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   LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2010 - L 5 AS 25/09   

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https://dejure.org/2010,16379
LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2010 - L 5 AS 25/09 (https://dejure.org/2010,16379)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.05.2010 - L 5 AS 25/09 (https://dejure.org/2010,16379)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Mai 2010 - L 5 AS 25/09 (https://dejure.org/2010,16379)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 22 Abs 3 S 1 SGB 2, § 22 Abs 3 S 3 SGB 2, § 76 GenG
    (Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Wohnungsbeschaffungskosten - Mietkaution - Berücksichtigung von Genossenschaftsanteilen nur bei Mitgliedschaft)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Übernahme der Kosten für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GenG § 76; SGB II § 22
    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Übernahme der Kosten für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2010 - L 5 AS 25/09
    Jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft hat grundsätzlich einen individuellen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (vgl. nur Bundessozialgericht, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 8/06 R, juris Rn. 12 ff.).
  • BSG, 29.03.2007 - B 7b AS 4/06 R

    Abschaffung der Arbeitslosenhilfe - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2010 - L 5 AS 25/09
    Nach dem Bundessozialgericht (vgl. nur Urteil vom 29. März 2007 - B 7b AS 4/06 R, juris mit weiteren Nachweisen) waren aufgrund der mit der Einführung der Bedarfsgemeinschaft verbundenen rechtlichen Unsicherheiten für eine Übergangszeit bis zum 30. Juni 2007 Rechtsbehelfe sowie Gerichtsentscheidungen, die eine Bedarfsgemeinschaft betreffen, erweiternd dahin auszulegen, dass alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft sowohl von den entsprechenden prozessualen Anträgen als auch von den Gerichtsentscheidungen erfasst wurden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2015 - L 7 AS 1451/14

    Streit über die Verpflichtung zur zuschussweisen Bewilligung von Leistungen zum

    Hätte der Gesetzgeber die vorliegende Konstellation erkannt, wäre zu erwarten gewesen, dass er sie einer Regelung zugeführt hätte, die der Regelung zur regelmäßig als Darlehen zu erbringenden Mietkaution entsprochen hätte, weil die Lebenssachverhalte hinsichtlich ihrer rechtlichen Bewertung soweit vergleichbar sind, dass anzunehmen ist, dass eine Interessenabwägung des Gesetzgebers zu einer identischen Regelung geführt hätte (in diesem Sinne auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.05.2010 - L 5 AS 25/09; SG Düsseldorf, Beschluss vom 08.08.2008 - S 28 AS 108/08 ER; SG Reutlingen, Urteil vom 23.11.2006 - S 3 AS 3093/06; zum BSHG VG Oldenburg, Beschluss vom 17.10.2002 - 13 A 2091/01; abweichend - Wohnungsbeschaffungskosten - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.06.2011 - L 19 AS 958/11 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2011 - L 19 AS 958/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Falls die Anmietung einer Genossenschaftswohnung seitens der Genossenschaft als Vermieterin - wie im vorliegenden Fall - von der Bedingung abhängig gemacht wird, dass der künftige Mieter eine bestimmte Anzahl von Geschäftsanteilen an der Genossenschaft zeichnet und zahlt, handelt es sich bei den Aufwendungen zum Erwerb der Genossenschaftsanteile nach übereinstimmender Auffassung in der Rechtsprechung (LSG Sachsen Beschlüsse vom 29.09.2008 - L 2 B 611/08 AS ER - und vom 25.01.2010 - L 3 AS 700/09 B ER - LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 11.05.2010 - L 5 AS 25/09 -) und der Literatur (vgl. Berlit in Münder LPK- SGB 11, 3. Aufl., § 22 Anm. 110; Lang/Link in Eicher/Spellbrink, SGB II, § 22 Rn 83) um Aufwendungen i.S.v. § 22 Abs. 3 Satz 1 SGB II a.F. jetzt im Wesentlichen inhaltsgleich § 22 Abs. 6 Satz 1 SGB II. Insoweit haben sich die Rechtsprechung und die Literatur der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zum Sozialhilferecht angeschlossen, wonach Aufwendungen für den Erwerb von Anteilen an einer Wohnungsbaugenossenschaft zu den Wohnungsbeschaffungskosten zählen können, da die mit dem Anteilserwerb einhergehende Mitgliedschaft einem Hilfeempfänger die Möglichkeit eröffnet, eine Genossenschaftswohnung zu mieten (vgl. OVG Niedersachsen Beschluss vom 25.07.2002 - 4 LA 145/02 - mit weiteren Nachweisen).

    Jedoch ist nicht geklärt, ob solche Aufwendungen Wohnungsbeschaffungskosten sind oder einer Mietkaution i.S.v. § 22 Abs. 6 Satz 1 SGB II entsprechen (für Letzteres: Berlit, a.a.O., § 22 Anm. 110; OVG Bremen Beschluss vom 27.07.2007 - S 2 B 299/07 - für Ersteres wohl: Lang/Link, a.a.O. § 22 Rn 83; offengelassen: LSG Sachsen Beschlüsse vom 29.09.2008 - L 2 B 611/08 AS ER - und vom 25.01.2010 - L 3 AS 700/09 B ER - LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 11.05.2010 - L 5 AS 25/09).

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