011,5555)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Entschädigung für traumatisiertes Gewaltopfer - Gesundheitsschäden aufgrund der Flucht des Täters sind zu berücksichtigen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entschädigung für traumatisiertes Gewaltopfer

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Opferentschädigung bei Flucht des Täters vor der Strafvollstreckung?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Entschädigung für Trauma nach Flucht des Täters

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Misshandelte Ehefrau - Nach der Flucht des verurteilten Täters erkrankt sie vor Angst: Opferentschädigung?

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Posttraumatische Belastungsstörung beim Opfer einer Straftat kann auch durch Flucht des Täters ausgelöst werden

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Entschädigung für traumatisiertes Gewaltopfer - Gesundheitsschäden aufgrund der Flucht des Täters sind zu berücksichtigen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 12.06.2003 - B 9 VG 1/02 R

    Gewaltopferentschädigung - Schockschaden - Sekundäropfer - Primäropfer -

    Auszug aus LSG Hessen, 09.03.2011 - L 4 VE 14/10
    Als Grundlage für die Beurteilung der für die Bemessung der MdE erheblichen medizinischen Sachverhalte dienten in der Vergangenheit die jeweils vom zuständigen Bundesministerium herausgegebenen "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht" (AHP), die nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts als vorweggenommene Sachverständigengutachten eine normähnliche Wirkung hatten (vgl. BSG v. 18. September 2003 - B 9 SB 3/02 R - SozR 4-3800 § 1 Nr. 3 m. w. N.).
  • BSG, 18.09.2003 - B 9 SB 3/02 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - Anwendbarkeit der AHP 1996 - neuere

    Auszug aus LSG Hessen, 09.03.2011 - L 4 VE 14/10
    Als Grundlage für die Beurteilung der für die Bemessung der MdE erheblichen medizinischen Sachverhalte dienten in der Vergangenheit die jeweils vom zuständigen Bundesministerium herausgegebenen "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht" (AHP), die nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts als vorweggenommene Sachverständigengutachten eine normähnliche Wirkung hatten (vgl. BSG v. 18. September 2003 - B 9 SB 3/02 R - SozR 4-3800 § 1 Nr. 3 m. w. N.).
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