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   LSG Sachsen-Anhalt, 16.09.2010 - L 5 AS 288/10 B ER   

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https://dejure.org/2010,21861
LSG Sachsen-Anhalt, 16.09.2010 - L 5 AS 288/10 B ER (https://dejure.org/2010,21861)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.09.2010 - L 5 AS 288/10 B ER (https://dejure.org/2010,21861)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. September 2010 - L 5 AS 288/10 B ER (https://dejure.org/2010,21861)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 86b Abs 2 S 2 SGG, § 86b Abs 2 S 4 SGG, § 22 Abs 5 S 1 SGB 2, § 22 Abs 5 S 2 SGB 2, § 22 Abs 5 S 4 SGB 2
    Einstweiliger Rechtsschutz - fehlender Anordnungsgrund - Arbeitslosengeld II - Darlehen für Mietschulden - Räumungsklage - Ablauf der Frist nach Rechtshängigkeit zur Befriedigung des Vermieters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.01.2011 - L 5 AS 452/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsentziehung wegen Nichtvorlage

    Die Räumungsklage wurde nämlich bereits am 26. August 2009 beim Amtsgericht M. - und damit noch während des Leistungsbezugs des Antragstellers erhoben, und zwar wegen Mietrückständen seit Juli 2007 (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 16. September 2010, L 5 AS 288/10 B ER und L 5 AS 289/10 B).
  • LG Berlin, 08.01.2018 - 66 S 240/17

    Wohnraummiete: Erfüllungswirkung einer Mietzahlung zum Monatsende für den

    Die dazu ergangene Rechtsprechung hat formuliert, dass "die Übernahme von Mietschulden zur Abwendung einer drohenden Wohnungslosigkeit nicht gerechtfertigt (ist), wenn dadurch der Erhalt der Mietwohnung nicht langfristig gesichert werden kann..." (so LSG Sachsen-Anhalt vom 16.09.2010 (AZ.: L 5 AS 288/10 B ER); amtlicher Leitsatz zitiert nach juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.09.2011 - L 5 AS 239/11

    Ausschluss von einstweiligem Rechtsschutz bei bindend gewordenem ablehnenden

    Interne Zuständigkeitsvereinbarungen änderten die gesetzliche Zuständigkeit nach § 22 Abs. 5 SGB II nicht (Hinweis auf den Beschluss des erkennenden Senats vom 16. September 2010, L 5 AS 288/10 B ER).

    Der Senat kann hier offen lassen, ob der Antragsgegner für die begehrte Mietschuldenübernahme sachlich zuständig ist (so Beschluss des erkennenden Senats vom 16. September 2010, L 5 AS 288/10 B ER und L 5 AS 289/10 B, vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 25. Februar 2010, L 2 AS 451/09; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 9. November 2010, L 7 AS 606/10 B ER, juris).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 07.04.2011 - L 2 AS 10/11

    Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung -

    Dabei kann offenbleiben, ob der Rechtsprechung verschiedener Landessozialgerichte zu folgen ist, dass eine Eilbedürftigkeit bei der Übernahme von Mietschulden nur dann glaubhaft gemacht ist, eine Räumungsklage bereits erhoben ist und der nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eröffnete Zeitraum zur Herbeiführung der Unwirksamkeit der Kündigung von zwei Monaten noch nicht verstrichen ist (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen v. 13.10.2010 - L 7 AS 989/10 B ER - Juris; LSG Nordrhein-Westfalen v. 31.08.2010 - L 19 AS 1106/10 B ER - Juris Rn 17) bzw. wenn der Vermieter auch nach Ablauf der Frist noch bereit ist, die Kündigung zurückzunehmen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt v. 16.09.2010 - L 5 AS 288/10 B ER - Juris Rn. 37) oder auch später, aber erst dann besteht, wenn die Räumung im Wege der Zwangsvollstreckung angekündigt ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg v. 14.10.2010 - L 5 AS 1325/10 B ER - Juris Rn. 6).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2010 - L 7 AS 606/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung einer Arbeitsgemeinschaft - Erlass

    Denn eine solche Prüfung hätte nur zu erfolgen, wenn die übrigen Tatbestandsvoraussetzungen der Vorschrift vorlägen (so auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.09.2010 - L 5 AS 288/10 B ER, veröffentlicht unter sozialgerichtsbarkeit.de).
  • SG Gelsenkirchen, 22.04.2014 - S 40 AS 1017/14
    Eine langfristige Sicherung der Unterkunft kann damit nicht mehr erfolgen (vgl. zur fehlenden Erfolgsaussicht eines Antrags im vorläufigen Rechtsschutz bei Ablauf der Zweimonatsfrist: LSG NRW, Beschluss vom 13.10.2010, L 7 AS 989/10 B ER, juris; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.09.2010, L 5 AS 288/10 B ER, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2016 - L 11 AS 302/16
    Keinesfalls darf die Transferleistung dazu dienen, den Leistungsempfänger lediglich von zivilrechtlichen Ansprüchen eines Vermieters freizustellen (so auch: LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. September 2010 - L 5 AS 288/10 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.04.2011 - L 7 AS 1276/10
    Denn eine solche Prüfung hätte nur zu erfolgen, wenn die übrigen Tatbestandsvoraussetzungen der Vorschrift vorlägen (vgl Beschluss des Senats vom 09.11.2010 - L 7 AS 606/10 B ER; so auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.09.2010 - L 5 AS 288/10 B ER, veröffentlicht unter sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Baden-Württemberg, 01.02.2011 - L 1 AS 183/11
    Das ist u. a. dann der Fall, wenn die Zweimonatsfrist nach Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs abgelaufen ist (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.10.2010 - L 7 AS 989/10 B ER - LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.09.2010 - L 5 AS 288/10 B ER -).
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