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   LSG Sachsen-Anhalt, 14.09.2010 - L 5 AS 224/10 B ER   

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https://dejure.org/2010,29675
LSG Sachsen-Anhalt, 14.09.2010 - L 5 AS 224/10 B ER (https://dejure.org/2010,29675)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.09.2010 - L 5 AS 224/10 B ER (https://dejure.org/2010,29675)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. September 2010 - L 5 AS 224/10 B ER (https://dejure.org/2010,29675)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 38/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Nichtberücksichtigung einer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.09.2010 - L 5 AS 224/10
    Mit Beschluss vom 19. April 2010 hat das Sozialgericht den Antrag abgelehnt und zur Begründung ausgeführt, § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II enthalte keine Rechtsgrundlage für pauschalierte Zahlungen für Erhaltungsaufwendungen (Hinweis auf das Urteil des BSG v. 3. März 2009 - B 4 AS 38/08 R).

    Wie der Senat in dem vorhergehenden Rechtsstreit bereits ausgeführt hat, besteht daher kein Anspruch des Antragstellers auf pauschale Instandhaltungskosten oder fiktiven Mietkosten (vgl. auch BSG, 3. März 2009, B 4 AS 38/08 R, SozR 4-4200 § 22 Nr. 17).

  • BSG, 18.02.2010 - B 4 AS 28/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - keine Übernahme der Maklercourtage

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.09.2010 - L 5 AS 224/10
    Dies setzt voraus, dass sie für die Sicherung und den Erhalt der Unterkunft notwendig sind und deren Bewohnbarkeit aufrecht erhalten sollen (BSG, 18. Februar 2010, B 4 AS 28/09 R, Juris Rn. 20).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2013 - L 7 AS 506/11
    Dies setzt voraus, dass sie für die Sicherung und den Erhalt der Unterkunft notwendig sind und deren Bewohnbarkeit aufrecht erhalten sollen (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.09.2010, Az.: L 5 AS 224/10 B ER).

    Weder aus § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II noch aus Art. 14 Grundgesetz (GG) folgt indes ein Anspruch auf Leistungen zum Erhalt einer Immobilie oder deren Sanierung (Berlit in LPK-SGB 11, 4. Auflage 2011, § 22, Rdn. 101 unter Bezug auf LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.09.2010, Az.: L 5 AS 224/10 B ER).

  • LSG Baden-Württemberg, 26.09.2013 - L 7 AS 1121/13

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - unabweisbare Aufwendungen für

    Zwar scheiden damit nicht alle Maßnahmen aus, die zu einer Wertsteigerung führen (fast jede Reparatur hat eine gewisse Werterhöhung zur Folge), jedoch wird von der Vorschrift des § 22 Abs. 2 SGB II nur das zur Sicherung der Substanz und der Aufrechterhaltung der Bewohnbarkeit Notwendige erfasst (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. Juli 2010 - L 5 AS 136/10 B ER - Juris Rdnr. 39; Beschluss vom 14. September 2010 - L 5 AS 224/10 B ER - Juris Rdnr. 15; Luik, a.a.O. Rdnr. 136).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.10.2015 - L 4 AS 431/15

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - unabweisbare Aufwendungen für

    § 12 Abs. 3 SGB II sei eine abwehrende Schutzbestimmung und keine Norm, die den Erhalt einer Immobilie sichern solle (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. September 2010, L 5 AS 224/10 B ER, juris).
  • SG Dessau-Roßlau, 24.07.2018 - S 22 AS 1895/17
    Pauschalzahlungen im Hinblick auf den typischerweise anfallenden Erhaltungsbedarf sind hingegen gesetzlich nicht vorgesehen (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. September 2010 - L 5 AS 224/10 B ER; Juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2012 - L 5 AS 12/12

    Ausschluss des sozialgerichtlichen Rechtswegs für einen aus den Bestimmungen des

    Der Antragsteller hatte bereits in der Vergangenheit mehrfach ohne Erfolg einen zusätzlichen Betrag i.H.v. 520, 00 EUR/Monat für pauschalierte Wohnungserhaltungskosten bzw. als fiktive Mietzahlung verlangt (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 7. Oktober 2009, L 5 AS 118/09 B ER und vom 14. September 2010, L 5 AS 224/10 B ER).
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