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   LSG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - L 5 AS 1880/10 B ER, L 5 AS 1881/10 B PKH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,21075
LSG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - L 5 AS 1880/10 B ER, L 5 AS 1881/10 B PKH (https://dejure.org/2010,21075)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.11.2010 - L 5 AS 1880/10 B ER, L 5 AS 1881/10 B PKH (https://dejure.org/2010,21075)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. November 2010 - L 5 AS 1880/10 B ER, L 5 AS 1881/10 B PKH (https://dejure.org/2010,21075)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 22 Abs 2a S 1 SGB 2, § 22 Abs 2a S 2 Nr 3 SGB 2
    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Umzug junger Erwachsener unter 25 Jahren - Zusicherungserfordernis nicht nur beim Erstauszug aus Elternhaushalt - Verweisbarkeit auf Elternhaushalt

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 22 Abs 2a SGB 2
    Einstweiliger Rechtsschutz; Umzug junger Erwachsener unter 25 Jahren; Zusicherungserfordernis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    § 22 Abs. 2a S. 1 SGB II ist auf jeden Unterkunfts- bzw. Wohnungswechsel eines unter 25-jährigen Hilfebedürftigen anzuwenden; Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Erfordernis der Zusicherung beim Umzug junger Erwachsener unter 25 Jahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Erfordernis der Zusicherung beim Umzug junger Erwachsener unter 25 Jahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 634 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2010 - L 25 AS 35/10

    Einstweilige Anordnung; Vorwegnahme der Hauptsache; Zusicherung zu den

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - L 5 AS 1880/10
    Entgegen der Auffassung des Antragstellers findet § 22 Abs. 2 a Satz 1 SGB II bereits seinem Wortlaut nach nicht nur auf den im Zusammenhang mit dem Auszug aus dem elterlichen Heim erfolgenden erstmaligen Bezug einer eigenen Wohnung Anwendung (so aber der 25. Senat dieses Gerichts, Beschluss vom 15. Februar 2010, L 25 AS 35/10 B ER, zitiert nach juris; ebenso Berlit in LPK-SGB 11, 3. Auflage, Baden-Baden 2009, Rdnr. 89 zu § 22; Lauterbach in Gagel, a.a.O., Rdnr. 80 zu § 22 SGB II), sondern auf jeden Unterkunfts- bzw. Wohnungswechsel eines unter 25-jährigen Hilfebedürftigen (vgl. auch die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage einiger Abgeordneter der Fraktion DIE LINKE, BT-Drs. 16/6092 vom 19. Juli 2007, S. 1 ff).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - L 5 AS 1880/10
    Die zu treffende Eilentscheidung kann, wie das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung in Zusammenhang mit Leistungen nach dem SGB II bzw. XII betont hat (Beschluss vom 12. Mai 2005, NVwZ 2005, S. 927 ff), sowohl auf eine Folgenabwägung (Folgen einer Stattgabe gegenüber den Folgen bei Ablehnung des Eilantrages) als auch alternativ auf eine Überprüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache gestützt werden.
  • LSG Sachsen, 02.07.2009 - L 3 AS 128/08

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft und Heizung,

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - L 5 AS 1880/10
    Nicht unmittelbar aus der Formulierung, wohl aber aus dem systematischen Zusammenhang ergibt sich, dass das Zusicherungserfordernis nur für solche Personen bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gilt, die bereits im Leistungsbezug stehen oder Leistungen nach dem SGB II beantragt haben, weil Hilfebedürftigkeit besteht bzw. eintreten wird (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29. Oktober 2009, L 15 AS 327/09 B ER; Landessozialgericht Sachsen, Urteil vom 2. Juli 2009, L 3 AS 128/08 m.w.N.; beide zitiert nach juris; Lauterbach in Gagel, SGB II/SGB III, Kommentar, München Stand 1. April 2010, Rdnr. 75 zu § 22 SGB II).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2009 - L 15 AS 327/09

    Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) i.H.d.

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - L 5 AS 1880/10
    Nicht unmittelbar aus der Formulierung, wohl aber aus dem systematischen Zusammenhang ergibt sich, dass das Zusicherungserfordernis nur für solche Personen bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gilt, die bereits im Leistungsbezug stehen oder Leistungen nach dem SGB II beantragt haben, weil Hilfebedürftigkeit besteht bzw. eintreten wird (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29. Oktober 2009, L 15 AS 327/09 B ER; Landessozialgericht Sachsen, Urteil vom 2. Juli 2009, L 3 AS 128/08 m.w.N.; beide zitiert nach juris; Lauterbach in Gagel, SGB II/SGB III, Kommentar, München Stand 1. April 2010, Rdnr. 75 zu § 22 SGB II).
  • SG Dresden, 30.11.2017 - S 52 AS 4265/17

    Entscheidungsfreiheit junger Erwachsener im "Hartz IV"-Bezug gestärkt

    Zudem ist es unangemessen und nicht verhältnismäßig, weil die Subsumtion weitere Umzüge nach dem Auszug aus dem Elternhaus unter die §§ 20 Abs. 3 und 22 Abs. 5 SGB II Gefahr läuft, den jungen Leistungsbeziehern eine Art "Lebenskontrolle" aufzubürden, näher Berlit in: Münder, 6. Auflage 2017, § 22 Rdnr. 186. Dies wird durch die Gegenauffassung (zB Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. November 2010 - L 5 AS 1880/10 B ER -, juris) unterschätzt.
  • SG Gelsenkirchen, 12.12.2014 - S 40 AS 2392/13

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Leistungen für Unterkunft und Heizung

    Dahingestellt bleiben kann, ob auch der diesem folgende weitere Umzug von der Regelung des § 22 Abs. 5 SGB II erfasst ist (ablehnend Boerner, in: Löns/Herold-Tews, SGB II, 3. Aufl. 2011, § 22 Rn. 101 mit der Einschränkung, dass die Qualität eines Erstumzugs erhalten bleiben soll, wenn ein weiterer Umzug erfolgt, um so der Anwendung des Abs. 5 zu entgehen; a.A.: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.11.2010, Az.: L 5 AS 1880/10 B ER).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.07.2011 - L 5 AS 956/11

    Zusicherung; Kosten der Unterkunft und Heizung; Mietkaution

    Sie hat lediglich den Zweck, über die Angemessenheit der Unterkunftskosten vor deren erstmaliger Entstehung eine Entscheidung herbeizuführen und so zu vermeiden, dass der Hilfebedürftige infolge einer nur teilweisen Übernahme von Kosten erneut in eine Notlage gerät (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 26. November 2010, L 5 AS 1880/10 B ER, vom 14. Mai 2009, L 5 AS 573/09 B ER, und vom 16. Januar 2009, L 5 B 2097/08 AS ER, m.w.N., alle zitiert nach juris); eine weitergehende Bedeutung kommt ihr nicht zu.
  • SG Berlin, 25.11.2011 - S 37 AS 19517/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungen für Auszubildende -

    Die gegenteilige Auffassung des LSG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 26.11.2010 - L 5 AS 1880/10 B ER) kommt zumindest hier nicht zum Tragen, weil die Klägerin keine Rückzugsmöglichkeit in die elterliche Wohnung hatte.
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