Rechtsprechung
LSG Rheinland-Pfalz, 09.01.2015 - L 4 VG 5/14 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 1 Abs 1 S 1 OEG, § 113 StGB, StPO
Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - keine Opferentschädigung nach Biss eines Polizisten - Reflexhandlung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kein Anspruch auf Opferentschädigung bei Schädigung während einer erkennungsdienstlichen Behandlung nach dem Biss eines Polizisten
- rabüro.de
Keine Opferentschädigung nach Biss eines Polizisten in dessen Wade und Schädigung durch Reflexhandlung des Polizisten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
OEG § 1 Abs. 1
Kein Anspruch auf Opferentschädigung bei Schädigung während einer erkennungsdienstlichen Behandlung nach dem Biss eines Polizisten - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Keine Opferentschädigung nach Biss eines Polizisten
- lto.de (Kurzinformation)
Nach Polizisten-Biss keine Entschädigung für Nasenbein-Bruch
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Opferentschädigung nach Biss eines Polizisten
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Verhafteter beißt Polizisten - Erfolglos verlangt der Beißer Opferentschädigung wegen "Körperverletzung im Amt"!
- przytulla.de (Kurzinformation)
Ausschluss der Opferentschädigung bei Beißen eines Polizeibeamten
- haufe.de (Kurzinformation)
Keine Entschädigung für Nasenbeinfraktur von gebissenem Polizisten
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Kein Entschädigungsanspruch für Polizistenbeißer
- anwalt.de (Kurzinformation)
Wer anderen in die Wade beißt...
- anwalt.de (Kurzinformation)
Wer einen Polizisten in die Wade beißt ...
- juraforum.de (Kurzinformation)
Polizisten-Beißer enthält keine Gewaltopferentschädigung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Opferentschädigung nach Biss eines Polizisten bei erkennungsdienstlicher Behandlung - Vorsätzlicher rechtwidriger Angriff durch Polizisten nicht glaubhaft dargelegt
Verfahrensgang
- SG Speyer, 12.02.2014 - S 12 VG 2/12
- LSG Rheinland-Pfalz, 09.01.2015 - L 4 VG 5/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 28.06.2000 - B 9 VG 3/99 R
Keine Beweiserleichterung in der Gewaltopferentschädigung
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 09.01.2015 - L 4 VG 5/14
Die anspruchsbegründenden Voraussetzungen für eine soziale Entschädigung nach dem OEG, zu denen das Vorliegen eines rechtswidrigen Angriffs zählt, müssen nachgewiesen, d.h. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bzw. mit einem so hohen Grad der Wahrscheinlichkeit festgestellt worden sein, dass kein vernünftiger Mensch hieran noch zweifelt (vgl. BSG, Urteil vom 28.06.2000, B 9 VG 3/99 R m.w.N., in SozR 3-3900 § 15 Nr. 3).Zu diesen zählen freilich auch die Grundsätze des Beweises des ersten Anscheins sowie die für Kriegsopfer geschaffene besondere Beweiserleichterung nach § 15 des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung - KOVVfG-, die auch für Gewaltopfer gilt (BSG, Urteil vom 28.06.2000, B 9 VG 3/99 R; Urteil des Senats vom 18.05.2011, Az.: L 4 VG 14/09 mwN).
- BSG, 10.12.2002 - B 9 VG 7/01 R
Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff und primäre Schädigung im Ausland - …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 09.01.2015 - L 4 VG 5/14
Dies setzt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. SozR 3-3800 § 1 Nr. 23) eine unmittelbare Schädigung des Opfers voraus, was grundsätzlich einen engen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang zwischen dem Schädigungstatbestand und der schädigenden Einwirkung ohne örtliche und zeitliche Zwischenglieder voraussetzt.