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   LSG Sachsen-Anhalt, 03.12.2009 - L 5 AS 103/07   

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https://dejure.org/2009,29609
LSG Sachsen-Anhalt, 03.12.2009 - L 5 AS 103/07 (https://dejure.org/2009,29609)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03.12.2009 - L 5 AS 103/07 (https://dejure.org/2009,29609)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03. Dezember 2009 - L 5 AS 103/07 (https://dejure.org/2009,29609)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.12.2009 - L 5 AS 103/07
    Eine solche Lösung wäre im Ergebnis eine Umgehung der vom Gesetzgeber ausgeschlossenen Erhöhung der Regelsätze (BSG, Urteil vom 7. November 2006, B 7b AS 14/06 R, Rn. 20, juris).

    Eine hiervon abweichende Festlegung der Bedarfe ist ausgeschlossen, die Regelung insoweit abschließend (vgl. BSG, B 7b AS 14/06 R, a.a.O., Rn. 19).

    Eine derartige Bedarfslage, und nicht nur ein erhöhter Bedarf wie im Rahmen des § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB XII, ist beispielsweise in der mit der Scheidung der Eltern verbundenen besonderen Schwierigkeit der Aufrechterhaltung des Umgangs der Kinder mit dem anderen Elternteil bei unterschiedlichen, voneinander entfernt liegenden Wohnorten zu sehen (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2006, B 7b AS 14/06 R, a.a.O., Rn. 22).

    Ein generelles Verständnis von § 73 SGB XII als Auffangregelung für Leistungsempfänger nach dem SGB II wäre systemwidrig und kommt insoweit nicht in Betracht (vgl. zur einschränkenden Anwendbarkeit der Norm BSG, Urteil vom 7. November 2006 a.a.O., Rn. 22, juris).

  • BSG, 25.06.2008 - B 11b AS 19/07 R

    Arbeitslosengeld II - Ganztagesschule für Sprachbehinderte - Essensgeld für

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.12.2009 - L 5 AS 103/07
    Der streitgegenständliche Anspruch kann mithin isoliert verfolgt werden (vgl. BSG, Urteil vom 25. Juni 2008, B 11b AS 19/07 R, Rn. 18, juris für die Kosten des Schulessens).

    Zwar setzt die Anwendung des § 53 SGB XII keine förmliche Feststellung einer Behinderung voraus (vgl. BSG, B 11b AS 19/07 R, a.a.O., Rn. 25).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.11.2008 - L 3 AS 76/07

    Hartz IV-Empfänger hat Anspruch auf Übernahme der Kosten für Schulbücher durch

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.12.2009 - L 5 AS 103/07
    Diese kann insbesondere nicht darin gesehen werden, dass es sich bei dem Bedarf an Schulbüchern einerseits um einen Bedarf handelt, der Erwachsenen in der Regel nicht entsteht und daher auch in die Berechnung der Regelsätze nicht mit einfließen konnte, andererseits aber die Kosten für Lernmittel zwingend anfallen (so aber LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. November 2008, L 3 AS 76/07, Rn. 33, juris unter Hinweis auf Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 29. Oktober 1997, 5 C 34/95, Rn. 21, juris, wonach zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens i.S. § 12 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) nicht solche Bedürfnisse zugeordnet seien, die dem Hilfeempfänger unabhängig von seinem Willen entstünden).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2008 - L 13 AS 104/08

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Kostenübernahme für einen Schultaschenrechner

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.12.2009 - L 5 AS 103/07
    Unabhängig davon lässt sich der UN-Kinderrechtskonvention angesichts dieser nur sehr allgemein staatlichen Pflichten der Bundesrepublik Deutschland ein Anspruch auf die Finanzierung von Lern- und Arbeitsmitteln nicht entnehmen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 4. September 2008, L 13 AS 104/08, Rn. 35, juris für die Kosten eines Schultaschenrechners).
  • BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93

    Zwangsarbeit

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.12.2009 - L 5 AS 103/07
    Das Völkerrecht, zu dem die Konvention als zwischenstaatliches Recht gehört, versteht den Einzelnen nicht als Völkerrechtssubjekt, sondern gewährt ihm nur mittelbaren internationalen Schutz (BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 1996, 2 BvL 33/93, Rn. 48, juris).
  • BSG, 28.10.2009 - B 14 AS 44/08 R

    Arbeitslosengeld II - Schülermonatskarte - kein unabweisbarer Bedarf - Darlehen -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.12.2009 - L 5 AS 103/07
    Eine solche atypische Bedarfslage ist im Rahmen der Kostendeckung für den Erwerb notwendiger Schul- und Lernmittel gerade nicht gegeben (vgl. BSG, Urteil vom 28. Oktober 2009, B 14 AS 44/08 R für die Kosten der Schülerbeförderung, als Terminsbericht vorliegend).
  • LSG Hessen, 29.10.2008 - L 6 AS 336/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verfassungswidrigkeit der Höhe der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.12.2009 - L 5 AS 103/07
    Die Regelung würde - wenn sie generalisierend und damit auch für ungedeckte, regelhaft auftretende Bedarfe herangezogen würde - eine vom Gesetzgeber gerade nicht gewollte zentrale Bedeutung als Auffangnorm erhalten (vgl. Hessisches LSG, Vorlagebeschluss vom 29. Oktober 2008, L 6 AS 336/07, Rn. 32, juris).
  • Drs-Bund, 22.07.2005 - BT-Drs 15/5928
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.12.2009 - L 5 AS 103/07
    a. Ein Grundbedarf für Lernmittel und Schulbedarfe ist in der Regelleistung nach § 20 SGB II enthalten (vgl. BT-Drs. 15/5928, S. 11 - Anfrage der Abgeordneten Ingrid Fischbach an die Bundesregierung).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2009 - L 7 B 401/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.12.2009 - L 5 AS 103/07
    Auch die besonderen persönlichen Verhältnisse der Mutter der Kläger, die für mindestens drei ihrer schulpflichtigen Kinder Kosten für den Erwerb von Lern- und Arbeitsmitteln aufzubringen hat, ändert nichts an der Annahme einer eher typischen Bedarfslage (anders LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. April 2009, L 7 B 401/08 AS, Rn. 7, juris, wonach das SGB II bei dem "Leitbild" einer Bedarfsgemeinschaft nicht von einer allein erziehenden Mutter mit fünf Kindern ausgehe; auch in der Lebenswirklichkeit sei dies nicht der Normalfall).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 07.12.2016 - L 5 AS 461/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - mehrwöchiger

    Der Anspruch kann isoliert gerichtlich durchgesetzt werden (BSG, a.a.O.) Dementsprechend hat die Klägerin ihre Klage durch Antragstellung vor dem SG in zulässiger Weise auf die Übernahme der Kosten für den Schüleraustausch beschränkt (zur Zulässigkeit der Beschränkung des Streitstoffs auf Leistungen für Sonderbedarfe vgl. Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt, Urteil vom 3. September 2009, L 5 AS 103/07 und BSG, Urteil vom 10. Mai 2011 - B 4 AS 11/10 R -, juris).
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