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   LSG Rheinland-Pfalz, 16.11.2016 - L 4 VG 15/15   

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https://dejure.org/2016,39734
LSG Rheinland-Pfalz, 16.11.2016 - L 4 VG 15/15 (https://dejure.org/2016,39734)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.11.2016 - L 4 VG 15/15 (https://dejure.org/2016,39734)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. November 2016 - L 4 VG 15/15 (https://dejure.org/2016,39734)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Gewaltopfer hat keinen Anspruch auf Assistenzhund

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Gewaltopfer hat keinen Anspruch auf einen Assistenzhund

  • REHADAT Informationssystem (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch auf Assistenzhund als Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Gewaltopfer hat keinen Anspruch auf Assistenzhund

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gewaltopfer hat keinen Anspruch auf Assistenzhund

  • nikolaus-beschluss.de (Kurzinformation)

    Erwerb eines Assistenzhundes - Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS / PTSD)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gewaltopfer hat keinen Anspruch auf einen Begleithund

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gewaltopfer hat keinen Anspruch auf Assistenzhund - Hund dient nicht der Sicherung des Erfolgs der Krankenbehandlung

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Karlsruhe, 27.05.2020 - 2 K 7367/18

    Beihilfefähigkeit eines PTBS-Assistenzhundes

    aa) Zwar kommt die begriffliche Einstufung eines (PTBS-)Assistenzhundes als - sächliches (vgl. § 90a BGB) - "Hilfsmittel" im Sinne des - auch im Rahmen des § 6 Abs. 1 Nr. 4 BVO i.V.m. Nr. 2.1 und 2.3 der Anlage zu BVO in Ermangelung einer Definition in der BVO zugrunde zu legenden Begriffsverständnisses des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 28.02.2011 - 2 S 2806/10 -, juris ) grundsätzlich in Betracht (vgl. hierzu nur LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 16.11.2016 - L 4 VG 15/15 -, juris ; zuletzt LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 18.02.2020 - L 16 KR 253/18 -, juris ).

    Diese Methode ist jedoch soweit ersichtlich bislang nicht durch den GBA anerkannt (vgl. hierzu LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 16.11.2016 - L 4 VG 15/15 -, juris ; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 17.11.2017 - L 13 VG 28/16 -, juris ).

    Im Gegensatz zum Blindenführhund, der nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts dem unmittelbaren Behinderungsausgleich dient, weil er die durch die Blindheit erschwerte Orientierungsfähigkeit und damit die erschwerte Möglichkeit der unbehinderten Fortbewegung ausgleicht und damit einen Funktionsausgleich bietet, der unmittelbar die Behinderung betrifft und nicht erst bei den Folgen der Behinderung in bestimmten Lebensbereichen einsetzt, dient der Assistenzhund oder Begleithund nicht der Herstellung oder Verbesserung einer beeinträchtigten Körperfunktion und damit nicht dem unmittelbaren Behinderungsausgleich (vgl. hierzu nochmals LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 16.11.2016 - L 4 VG 15/15 -, juris ; LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 18.02.2020 - L 16 KR 253/18 -, juris m.w.N. zur Rspr. des BSG).

    Auch insoweit ergibt sich aus den vorliegenden ärztlichen Unterlagen nicht, dass die Klägerin einen ausgebildeten Assistenzhund wegen ihrer PTBS als Hilfsmittel benötigt, um selbstständig zu wohnen und sich einen gewissen körperlichen und geistigen Freiraum, insbesondere durch Mobilität im Nahbereich, zu erschließen (vgl. hierzu übereinstimmend BSG, Beschl. v. 27.08.2018 - B 9 V 15/18 -, juris ; LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 16.11.2016 - L 4 VG 15/15 -, juris ; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 17.11.2017 - L 13 VG 28/16 -, juris ; LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 18.02.2020 - L 16 KR 253/18 -, juris ; ebenfalls in diesem Sinne für das baden-württembergische Beihilferecht Keufer/Hellstern/Zimmermann, Beihilfevorschriften Baden-Württemberg, Band 1, 73. Ergänzungslieferung, Stand Juli 2015, Hilfsmittel - Anlage zur BVO Nr. 2 ).

    Auch soweit in Art. 20 UN-BRK die Vertragsstaaten verpflichtet werden, wirksame Maßnahmen zu treffen, um für Menschen mit Behinderungen die persönliche Mobilität mit größtmöglicher Unabhängigkeit sicherzustellen, bedarf diese Absichtserklärung der Umsetzung durch den nationalen Gesetzgeber, dem in diesem Zusammenhang ein erheblicher Gestaltungsspielraum verblieben ist; ein unmittelbarer Leistungsanspruch lässt sich damit auch dieser Regelung nicht entnehmen (vgl. hierzu im Kontext der Einrichtung eines Schwerbehindertenparkplatzes nach der StVO VG Freiburg, Urt. v. 07.11.2018 - 4 K 4063/17 - juris m.w.N. zur Rspr. der Landessozialgerichte; ferner LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 16.11.2016 - L 4 VG 15/15 -, juris zum Anspruch auf Versorgung nach den §§ 10 ff. BVG mit einem PTBS-Assistenzhund; ebenso im Rahmen des Beihilferechts BayVGH, Beschl. v. 29.01.2019 - 14 ZB 18.663 -, juris : "jedenfalls dann keine eigene Anspruchsgrundlage für Menschen mit Behinderung [...], wenn Menschen mit Behinderung dieselbe Bandbreite von Leistungen zur Verfügung steht wie Menschen ohne Behinderung" unter Verweis auf BSG, Urt. v. 06.03.2012 - B 1 KR 10/11 R -, BSGE 110, 194 ).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2020 - L 16 KR 253/18

    Kostenübernahme für einen ausgebildeten Begleithund nach Fetalem Alkoholsyndrom;

    Im Gegensatz zum Blindenführhund, der nach der Rechtsprechung des BSG dem unmittelbaren Behinderungsausgleich iSv § 33 Abs. 1 Satz 1 Alt 3 SGB V dient, weil er die durch die Blindheit erschwerte Orientierungsfähigkeit und damit die erschwerte Möglichkeit der unbehinderten Fortbewegung ausgleicht und damit einen Funktionsausgleich bietet, der unmittelbar die Behinderung betrifft und nicht erst bei den Folgen der Behinderung in bestimmten Lebensbereichen einsetzt ( BSG, Urteil vom 25. Februar 1981 - 5a/5 RKn 35/78 - BSGE 51, 206, 207 f mwN) dient der Assistenzhund oder Begleithund nicht der Herstellung oder Verbesserung einer beeinträchtigten Körperfunktion und dient damit nicht dem unmittelbaren Behinderungsausgleich (vgl . LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. November 2016 - L 4 VG 15/15).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2017 - L 13 VG 28/16

    Kein Anspruch auf Erstattung der Anschaffungskosten eines sogenannten

    Er verweist im Übrigen auf das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 16.11.2016 (L 4 VG 15/15).

    Eine Leistungspflicht nach Krankenversicherungsrecht besteht nicht (so auch Hessisches LSG, Beschluss vom 29.06.1998 - L 1 KR 1284/97, juris Rn 20 f.; SG Aachen, Urteil vom 03.12.2001 - S 6 KR 32/00, juris; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 09.09.2009 - L 5 KR 60/08, juris Rn 16 ff.; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.11.2016 - L 4 VG 15/15, juris Rn 28 ff.).

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