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   LSG Sachsen-Anhalt, 13.09.2017 - L 5 AS 1038/13   

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LSG Sachsen-Anhalt, 13.09.2017 - L 5 AS 1038/13 (https://dejure.org/2017,40298)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13.09.2017 - L 5 AS 1038/13 (https://dejure.org/2017,40298)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13. September 2017 - L 5 AS 1038/13 (https://dejure.org/2017,40298)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Salzlandkreis mit einer Fläche von 1426,76 km2 und 203.785 Einwohnern als einheitlicher Vergleichsraum; Unterteilung des Salzlandkreises in 13 Vergleichsräume durch Bestehen aus Städten, Gemeinden und Verbandsgemeinden als homogene Lebensräume; Bestimmung einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 22 Abs. 1; WoGG § 12
    Vergleichsraum; schlüssiges Konzept; Salzlandkreis; Preisindex; Rückrechnung; homogener Lebensraum; Mittelzentrum; Vertrauensschutz; Vorhersehbarkeit; Mietwohnungsmarkt; Schätzung; Mietspiegel

  • rechtsportal.de

    SGB II § 22 Abs. 1 ; WoGG § 12
    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.09.2017 - L 5 AS 1038/13
    Es handelt sich dabei um "ausreichend große Räume der Wohnbebauung aufgrund räumlicher Nähe, mit zusammenhängender Infrastruktur und insbesondere verkehrstechnischer Verbundenheit, die insgesamt betrachtet einen homogenen Lebens- und Wohnbereich darstellen" (vgl. u.a. BSG, Urteil vom 16. Juni 2015, B 4 AS 44/14 R, Rn. 16).

    Diese entspricht nicht den Mindestanforderungen an die Schlüssigkeit von Konzepten zur Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten nach dem SGB II. Nach den Erkenntnissen des Senats (vgl. Urteil vom 9. Mai 2012, a.a.O.) und den eigenen Angaben des Beklagten hatte dieser vor der zum Stichtag des 1. März 2012 in Auftrag gegebenen Datenerhebung keine planmäßige systematische Ermittlung und Bewertung der örtlichen Gegebenheiten des Mietwohnungsmarktes vorgenommen (vgl. zu den an ein "schlüssiges Konzept" gestellten Mindestanforderungen BSG, Urteil vom 16. Juni 2015, B 4 AS 44/14 R, Rn. 20 Juris).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 09.05.2012 - L 5 AS 2/09

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.09.2017 - L 5 AS 1038/13
    LSA Nr. 31/1995, S 1133) zurückzugreifen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 9. Mai 2012, L 5 AS 2/09, Rn. 37 ff., Juris; BSG, Urteil vom 14. Februar 2013, B 14 AS 61/12 R, Rn. 21, Juris).

    Diese entspricht nicht den Mindestanforderungen an die Schlüssigkeit von Konzepten zur Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten nach dem SGB II. Nach den Erkenntnissen des Senats (vgl. Urteil vom 9. Mai 2012, a.a.O.) und den eigenen Angaben des Beklagten hatte dieser vor der zum Stichtag des 1. März 2012 in Auftrag gegebenen Datenerhebung keine planmäßige systematische Ermittlung und Bewertung der örtlichen Gegebenheiten des Mietwohnungsmarktes vorgenommen (vgl. zu den an ein "schlüssiges Konzept" gestellten Mindestanforderungen BSG, Urteil vom 16. Juni 2015, B 4 AS 44/14 R, Rn. 20 Juris).

  • BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 44/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Zweipersonenhaushalt

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.09.2017 - L 5 AS 1038/13
    Die Sozialgerichte müssen den Vergleichsraum bestimmen, wobei es sich um eine tatrichterliche Einzelfallfeststellung handelt (vgl. u.a. BSG, Urteil vom 11. Dezember 2012, B 4 AS 44/12 R, Rn. 17, Juris).

    Umfasst sein muss aber ein ausreichend großer Raum der Wohnbebauung, um ein entsprechendes Wohnungsangebot aufzuweisen und die notwendige repräsentative Bestimmung der abstrakt angemessenen Bruttokaltmiete zu ermöglichen (vgl. BSG, Urteil vom 11. Dezember 2012, a.a.O., Rn. 24).

  • LSG Thüringen, 08.07.2015 - L 4 AS 718/14

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.09.2017 - L 5 AS 1038/13
    Der Senat folgt nicht dem Ansatz des Thüringer Landessozialgerichts (Urteil vom 8. Juli 2015, L 4 AS 718/14 zum Landkreis Gotha) und des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 27. Januar 2016, L 12 AS 1180/12 zur Städteregion Aachen), auf die der Beklagte sich beruft.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2016 - L 12 AS 1180/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Streit über die Höhe der zustehenden Kosten

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.09.2017 - L 5 AS 1038/13
    Der Senat folgt nicht dem Ansatz des Thüringer Landessozialgerichts (Urteil vom 8. Juli 2015, L 4 AS 718/14 zum Landkreis Gotha) und des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 27. Januar 2016, L 12 AS 1180/12 zur Städteregion Aachen), auf die der Beklagte sich beruft.
  • BSG, 18.11.2014 - B 4 AS 9/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.09.2017 - L 5 AS 1038/13
    Allerdings könnten sich Bedenken gegen eine Rückwirkung daraus ergeben, dass der Exekutive insoweit ein Spielraum eingeräumt ist, der insbesondere in einer Methodenfreiheit zum Ausdruck kommt (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2014, B 4 AS 9/14 R; Knickrehm, SGb 2017, S. 241, 243 f.).
  • BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 53/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Normenkontrollverfahren - Entscheidung über

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.09.2017 - L 5 AS 1038/13
    Diese Vorgehensweise käme mithin einer Schätzung ohne empirische Grundlage gleich, die den Anforderungen zur Ermittlung des verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimums nicht gerecht würde (vgl. BSG, Urteil vom 4. Juni 2014, B 14 AS 53/13 R, Rn. 26, Juris).
  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 87/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - fehlendes

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.09.2017 - L 5 AS 1038/13
    Ein Sicherheitszuschlag von 10% ist hinzuzurechnen (vgl. BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013, B 4 AS 87/12 R, Juris).
  • BSG, 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R

    Arbeitslosengeld II - Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.09.2017 - L 5 AS 1038/13
    Das "schlüssige Konzept" aus dem Jahr 2012 bietet keine hinreichende Gewähr dafür, dass es die im streitgegenständlichen Zeitraum notwendigen aktuellen Verhältnisse des örtlichen Wohnungsmarktes (BSG, Urteil vom 18. Juni 2008, B 14/7b AS 44/06 R, Rn. 16, Juris) wiedergibt.
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 268/90

    Verfassungsmäßigkeit der Anwendung eines Mietspiegels

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.09.2017 - L 5 AS 1038/13
    So hatte auch das Bundesverfassungsgericht (Kammerbeschluss vom 3. April 1990, 1 BvR 268/90, Rn. 6, Juris) bereits zum Gesetz zur Regelung der Miethöhe (MHG) ausgeführt, dass die Anwendung eines älteren Mietspiegels (Stand 1. April 1986) trotz Bestehens eines zeitnäheren Mietspiegels (Stand 1. Januar 1989) bei Erhöhungsverlangen im August 1988, vor Aufstellung des letzteren, verfassungsmäßig nicht zu beanstanden sei.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.05.2017 - L 5 AS 547/16

    Angelegenheiten nach dem SGB II (AS)

  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 61/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Einpersonenhaushalt

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Kosten der Unterkunft und

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 15/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

  • LSG Sachsen-Anhalt, 07.03.2018 - L 5 AS 376/16

    Angelegenheiten nach dem SGB II (AS)

    Der Senat hat auf seine Ermittlungen im Jahr 2010 und auf die Ausführungen der Firma A. & K. im Verfahren L 5 AS 1038/13 zur Möglichkeit der Rückrechnung der am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Unterkunftsrichtlinie auf Zeiträume vor dem 1. März 2012 verwiesen.

    Unter Anwendung dieser Maßstäbe bleibt der Senat bei seiner Auffassung, dass der Salzlandkreis in 13 Vergleichsräume zu unterteilen ist (vgl. Urteil vom 13. September 2017, L 5 AS 1038/13, Juris, Revision zugelassen vom BSG mit Beschluss vom 14. Februar 2018 (B 14 AS 375/17 B)).

    Die Orte innerhalb der einzelnen Gemeinden sind zudem infrastrukturell ausreichend und der Bevölkerungsdichte entsprechend miteinander verbunden (vgl. die ausführliche Darlegung der statistischen Zahlen für die einzelnen Vergleichsräume im Urteil des Senats vom 13. September 2017, a.a.O.).

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