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   LSG Sachsen-Anhalt, 07.07.2011 - L 5 AS 177/11 B ER   

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https://dejure.org/2011,19547
LSG Sachsen-Anhalt, 07.07.2011 - L 5 AS 177/11 B ER (https://dejure.org/2011,19547)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07.07.2011 - L 5 AS 177/11 B ER (https://dejure.org/2011,19547)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07. Juli 2011 - L 5 AS 177/11 B ER (https://dejure.org/2011,19547)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 22 Abs 1 S 1 SGB 2 vom 24.03.2011, § 22 Abs 1 S 1 SGB 2 vom 13.05.2011, § 21 Abs 7 S 1 SGB 2 vom 24.03.2011, § 21 Abs 7 S 1 SGB 2 vom 13.05.2011, § 22 Abs 8 S 1 SGB 2 vom 24.03.2011
    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Heizkostennachforderung - Betriebsstrom - keine Übernahme von Verzugs-, Mahn- und Gerichtskosten und keine darlehensweise Übernahme von Energieschulden bei Fehlverhalten des Leistungsempfängers - Provokation einer ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.03.2011 - L 5 AS 427/10

    Übernahme höherer als angemessener Heizkosten in einem Ausnahmefall durch

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.07.2011 - L 5 AS 177/11
    Insgesamt bewilligte der Beschwerdegegner für die Zeit von Oktober 2009 bis Oktober 2010 für die Heizkosten 848, 29 EUR (dazu im Einzelnen: Beschluss des erkennenden Senats vom 25. März 2011, L 5 AS 427/10 B ER).

    Unerheblich ist insoweit, dass die vorige Jahresabrechnung vom 22. Oktober 2010 für die Zeit vom 29. Oktober 2009 bis 8. Oktober 2010 bereits Gegenstand des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes L 5 AS 427/10 B ER gewesen ist.

    Insoweit verweist der Senat auf die Ausführungen in seinem Beschluss vom 25. März 2010, L 5 AS 427/10 B ER (Seite 10 ff.).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.07.2011 - L 5 AS 177/11
    Das Rechtsmittel des einstweiligen Rechtsschutzes hat vor dem Hintergrund des Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) die Aufgabe, in den Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung in dem grundsätzlich vorrangigen Verfahren der Hauptsache zu schweren und unzumutbaren, nicht anders abwendbaren Nachteilen führen würde, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. November 2002, 1 BvR 1586/02, NJW 2003 S. 1236 und vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05, Breithaupt 2005, S. 803).
  • BSG, 22.03.2010 - B 4 AS 62/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebs- und

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.07.2011 - L 5 AS 177/11
    Sind bedarfsdeckende Leistungen gewährt, aber nicht in der bewilligten Höhe abgeführt worden, handelt es sich um Schulden, für die nur eine darlehensweise Übernahme in Betracht kommt (BSG, Urteil vom 22. März 2010, B 4 AS 62/09 R).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.07.2011 - L 5 AS 177/11
    Das Rechtsmittel des einstweiligen Rechtsschutzes hat vor dem Hintergrund des Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) die Aufgabe, in den Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung in dem grundsätzlich vorrangigen Verfahren der Hauptsache zu schweren und unzumutbaren, nicht anders abwendbaren Nachteilen führen würde, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. November 2002, 1 BvR 1586/02, NJW 2003 S. 1236 und vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05, Breithaupt 2005, S. 803).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 28.12.2009 - L 5 AS 121/08
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.07.2011 - L 5 AS 177/11
    Diese nimmt der Senat im Regelfall bei einer Summe unter 5% der Regelleistung (= 18, 20 EUR/Monat) nicht an (vgl. Beschluss vom 30. März 2009, L 5 AS 121/08 AS ER, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 31.08.2011 - L 5 AS 328/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II

    Es ist nicht für alle Fallkonstellationen zweifelsfrei, ob dies auch für eine Sperre der Gasversorgung gilt (bejahend Eicher/Spellbrink, Grundsicherung für Arbeitsuchende, 2. Aufl. § 22, Rn. 105; so auch Beschluss des Senats vom 7. Juli 2011, L 5 AS 177/11 B ER, www.sozialgerichtsbarkeit.de).

    Die gerichtliche Kontrolle ist beim Vorliegen eines Beurteilungsspielraums auf die Frage beschränkt, ob der Antragsgegner von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, und ob er die durch Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs abstrakt ermittelten Grenzen eingehalten und beachtet hat (so Beschluss des Senats vom 7. Juli 2011, a.a.O.).

    Grundsätzlich ist auch im Rahmen des Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes, außer in den Fällen einer Ermessensreduzierung auf Null, der Behörde ein Spielraum zur Ausführung des ihr auferlegten Ermessens zu belassen (so Beschluss des Senats vom 7. Juli 2011, a.a.O.).

    Jedenfalls zu Beginn der Heizperiode ist es angesichts der Gesamtumstände des Falles den Antragstellern vorübergehend zumutbar, sich mittels Kochtopf oder Wasserkocher bereitetem Warmwasser zum Waschen zu behelfen (vgl. Beschluss des Senats vom 7. Juli 2011, a.a.O.).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.08.2011 - L 5 AS 309/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für

    Grundsätzlich ist auch im Rahmen des Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes, außer in den Fällen einer Ermessensreduzierung auf Null, der Behörde ein Spielraum zur Ausführung des ihr auferlegten Ermessens zu belassen (so Beschluss des Senats vom 7. Juli 2011, L 5 AS 177/11 B ER, bisher unveröffentlicht).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.02.2012 - L 5 AS 232/10

    Wirtschaftliche Tragfähigkeit der geplanten selbständigen Tätigkeit als

    Gründe für eine Ermessensreduzierung auf Null, die Voraussetzung wäre eine (vorläufige) Verpflichtung des Antragsgegners im einstweiligen Rechtsschutz auf Gewährung der Förderleistung (vgl. Beschlüsse des Senats vom 9. September 2011, Az.: L 5 AS 326/11 B ER, juris RN 42; vom 23. August 2011, Az.: L 5 AS 309/11 B ER, juris RN 26; und vom 7. Juli 2011, Az.: L 5 AS 177/11 B ER, juris RN 30), hat der Antragsteller nicht glaubhaft gemacht.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.11.2011 - L 5 AS 347/11

    Einstweiliger Rechtsschutz - fehlender Anordnungsanspruch - Grundsicherung für

    Grundsätzlich ist auch im Rahmen des Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes, außer in den Fällen einer Ermessensreduzierung auf Null, der Behörde ein Spielraum zur Ausführung des ihr auferlegten Ermessens zu belassen (so Beschluss des Senats vom 7. Juli 2011, L 5 AS 177/11 B ER, Juris Rn. 30).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.01.2012 - L 18 AS 1732/10
    Diese beliefen sich unter Berücksichtigung der seit Juli 2008 maßgeblichen Miete von 449, 80 EUR (380,80 EUR "Grundmiete" zuzüglich 69,- EUR Heizkosten) für die Zeit vom 1. Mai 2009 bis 30. Juni 2009 unter Abzug der maßgeblichen WWP von 6, 33 EUR (vgl. BSG, Urteil vom 13. April 2011 - B 14 AS 106/10 R -, juris) auf monatlich 443, 47 EUR bzw. für die Zeit vom 1. Juli 2009 bis 31. Oktober 2009 (WWP: 6,47 EUR; vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7. Juli 2011 - L 5 AS 177/11 B ER -, juris) auf 443, 33 EUR.
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