Weitere Entscheidung unten: LSG Sachsen-Anhalt, 03.09.2012

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   LSG Sachsen-Anhalt, 28.02.2013 - L 5 AS 218/09   

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LSG Sachsen-Anhalt, 28.02.2013 - L 5 AS 218/09 (https://dejure.org/2013,13487)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28.02.2013 - L 5 AS 218/09 (https://dejure.org/2013,13487)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28. Februar 2013 - L 5 AS 218/09 (https://dejure.org/2013,13487)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 40 Abs 1 S 2 Nr 1a SGB 2 vom 14.08.2005, § 328 Abs 3 S 1 SGB 3, § 328 Abs 3 S 2 SGB 3, § 41 Abs 1 SGB 2, § 43 SGB 2
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erstattung vorläufig bewilligter Leistungen nach § 328 Abs 3 SGB 3 - Berechnung der Erstattungsforderung - Gegenüberstellung der erbrachten vorläufigen Leistungen und der endgültig zustehenden Leistungen - kein Verbot der Saldierung - ...

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 30.05.1984 - 5a RKn 3/84

    Anrechnungs-und Erstattungsansprüche - Weitergehendes Forderungsrecht -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.02.2013 - L 5 AS 218/09
    Der Leistungsträger hat die Möglichkeit der Anrechnung und Rückforderung von Überzahlungen (so bereits zum Vorschuss: BSG, Urteil vom 30. Mai 1984, 5a RKn 3/84, Rn. 10, Juris).
  • BSG, 14.08.1996 - 13 RJ 9/95

    Vorschuß auf den Sozialzuschlag, Rückforderung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.02.2013 - L 5 AS 218/09
    Die vorläufige Bewilligung erledigt sich vielmehr durch die Festsetzung endgültiger Leistungen nach § 39 Abs. 2 SGB X (vgl. BSG, Urteil vom 14. August 1996, 13 RJ 9/95, Rn. 38, Juris).
  • BSG, 05.09.2007 - B 11b AS 15/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Verletztenrente

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.02.2013 - L 5 AS 218/09
    Entgegen der klägerischen Ansicht steht der Berechnung des Beklagten nicht das "Saldierungsverbot" im Bewilligungsabschnitt (vgl. BSG, Urteil vom 5. September 2007, B 11b AS 15/06 R, Rn. 42, Urteil vom 29. November 2012, B 14 AS 36/12 R, Rn. 14, beide zitiert nach Juris) entgegen.
  • BSG, 01.07.2010 - B 11 AL 19/09 R

    Soziales Leistungsrecht - Vorschussgewährung - nachträgliche Feststellung des

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.02.2013 - L 5 AS 218/09
    Anders als bei endgültigen Leistungen ist folglich eine Anwendung der §§ 44 ff SGB X ausgeschlossen (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2012, B 11 AL 19/09 R, Rn. 18, 19 zum Vorschuss).
  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R

    Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.02.2013 - L 5 AS 218/09
    Die vorläufige Leistungsbewilligung ist daher auch im Rahmen eines Erstattungsbescheides hinsichtlich der Vorläufigkeit nicht mehr überprüfbar (vgl. BSG, Urteil vom 6. April 2011, B 4 AS 119/10 R, Rn. 20, Juris).
  • BSG, 23.05.2012 - B 14 AS 148/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Pflegegeld für

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.02.2013 - L 5 AS 218/09
    Aus der übereinstimmenden Erklärung der Beteiligten, der Bedarf sei zutreffend berechnet, zieht der Senat jedoch im Rahmen der Beweiswürdigung den Schluss, dass eine weitere Überprüfung der entsprechenden Feststellungen der Verwaltung entbehrlich ist (vgl. dazu grundsätzlich BSG, Urteil vom 23. Mai 2012, B 14 AS 148/11 R, Rn. 15, Juris).
  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 36/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Abweichung vom Kopfteilprinzip

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.02.2013 - L 5 AS 218/09
    Entgegen der klägerischen Ansicht steht der Berechnung des Beklagten nicht das "Saldierungsverbot" im Bewilligungsabschnitt (vgl. BSG, Urteil vom 5. September 2007, B 11b AS 15/06 R, Rn. 42, Urteil vom 29. November 2012, B 14 AS 36/12 R, Rn. 14, beide zitiert nach Juris) entgegen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2014 - L 13 AS 325/11

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Endgültige Leistungsfestsetzung

    Sie ist nur eine einstweilige und schafft - anders als bei der Bewilligung einer endgültigen Leistung - zwischen den Beteiligten nur Rechtssicherheit für einen begrenzten Zeitraum, nämlich bis zur Festsetzung der endgültigen Leistung (Landessozialgericht - LSG - Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28. Februar 2013 - L 5 AS 218/09 -, juris Rdn. 27).

    Der Leistungsträger hat die Möglichkeit der Anrechnung und Rückforderung von Überzahlungen, und § 328 Abs. 3 Satz 1 SGB II sieht nicht vor, dass die "zustehende Leistung" nur auf die des jeweiligen Leistungsmonats anzurechnen ist (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28. Februar 2013, a. a. O., juris Rdn. 28).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.09.2013 - L 2 AS 336/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klage auf höhere vorläufige Leistungen -

    Daraus, dass dem Kläger die Leistungen nur vorläufig bewilligt worden sind, folgt, dass es bezogen auf den betroffenen Bewilligungsabschnitt zulässig ist, die vorläufigen Leistungsbeträge für die einzelnen Monate zu saldieren und dann als Gesamtsumme nach § 328 Abs. 3 SGB III auf die für den Bewilligungsabschnitt insgesamt zustehende Leistung anzurechnen (vgl. dazu LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28. Februar 2013 - L 5 AS 218/09 - hier zitiert nach juris - Rn. 27f).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - L 5 AS 127/09
    Die Kläger haben dagegen Berufung beim LSG eingelegt (L 5 AS 218/09).

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Verwaltungsvorgang der Beklagten sowie auf die Gerichtsakte L 5 AS 218/09 ergänzend Bezug genommen.

  • SG Dresden, 08.03.2018 - S 52 AS 109/15
    § 40 Abs. 2 Nr. 1 SGB II aF i.V.m. § 328 Abs. 3 SGB III ermöglicht bei der endgültigen Festsetzung auch die monatsübergreifende Saldierung innerhalb des Bewilligungszeitraumes, vgl. BSG aaO; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28. Februar 2013 - L 5 AS 218/09 -, juris; Gagel/Kallert, 68. EL Dezember 2017, SGB III § 328 Rn. 86 und BSG, Urteil vom 30. Mai 1984 - 5a RKn 3/84 -, juris, Rn. 10 = BSGE 57, 38-41, SozR 1200 § 42 Nr. 3 zu § 42 SGB I, jetzt ausdrücklich § 41a Abs. 6 S. 2 SGB II. Eine Saldierung von Ansprüchen verschiedener Anspruchsinhaber kennt das Recht aber nicht.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.09.2013 - L 2 AS 338/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klage auf höhere vorläufige Leistungen -

    Aus der Nichtanwendbarkeit der §§ 44 ff. SGB X folgt auch, dass es bezogen auf den betroffenen Bewilligungsabschnitt zulässig ist, die vorläufigen Leistungsbeträge für die einzelnen Monate zu saldieren und dann als Gesamtsumme nach § 42 Abs. 2 SGB I bzw. § 328 Abs. 3 SGB III auf die für den Bewilligungsabschnitt insgesamt zustehende Leistung anzurechnen (vgl. dazu LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28. Februar 2013 - L 5 AS 218/09 - hier zitiert nach juris - Rn. 27f).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2022 - L 4 AS 494/19

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unterkunftsbedarf -

    Durch die Regelung in Satz 2 hat der Gesetzgeber klargestellt, dass das Verbot der Saldierung (vgl. BSG, Urteil vom 5. September 2007, B 11b 15/06 R, juris) bei der Anrechnung von vorläufigen auf endgültige Leistungen nicht gilt, wie dies von der Rechtsprechung bereits für die Vorläuferregelung in § 328 Abs. 3 Satz 1 SGB III angenommen worden war (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil des 5. Senats vom 28. Februar 2013, L 5 AS 218/09, juris ; vgl. z. Vorst.: Kemper in: Eicher/Luik, SGB II, 4. Aufl. 2017, § 41a RN 73).
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 03.09.2012 - L 5 AS 218/09   

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https://dejure.org/2012,25923
LSG Sachsen-Anhalt, 03.09.2012 - L 5 AS 218/09 (https://dejure.org/2012,25923)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03.09.2012 - L 5 AS 218/09 (https://dejure.org/2012,25923)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03. September 2012 - L 5 AS 218/09 (https://dejure.org/2012,25923)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 40 Abs 1 S 2 Nr 1a SGB 2 vom 14.08.2005, § 328 Abs 3 S 1 SGB 3, § 328 Abs 3 S 2 SGB 3, § 41 Abs 1 SGB 2, § 43 SGB 2
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erstattung vorläufig bewilligter Leistungen nach § 328 Abs 3 SGB 3 - Berechnung der Erstattungsforderung - Gegenüberstellung der erbrachten vorläufigen Leistungen und der endgültig zustehenden Leistungen - kein Verbot der Saldierung - ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Erstattung vorläufig bewilligter Leistungen nach § 328 Abs. 3 SGB III

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Erstattung vorläufig bewilligter Leistungen nach § 328 Abs. 3 SGB III

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 30.05.1984 - 5a RKn 3/84

    Anrechnungs-und Erstattungsansprüche - Weitergehendes Forderungsrecht -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.09.2012 - L 5 AS 218/09
    Der Leistungsträger hat die Möglichkeit der Anrechnung und Rückforderung von Überzahlungen (so bereits zum Vorschuss: BSG, Urteil vom 30. Mai 1984, 5a RKn 3/84, Rn. 10, Juris).
  • BSG, 14.08.1996 - 13 RJ 9/95

    Vorschuß auf den Sozialzuschlag, Rückforderung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.09.2012 - L 5 AS 218/09
    Die vorläufige Bewilligung erledigt sich vielmehr durch die Festsetzung endgültiger Leistungen nach § 39 Abs. 2 SGB X (vgl. BSG, Urteil vom 14. August 1996, 13 RJ 9/95, Rn. 38, Juris).
  • BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtentscheidung über aufrechterhaltenes

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.09.2012 - L 5 AS 218/09
    Prozesskostenhilfe kommt hingegen nicht in Betracht, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht gänzlich ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 17. Februar 1998, B 13 RJ 83/97 R, SozR 3-1500 § 62 Nr. 19).
  • BSG, 05.09.2007 - B 11b AS 15/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Verletztenrente

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.09.2012 - L 5 AS 218/09
    Entgegen der klägerischen Ansicht steht der Berechnung des Beklagten nicht das "Saldierungsverbot" im Bewilligungsabschnitt (vgl. BSG, Urteil vom 5. September 2007, B 11b AS 15/06 R, Rn. 42) entgegen.
  • BSG, 01.07.2010 - B 11 AL 19/09 R

    Soziales Leistungsrecht - Vorschussgewährung - nachträgliche Feststellung des

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.09.2012 - L 5 AS 218/09
    Anders als bei endgültigen Leistungen ist folglich eine Anwendung der §§ 44 ff SGB X ausgeschlossen (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2012, B 11 AL 19/09 R, Rn. 18, 19 zum Vorschuss).
  • BSG, 23.05.2012 - B 14 AS 148/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Pflegegeld für

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.09.2012 - L 5 AS 218/09
    Da beide Beteiligte den ermittelten Bedarf aber für zutreffend erachten, zieht der Senat daraus den Schluss, dass eine weitere Überprüfung der entsprechenden Feststellungen des Beklagten entbehrlich ist (vgl. BSG, Urteil vom 23. Mai 2012, B 14 AS 148/11 R, Rn. 15).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.09.2012 - L 5 AS 218/09
    Als hinreichend sind die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels einzuschätzen, wenn der Erfolg in der Hauptsache zwar nicht gewiss, eine Erfolgschance jedoch nicht unwahrscheinlich ist (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13. März 1990, 1 BvR 94/88, NJW 1991, S. 413 f.).
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