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   LSG Sachsen-Anhalt, 26.02.2013 - L 5 AS 32/13 B ER   

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https://dejure.org/2013,8850
LSG Sachsen-Anhalt, 26.02.2013 - L 5 AS 32/13 B ER (https://dejure.org/2013,8850)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.02.2013 - L 5 AS 32/13 B ER (https://dejure.org/2013,8850)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. Februar 2013 - L 5 AS 32/13 B ER (https://dejure.org/2013,8850)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur fehlenden Glaubhaftmachung des Anordnungsgrunds im einstweiligen Rechtsschutz - Glaubhaftmachung; Anordnungsgrund; Kontobewegungen; Einzahlung; Einkommen; Bareinzahlung; Einnahme

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.06.2012 - L 29 AS 914/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.02.2013 - L 5 AS 32/13
    Insoweit sei auf die Begründung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg im Beschluss vom 12. Juni 2012 (L 29 AS 914/12 B ER) zu verweisen, dessen Ausführungen sich das SG anschließe.
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.02.2013 - L 5 AS 32/13
    Das Rechtsmittel des einstweiligen Rechtsschutzes hat vor dem Hintergrund des Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) die Aufgabe, in den Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung in dem grundsätzlich vorrangigen Verfahren der Hauptsache zu schweren und unzumutbaren, nicht anders abwendbaren Nachteilen führen würde, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. November 2002, 1 BvR 1586/02, NJW 2003 S. 1236 und vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05, Breithaupt 2005, S. 803).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.02.2013 - L 5 AS 32/13
    Das Rechtsmittel des einstweiligen Rechtsschutzes hat vor dem Hintergrund des Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) die Aufgabe, in den Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung in dem grundsätzlich vorrangigen Verfahren der Hauptsache zu schweren und unzumutbaren, nicht anders abwendbaren Nachteilen führen würde, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. November 2002, 1 BvR 1586/02, NJW 2003 S. 1236 und vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05, Breithaupt 2005, S. 803).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.02.2014 - L 5 AS 63/14

    Grundsicherung für Arbeitssuchende: Leistungsgewährung an EU-Ausländer;

    Insoweit wird auf die bereits mit Hinweis vom 31. Januar 2014 genannten Beschlüsse des erkennenden Senats vom 28. Februar 2013 (L 5 AS 32/13 B ER und L 5 AS 33/13 B) wie vom 4. März 2013 (L 5 AS 6/10 B ER und L 5 AS 7/13 B; juris) verwiesen.
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