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   LSG Sachsen-Anhalt, 07.06.2011 - L 5 AS 158/10 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,22643
LSG Sachsen-Anhalt, 07.06.2011 - L 5 AS 158/10 B ER (https://dejure.org/2011,22643)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07.06.2011 - L 5 AS 158/10 B ER (https://dejure.org/2011,22643)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07. Juni 2011 - L 5 AS 158/10 B ER (https://dejure.org/2011,22643)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 144 Abs 1 Nr 1 SGB 3 2008 vom 21.12.2008, § 31 Abs 5 SGB 2 2007 vom 10.10.2007
    Grundsicherung für Arbeitssuchende: Absenkung der Leistung wegen verschuldeter Herbeiführung des Leistungsfalls, Notwendigkeit der Verknüpfung der Absenkungsentscheidung mit einer Entscheidung über die Gewährung von Sachleistungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sanktionsbescheid nach § 31 SGB II; vorläufiger Rechtsschutz; Sanktion, Sanktionsbescheid, Sperrzeit, Kündigung, Probezeit, Anordnung, aufschiebende Wirkung, Rechtsfolgenbelehrung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 20/09 R

    Keine Absenkung des Arbeitslosengeld II - Nichtantritt einer angebotenen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.06.2011 - L 5 AS 158/10
    Zudem befand sich die Antragstellerin im Zeitpunkt des Eintretens des sperrzeitrelevanten Ereignisses (Kündigung) in einem Sozialversicherungsrechtsverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit als SGB III-Träger (vgl. BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009, Az.: B 4 AS 20/09 R, juris RN 24).

    Diese setzt sich ihrerseits typisierend gegen den Risikofall der Arbeitslosigkeit zur Wehr, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat, oder an deren Behebung er nicht in der gebotenen Weise mitwirkt (vgl. BSG, Urteil vom 22. März 2010, a.a.O., RN 16; Urteil vom 17. Dezember 2009, a.a.O., RN 24).

  • BSG, 22.03.2010 - B 4 AS 68/09 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Arbeitgeberkündigung wegen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.06.2011 - L 5 AS 158/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ((BSG), Urteil vom 22. März 2010, Az.: B 4 AS 68/09 R, Juris RN 13) erfordert eine Absenkung nach § 31 Abs. 4 Nr. 3 Buchstabe b SGB II wegen eines Sperrzeitereignisses - entgegen der Auffassung der Antragstellerin - keine vorherige Rechtsfolgenbelehrung.

    Diese setzt sich ihrerseits typisierend gegen den Risikofall der Arbeitslosigkeit zur Wehr, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat, oder an deren Behebung er nicht in der gebotenen Weise mitwirkt (vgl. BSG, Urteil vom 22. März 2010, a.a.O., RN 16; Urteil vom 17. Dezember 2009, a.a.O., RN 24).

  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 27/10 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - wiederholtes Meldeversäumnis -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.06.2011 - L 5 AS 158/10
    Es ist dem Senat nicht verwehrt, dies zu ihren Lasten zu berücksichtigen, da sie insoweit beweispflichtig ist (vgl. BSG, Urteil vom 9. November 2010, Az.: B 4 AS 27/10, juris RN 29 f.).

    Hier bestehen bereits deshalb keine Bedenken, weil der Antragsgegner der Antragstellerin im Sanktionsbescheid bereits ergänzende Sachleistungen "in angemessenem Umfang" - in nach Ansicht des Senats hinreichender Form - angeboten hatte und die Antragstellerin während des dreimonatigen Sanktionszeitraums von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht hat (vgl. BSG, Urteil vom 9. November 2010, a.a.O., juris RN 34).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 05.01.2011 - L 2 AS 428/10

    Absenkung bzw Wegfall des Arbeitslosengeld II - Anforderungen an die

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.06.2011 - L 5 AS 158/10
    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin (so auch 2. Senat des LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. Januar 2011, Az.: L 2 AS 428/10 B ER, juris RN 36) ist auch die Sanktionsentscheidung nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen zwingend mit der Entscheidung über die nach § 31 Abs. 3 Satz 6 SGB II zu erbringenden ergänzenden Sach- oder geldwerten Leistungen zu verknüpfen.
  • LSG Bayern, 17.07.2012 - L 7 AS 464/11

    Über ergänzende Sach oder geldwerte Leistungen war auch nach § 31 Absatz 3 Satz 6

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 09.11.2010, aaO, Rn 34) ist nicht zwingend gleichzeitig mit der Sanktion über ergänzende Leistungen zu entscheiden, sofern diese angeboten wurden (so auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.06 2011, L 5 AS 158/10 B ER; LSG Hessen, Beschluss vom 30.09.2011, L 7 AS 614/10 B ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.10.2010, L 29 AS 1420/10 B ER ; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 13.08.2010, L 6 AS 999/10 B ER ; vom 10.12.2009, L 9 B 51/09 AS ER und vom 16.11.2009, L 5 AS 365/09 B ER; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 03.08.2009, L 8 B 216/09).
  • SG Leipzig, 25.03.2014 - S 17 AS 3416/11
    fortgesetzt hat und also selbst vom Fortbestand des Arbeitsverhältnisses ausging (vgl. hingegen die abweichende Fallgestaltung bei LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.06.2011, Az. L 5 AS 158/10 B ER , Rz. 49 ff., zitiert nach [...], in der die Abmahnung wegen Fehlzeiten angesichts dauerhaften Nichterscheinens zur Arbeit ausnahmsweise entbehrlich war).
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