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   LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2012 - L 5 AS 178/12 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,25620
LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2012 - L 5 AS 178/12 B ER (https://dejure.org/2012,25620)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09.07.2012 - L 5 AS 178/12 B ER (https://dejure.org/2012,25620)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09. Juli 2012 - L 5 AS 178/12 B ER (https://dejure.org/2012,25620)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 22 Abs 2 S 1 SGB 2 vom 13.05.2011
    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Instandhaltung und Reparatur - Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwendung und wertsteigernder Erneuerungsmaßnahme nach dem Ziel der Maßnahme - Übernahme der Kosten für die Erneuerung einer Anlage bei fehlender ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Instandhaltung und Reparatur eines Eigenheimes; Kriterien zur Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwendung und wertsteigernder Erneuerungsmaßnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 22 Abs. 2 S. 1
    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Übernahme der Kosten für Instandhaltung und Reparatur eines Eigenheimes; Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwendung und wertsteigernder Erneuerungsmaßnahme

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • LSG Baden-Württemberg, 26.09.2013 - L 7 AS 1121/13

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - unabweisbare Aufwendungen für

    Die Notwendigkeit von Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen wird dadurch ausgelöst, dass bauliche oder sonstige Mängel bestehen oder unmittelbar drohen, die die Substanz oder Bewohnbarkeit der Immobilie aktuell beeinträchtigen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 9. Juli 2012 - L 5 AS 178/12 B ER - Juris Rdnr. 29; vom 3. Januar 2011 - L 5 AS 423/09 B ER - Juris Rdnr. 41 und 44; Bayerisches LSG, Urteil vom 16. Juli 2009 - L 11 AS 447/08 - Juris Rdnr. 20; Berlit in LPK-SGB II, 4. Aufl. 2012, § 22 Rdnr. 104; Luik in Eicher, SGB II, 3. Aufl. 2013, § 22 Rdnr. 137; Sauer in ders., SGB II, 2011, § 22 Rdnr. 79c).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.05.2014 - L 2 AS 172/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Kosten der Unterkunft; Herstellung einer

    Es kommt darauf an, ob sie der Erhaltung oder Wiederherstellung der Immobilie in ihrer bisherigen Substanz oder aber der Schaffung eines neuen verbesserten Zustands dienen (LSG Sachsen - Anhalt, Beschluss vom 9. Juli 2012 - L 5 AS 178/12 B ER - LSG Niedersachsen - Bremen, Beschluss vom 27. März 2007 - L 9 AS 137/07 ER - LSG Hessen, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - L 7 AS 326/09 B ER -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.07.2017 - L 23 SO 247/15

    SGB-XII -Leistungen

    Diese ist dann unbeachtlich, wenn es keine (kostengünstigere) Alternative gibt, um die vormals funktionierende Anlage wiederherzustellen (vgl. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09. Juli 2012 - L 5 AS 178/12 B ER -, juris Rn. 28).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.07.2017 - L 23 SO 247/17

    Sozialhilferecht: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Diese ist dann unbeachtlich, wenn es keine (kostengünstigere) Alternative gibt, um die vormals funktionierende Anlage wiederherzustellen (vgl. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09. Juli 2012 - L 5 AS 178/12 B ER -, juris Rn. 28).
  • SG Mainz, 02.11.2012 - S 10 AS 367/11

    Keine Hartz IV-Leistungen für die grundlegende Sanierung des Eigenheims

    Bei der Kostenübernahme muss der Grundsatz berücksichtigt werden, dass die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II nicht zu einer Vermögensbildung führen darf: Größere Reparaturen und Umbauten gehören regelmäßig nicht zu dem berücksichtigungsfähigen Aufwand, es ist nicht Aufgabe der Transferleistungen nach dem SGB II grundlegende Sanierungs- und Erhaltungsarbeiten zu finanzieren (vgl. Piepenstock in: jurisPK-SGB II, 3. Aufl. 2012, § 22 Rn 130; Urteil des Landessozialgerichts (LSG) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23.11.2010, L 1 AS 426/10, Rn 25, Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 07.03.2011, L 29 AS 4/11 B ER, Rn 49 und Beschluss des LSG Sachsen-Anhalt vom 09.07.2012, L 5 AS 178/12 B ER, Rn 28, jeweils m.w.N. und alle zitiert nach juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.10.2019 - L 5 AS 365/19

    SGB II - Einstweiliger Rechtsschutz für die KdUH, hier: unabweisbare Aufwendungen

    Ob es sich bei einer beabsichtigten Maßnahme um eine erhaltende Reparatur oder eine wertsteigernde Renovierung handelt, ist nicht nach der Höhe der Aufwendungen, sondern nach dem Ziel der Maßnahme danach zu unterscheiden, ob sie der Erhaltung oder Wiederherstellung der Wohnung in ihrer bisherigen Substanz oder aber der Schaffung eines neuen, verbesserten Zustands dient (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 9. Juli 2012 - L 5 AS 178/12 B ER -, juris Rn. 28).
  • SG Potsdam, 01.03.2018 - S 31 AS 3142/11
    Diese ist dann unbeachtlich, wenn es keine (kostengünstigere) Alternative gibt, um die vormals funktionierende Anlage wiederherzustellen (vgl. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09. Juli 2012 - L 5 AS 178/12 B ER -, juris Rn. 28).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.01.2015 - L 15 AS 363/14
    Die Notwendigkeit von Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen wird dadurch ausgelöst, dass bauliche oder sonstige Mängel bestehen oder unmittelbar drohen, die die Substanz oder Bewohnbarkeit der Immobilie aktuell beeinträchtigen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 9. Juli 2012 - L 5 AS 178/12 B ER; vom 3. Januar 2011 - L 5 AS 423/09 B ER; Bayerisches LSG, Urteil vom 16. Juli 2009 - L 11 AS 447/08 - Juris Rdnr. 20; Luik in Eicher, SGB II, 3. Aufl. 2013, § 22 Rdnr. 137).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2012 - L 7 AS 893/11
    Aufl. § 22, 2. Aufl. 2006, unterdessen auch LSG Sachsen - Anhalt, Beschl. vom 09. Juli 2012, Az. L 5 AS 178/12 B ER (Elektroanlage)).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2019 - L 15 AS 129/17
    Die Notwendigkeit von Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen wird dadurch ausgelöst, dass bauliche oder sonstige Mängel bestehen oder unmittelbar drohen, die die Substanz oder Bewohnbarkeit der Immobilie aktuell beeinträchtigen (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Januar 2015 - L 15 AS 363/14 B ER -, LSG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 9. Juli 2012 - L 5 AS 178/12 B ER; vom 3. Januar 2011 - L 5 AS 423/09 B ER; Bayerisches LSG, Urteil vom 16. Juli 2009 - L 11 AS 447/08 - Juris Rn. 20; Luik in Eicher, SGB II, 4. Aufl. 2017, § 22 Rn. 163).
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