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   LSG Bayern, 29.04.2002 - L 5 AR 28/02 RJ   

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LSG Bayern, 29.04.2002 - L 5 AR 28/02 RJ (https://dejure.org/2002,20930)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29.04.2002 - L 5 AR 28/02 RJ (https://dejure.org/2002,20930)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29. April 2002 - L 5 AR 28/02 RJ (https://dejure.org/2002,20930)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • SG München - S 4 RJ 763/99
  • LSG Bayern, 29.04.2002 - L 5 AR 28/02 RJ
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Karlsruhe, 25.08.1993 - 16 WF 58/93

    Befangenheit; Bearbeitung; Umgangsrecht; Antrag; Richter

    Auszug aus LSG Bayern, 29.04.2002 - L 5 AR 28/02
    Die Besorgnis der Befangenheit lässt sich daher aus einer als ungewöhnlich angesehenen Verfahrensdauer nur dann begründen, wenn die verfahrensleitenden Handlungen oder Unterlassungen des mit der Sache befassten Richters unter Berücksichtigung aller Umstände objektiv als schlechthin unvertretbar erscheinen und sich subjektiv aus der Sicht des Ablehnenden deshalb der Anschein der Willkür und der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängt (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 22.05.2000, L 5 AR 77/00 RJ; OLG Oldenburg, FamRZ 1992, 192, 193 m.w.N.; OVG Münster, a.a.O.; OLG Karlsruhe, FamRZ 1994, 46; Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 42 Rdnr.24; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 58. Auflage, § 42 Rdnr.52, Stichwort "Untätigkeit").
  • LSG Bayern, 22.05.2000 - L 5 AR 77/00

    Richterablehnungsgesuch wegen dem Besorgnis der Befangenheit (Ablehnungsgrund der

    Auszug aus LSG Bayern, 29.04.2002 - L 5 AR 28/02
    Die Besorgnis der Befangenheit lässt sich daher aus einer als ungewöhnlich angesehenen Verfahrensdauer nur dann begründen, wenn die verfahrensleitenden Handlungen oder Unterlassungen des mit der Sache befassten Richters unter Berücksichtigung aller Umstände objektiv als schlechthin unvertretbar erscheinen und sich subjektiv aus der Sicht des Ablehnenden deshalb der Anschein der Willkür und der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängt (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 22.05.2000, L 5 AR 77/00 RJ; OLG Oldenburg, FamRZ 1992, 192, 193 m.w.N.; OVG Münster, a.a.O.; OLG Karlsruhe, FamRZ 1994, 46; Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 42 Rdnr.24; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 58. Auflage, § 42 Rdnr.52, Stichwort "Untätigkeit").
  • BVerfG, 29.05.1973 - 2 BvQ 1/73

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus LSG Bayern, 29.04.2002 - L 5 AR 28/02
    Dies ist nur dann der Fall, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 35, 171, 172; NJW 1999, 132, 133).
  • OLG Oldenburg, 07.10.1991 - 3 WF 106/91

    Sorgerechtsentscheidung; Familiengericht; Bericht des Jugendamtes; Anhörung;

    Auszug aus LSG Bayern, 29.04.2002 - L 5 AR 28/02
    Die Besorgnis der Befangenheit lässt sich daher aus einer als ungewöhnlich angesehenen Verfahrensdauer nur dann begründen, wenn die verfahrensleitenden Handlungen oder Unterlassungen des mit der Sache befassten Richters unter Berücksichtigung aller Umstände objektiv als schlechthin unvertretbar erscheinen und sich subjektiv aus der Sicht des Ablehnenden deshalb der Anschein der Willkür und der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängt (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 22.05.2000, L 5 AR 77/00 RJ; OLG Oldenburg, FamRZ 1992, 192, 193 m.w.N.; OVG Münster, a.a.O.; OLG Karlsruhe, FamRZ 1994, 46; Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 42 Rdnr.24; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 58. Auflage, § 42 Rdnr.52, Stichwort "Untätigkeit").
  • OLG Zweibrücken, 15.10.1998 - 3 W 225/98

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit;

    Auszug aus LSG Bayern, 29.04.2002 - L 5 AR 28/02
    Solche besonderen Umstände sind auch in diesem Zusammenhang nur anzunehmen, wenn das prozessuale Vorgehen des Richters den Anschein von Willkür erweckt und sich der dadurch betroffenen Partei der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängt (vgl. OLG Zweibrücken, MDR 1999, 113; OLG Koblenz, MDR 1991, 448).
  • BVerfG, 15.09.1998 - 2 BvE 2/93

    Keine Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters wegen schon

    Auszug aus LSG Bayern, 29.04.2002 - L 5 AR 28/02
    Dies ist nur dann der Fall, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 35, 171, 172; NJW 1999, 132, 133).
  • OLG Koblenz, 21.01.1991 - 4 W 823/90

    Ablehnungsgrund; Besorgnis der Befangenheit; Ablehnung eines Terminswunsches

    Auszug aus LSG Bayern, 29.04.2002 - L 5 AR 28/02
    Solche besonderen Umstände sind auch in diesem Zusammenhang nur anzunehmen, wenn das prozessuale Vorgehen des Richters den Anschein von Willkür erweckt und sich der dadurch betroffenen Partei der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängt (vgl. OLG Zweibrücken, MDR 1999, 113; OLG Koblenz, MDR 1991, 448).
  • OLG Zweibrücken, 02.07.1982 - 2 WF 50/82
    Auszug aus LSG Bayern, 29.04.2002 - L 5 AR 28/02
    Die Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit ist im Übrigen - was die Klägerseite nicht genügend beachtet - kein geeignetes Mittel, sich gegen unrichtige bzw. für unrichtig gehaltene Rechtsauffassungen oder gegen vermeintlich fehlerhafte Verfahrenshandlungen eines Richters bzw. eines Gerichts zu wehren, es sei denn, die mögliche Fehlerhaftigkeit beruhte auf einer unsachlichen Einstellung des Richters oder auf Willkür (vgl. BAG, MDR 1993, 383; BayObLG, MDR 1988, 1063; OLG Zweibrücken, MDR 1982, 940; Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 42 Rdnr.28; Münchener Kommentar-Feiber, ZPO, § 42 Rdnrn.28, 30).
  • OLG Düsseldorf, 03.03.1998 - 11 W 9/98
    Auszug aus LSG Bayern, 29.04.2002 - L 5 AR 28/02
    Dies gilt auch dann, wenn die antragstellende Partei ein besonderes Interesse an einer beschleunigten Sachentscheidung hat und ihr der seit Verfahrensbeginn verstrichene Zeitraum unerklärlich lang erscheint (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 1998, 1052).
  • BAG, 29.10.1992 - 5 AZR 377/92

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus LSG Bayern, 29.04.2002 - L 5 AR 28/02
    Die Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit ist im Übrigen - was die Klägerseite nicht genügend beachtet - kein geeignetes Mittel, sich gegen unrichtige bzw. für unrichtig gehaltene Rechtsauffassungen oder gegen vermeintlich fehlerhafte Verfahrenshandlungen eines Richters bzw. eines Gerichts zu wehren, es sei denn, die mögliche Fehlerhaftigkeit beruhte auf einer unsachlichen Einstellung des Richters oder auf Willkür (vgl. BAG, MDR 1993, 383; BayObLG, MDR 1988, 1063; OLG Zweibrücken, MDR 1982, 940; Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 42 Rdnr.28; Münchener Kommentar-Feiber, ZPO, § 42 Rdnrn.28, 30).
  • BayObLG, 21.07.1988 - BReg. 2 Z 63/88

    Voraussetzungen für die Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.1992 - 18 A 130/89

    Befangenheit eines Richters; Besorgnis der Befangenheit ; Beteiligter; Dauer des

  • LSG Sachsen, 21.11.2011 - L 7 SF 128/11

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit im

    Von einer auf Willkür beruhenden Rechtsauffassung bzw. Verfahrenshandlung kann dann gesprochen werden, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken schlechterdings nicht mehr verständlich erscheint oder offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BayLSG, Beschluss vom 29.028.2002 - L 5 AR 28/02 RJ, m.w.N.).
  • LSG Sachsen, 22.02.2011 - L 7 SF 56/10
    Von einer auf Willkür beruhenden Rechtsauffassung bzw. Verfahrenshandlung kann jedoch nur dann gesprochen werden, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken schlechterdings nicht mehr verständlich erscheint oder offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BayLSG, Beschluss vom 29.04.2002 - L 5 AR 28/02 RJ, m.w.N.; zitiert nach Juris).
  • LSG Thüringen, 05.11.2009 - L 11 SF 42/09

    Besorgnis der Befangenheit bei gerichtlicher Untätigkeit

    Der Gesetzgeber hat durch die Möglichkeit der Richterablehnung nämlich nicht nur eine tatsächlich parteiliche Rechtspflege verhindern, sondern darüber hinaus auch schon den für einen Prozessbeteiligten nach den Umständen naheliegenden oder doch verständlichen Argwohn vermeiden wollen, der Richter werde nicht unparteilich entscheiden (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 29. April 2002, Az. L 5 AR 28/02 RJ, m.w.N.).
  • LSG Thüringen, 20.03.2012 - L 4 SF 1968/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Besorgnis der Befangenheit - Androhung der

    Von einer auf Willkür beruhenden Rechtsauffassung bzw. Verfahrenshandlung kann jedoch nur dann gesprochen werden, wenn sie bei verständiger Würdigung schlechterdings nicht mehr verständlich erscheint oder offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BayLSG, Beschluss vom 29. April.2002 - L 5 AR 28/02 RJ m.w.N., juris).
  • LSG Thüringen, 15.03.2012 - L 4 SF 421/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Besorgnis der Befangenheit - Androhung der

    Von einer auf Willkür beruhenden Rechtsauffassung bzw. Verfahrenshandlung kann jedoch nur dann gesprochen werden, wenn sie bei verständiger Würdigung schlechterdings nicht mehr verständlich erscheint oder offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BayLSG, Beschluss vom 29. April.2002 - L 5 AR 28/02 RJ, m.w.N., juris).
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