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   LSG Hessen, 29.04.2009 - L 4 VS 1/05   

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LSG Hessen, 29.04.2009 - L 4 VS 1/05 (https://dejure.org/2009,5993)
LSG Hessen, Entscheidung vom 29.04.2009 - L 4 VS 1/05 (https://dejure.org/2009,5993)
LSG Hessen, Entscheidung vom 29. April 2009 - L 4 VS 1/05 (https://dejure.org/2009,5993)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 81 Abs 1 SVG, § 81 Abs 6 S 1 SVG, § 81 Abs 6 S 2 SVG, § 85 Abs 1 SVG, § 85 Abs 3 SVG
    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Strahlenbelastung - Gewährung von Kannversorgung wegen der Folgen einer Leukämieerkrankung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Ausgleich nach § 85 Soldatenversorgungsgesetz (SVG) u. Einordnung einer akuten Leukämieerkrankung als eine Wehrdienstbeschädigung (WDB)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Leukämieerkrankung eines Funktechnikers der Bundeswehr als Wehrdienstbeschädigung anerkannt // Trotz ungeklärter Strahlenintensität ist Witwe zu entschädigen

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Kein Strahlenschutz bei der Bundeswehr - Entschädigung für die Witwe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Leukämie eines Bundeswehr-Funkers

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Leukämieerkrankung eines Funktechnikers

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Leukämieerkrankung eines Funktechnikers der Bundeswehr als Wehrdienstbeschädigung anerkannt // Trotz ungeklärter Strahlenintensität ist Witwe zu entschädigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2009, 525
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 17.07.2008 - B 9/9a VS 5/06 R

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Schädigungsfolge - Kausalität -

    Auszug aus LSG Hessen, 29.04.2009 - L 4 VS 1/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG bestimmt sich bei unfallunabhängigen Krankheiten der vom SVG geschützte Bereich nach dem Vorbild des Berufskrankheitenrechts (vgl. BSG, Urteil vom 17. Juli 2008, B 9/9a VS 5/06 R, Juris Rdnr. 20 m. w. N.).

    Die hinreichende Wahrscheinlichkeit liegt vor, wenn mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht und ernste Zweifel ausscheiden; die reine Möglichkeit genügt nicht (vgl. BSG, Urteil vom 17. Juli 2008, a. a. O., Juris Rdnr. 21 m. w. N.).

    In diesen Fällen reicht es aus, wenn der Zusammenhang einer Krankheit mit einem entschädigungsrechtlich erheblichen Vorgang nur möglich ist (vgl. BSG, Urteil vom 17. Juli 2008, a.a.O., Rdnr. 17 m. w. N.).

  • LSG Baden-Württemberg, 13.07.2010 - L 6 VJ 4797/07
    Bei der multiplen Sklerose (MS) besteht in der medizinischen Wissenschaft Ungewissheit darüber, ob es sich um eine Infektionskrankheit oder um ein neuro-allergisches, auf einer Autoimmunreaktion beruhendes Krankheitsgeschehen handelt, wobei auch die Bedeutung endogener Faktoren noch umstritten ist (vgl. hierzu Nr. 64 der derzeit noch dem aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Kenntnisstand entsprechenden [so auch Hess. LSG, Urteil vom 29.04.2009 - L 4 VS 1/05 -], bis zum Inkrafttreten der VG am 01.01.2009 anzuwendenden "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht [Teil 2 SGB IX]" 2008 - AHP - vgl. auch die vom Sozialgericht eingeholten schriftliche Sachverständigengutachten von Prof. Dr. K. vom 27.02.2005 und Dr. H. vom 28.11.2006).

    Angesichts der für das Gericht schlüssigen und auch zumindest einen eingeschränkten Personenkreis der Fachmediziner überzeugenden Ausführungen zum Vorliegen eines Ursachenzusammenhangs (vgl. Hess. LSG, Urteil vom 29.04.2009 - L 4 VS 1/05 - a. a. O.) sowie der darüber hinaus bestehenden engen zeitlichen Verbindung (vgl. Teil C Nr. 4 Buchst. b) der VG und Nr. 64 der AHP) zwischen der Impfung vom 25.06.1993 und dem als erstem Schub der ED anzusehenden (vgl. hierzu den Entlassungsbericht der Neurologischen Klinik des Bürgerhospitals St. vom 05.11.1993 sowie das schriftliche Sachverständigengutachten von Prof. Dr. K. vom 27.02.2005) "Zusammenbruch" der Klägerin am 01.07.1993 liegt eine für die Kannversorgung ausreichende "gute Möglichkeit" (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.1995 - 9 RV 17/94 - SozR 3-3200 § 81 Nr. 13) des Zusammenhangs vor.

  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2011 - L 6 VS 4157/10

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Radarflugmelder/Radarleithelfer -

    Zu beachten ist auch, dass epidemiologische Studien zeigen, dass eine statistisch signifikante und damit zahlenmäßig bestimmbare Erhöhung bösartiger Erkrankungen im Allgemeinen erst im Dosisbereich von einigen Zehntel bis 100 mSv eintritt (Hessisches LSG, Urteil vom 29.04.2009 - L 4 VS 1/05 unter Hinweis auf die Unterrichtung durch die Bundesregierung, Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2006 [BT-Drucksache, 16/6835, S. 60]).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2012 - L 6 VS 1867/09

    Soldatenversorgung - Dienstbeschädigungsausgleich für ehemalige Soldaten der

    Zu beachten ist auch, dass epidemiologische Studien zeigen, dass eine statistisch signifikante und damit zahlenmäßig bestimmbare Erhöhung bösartiger Erkrankungen im Allgemeinen erst im Dosisbereich von einigen Zehntel bis 100 mSv (= 0,1 Sv = 100.000 µSv) eintritt (Hessisches LSG, Urteil vom 29.04.2009 - L 4 VS 1/05 unter Hinweis auf die Unterrichtung durch die Bundesregierung, Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2006 [BT-Drucksache, 16/6835, S. 60]).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.01.2014 - L 6 U 3915/12
    Zu beachten ist, dass epidemiologische Studien zeigen, dass eine statistisch signifikante und damit zahlenmäßig bestimmbare Erhöhung bösartiger Erkrankungen im Allgemeinen erst im Dosisbereich von einigen Zehntel bis 100 mSv eintritt (Hessisches LSG, Urteil vom 29.04.2009 - L 4 VS 1/05 unter Hinweis auf die Unterrichtung durch die Bundesregierung, Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2006 [BT-Drucksache, 16/6835, S. 60]).
  • SG Gießen, 02.09.2010 - S 16 VS 2/05

    Soldatenversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Wehrdienstbeschädigung -

    Auch eine Vergleichbarkeit des vorliegenden Falles mit dem der Entscheidung des HLSG vom 29.04.2009, Az. L 4 VS 1/05 zugrunde liegenden Sachverhalt ist nach Auffassung des Gerichts nicht gegeben, denn dort handelte es sich zum einen nicht um einen Bediener/Operator, sondern um einen Generatormechaniker und Hochfrequenzfunktechniker, der im Unterschied zu dem Verstorbenen auch mit Wartungsarbeiten betraut und Röntgenstörstrahlen ausgesetzt war.
  • LSG Baden-Württemberg, 26.07.2010 - L 6 VS 622/10
    Denn hinsichtlich der insoweit allein in Betracht kommenden, in ihrer Genese nicht genügend geklärten schizophrenen Psychose, fehlt es angesichts der jahrelangen Latenz an der erforderlichen engen zeitlichen Verbindung (bis zu mehreren Wochen) zwischen der Einwirkung und der Manifestation oder der Verschlimmerung des Krankheitsbildes (vgl. Teil C Nr. 4 Buchst. b) der am 01.01.2009 in Kraft getretenen "Versorgungsmedizinischen Grundsätze - VG - [Anlage zu § 2 der Verordnung zur Durchführung des § 1 Abs. 1 und 3, des § 30 Abs. 1 und des § 35 Abs. 1 BVG (Versorgungsmedizin-Verordnung - VersMedV - vom 10.12.2008, BGBl. I, S. 2412)] sowie Nr. 69 Abs. 1 der derzeit noch dem aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Kenntnisstand entsprechenden [so auch Hess. LSG, Urteil vom 29.04.2009 - L 4 VS 1/05 -], bis zum Inkrafttreten der VG anzuwendenden "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht [Teil 2 SGB IX]" 2008 - AHP -).
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • Wolters Kluwer

    Begründetheit eines Anspruchs auf Anerkennung einer wehrdienstbedingten Gesundheitsschädigung wegen orthopädischen Defektes in Form eines Wirbelsäulenleidens und eines Kreuzbandrisses sowie psychischer Erkrankung in Folge eines dienstbedingten Sportunfalls des Klägers; ...

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