Weitere Entscheidung unten: LSG Sachsen-Anhalt, 05.04.2011

Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 27.10.2011 - L 5 AS 342/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5181
LSG Hamburg, 27.10.2011 - L 5 AS 342/10 (https://dejure.org/2011,5181)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 27.10.2011 - L 5 AS 342/10 (https://dejure.org/2011,5181)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 27. Oktober 2011 - L 5 AS 342/10 (https://dejure.org/2011,5181)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Anspruch auf Bekleidungserstausstattung durch den außergewöhnlichen Umstand eines erheblichen Verlustes an Körpergewicht

  • Justiz Hamburg

    § 23 Abs 3 S 1 Nr 2 SGB 2 vom 20.07.2006, § 23 Abs 3 S 2 SGB 2 vom 20.07.2006, § 24 Abs 3 S 1 Nr 2 SGB 2 vom 24.03.2011, § 24 Abs 3 S 2 SGB 2 vom 24.03.2011
    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Anspruch auf Bekleidungserstausstattung durch den außergewöhnlichen Umstand eines erheblichen Verlustes an Körpergewicht

  • rabüro.de

    Nach erheblicher Gewichtsreduktion kann ein Anspruch auf Bekleidungserstausstattung bestehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Jobcenter muss Hartz-IV-Empfängern nach Abspecken neue Kleidung zahlen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 74 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 23.03.2010 - B 14 AS 81/08 R

    Arbeitslosengeld II - Kinderbekleidung - wachstums- und verschleißbedingter

    Auszug aus LSG Hamburg, 27.10.2011 - L 5 AS 342/10
    Dieser Sichtweise stehe auch das Urteil des Bundessozialgerichts vom 23. März 2010 (Az.: B 14 AS 81/08 R) nicht entgegen, wonach wachstumsbedingte Neuanschaffungen bei Kindern nicht von § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB II erfasst seien.

    Solche außergewöhnlichen Umstände können in einer erheblichen Gewichtsveränderung liegen, die bei Erwachsenen - im Gegensatz zu Kindern, die im Rahmen des Wachstums regelmäßig auf neue Kleidung angewiesen sind - nicht regelmäßig und damit planbar vorkommen (vgl. insoweit BSG, Urt. v. 23.3.2010 - B 14 AS 81/08 R; LSG Berlin-Bbg., Urt. v. 25.2.2010 - L 34 AS 24/09; LSG NW, Urt. v. 17.9.2008 - L 12 AS 57/07).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - L 34 AS 24/09

    Erstausstattung - Gegenwärtigkeitsprinzip - Leistungen für die Vergangenheit -

    Auszug aus LSG Hamburg, 27.10.2011 - L 5 AS 342/10
    Solche außergewöhnlichen Umstände können in einer erheblichen Gewichtsveränderung liegen, die bei Erwachsenen - im Gegensatz zu Kindern, die im Rahmen des Wachstums regelmäßig auf neue Kleidung angewiesen sind - nicht regelmäßig und damit planbar vorkommen (vgl. insoweit BSG, Urt. v. 23.3.2010 - B 14 AS 81/08 R; LSG Berlin-Bbg., Urt. v. 25.2.2010 - L 34 AS 24/09; LSG NW, Urt. v. 17.9.2008 - L 12 AS 57/07).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2008 - L 12 AS 57/07

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende, Zuschuss zur Anschaffung von

    Auszug aus LSG Hamburg, 27.10.2011 - L 5 AS 342/10
    Solche außergewöhnlichen Umstände können in einer erheblichen Gewichtsveränderung liegen, die bei Erwachsenen - im Gegensatz zu Kindern, die im Rahmen des Wachstums regelmäßig auf neue Kleidung angewiesen sind - nicht regelmäßig und damit planbar vorkommen (vgl. insoweit BSG, Urt. v. 23.3.2010 - B 14 AS 81/08 R; LSG Berlin-Bbg., Urt. v. 25.2.2010 - L 34 AS 24/09; LSG NW, Urt. v. 17.9.2008 - L 12 AS 57/07).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2013 - L 13 AS 146/11

    Bewilligung einer Erstausstattung einer Wohnung nach absolvierter Drogentherapie

    Solche außergewöhnlichen Umstände könnten, so ein anderes Beispiel aus der Rechtsprechung in Bezug auf Bekleidungsbedarf, etwa auch in einer erheblichen Gewichtsveränderung liegen, die bei Erwachsenen - im Gegensatz zu Kindern, die im Rahmen des Wachstums regelmäßig auf neue Kleidung angewiesen sind - nicht regelmäßig und damit planbar vorkommen (LSG Hamburg, Urteil vom 27. Oktober 2011 - L 5 AS 342/10 - juris Rdn. 15).
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 05.04.2011 - L 5 AS 342/10 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,23108
LSG Sachsen-Anhalt, 05.04.2011 - L 5 AS 342/10 B ER (https://dejure.org/2011,23108)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05.04.2011 - L 5 AS 342/10 B ER (https://dejure.org/2011,23108)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05. April 2011 - L 5 AS 342/10 B ER (https://dejure.org/2011,23108)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Ausstattung mit neuer Kleidung bei Gewichtsveränderung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 02.03.2010 - B 5 R 104/07 R

    Teilhabe am Arbeitsleben - Teilzeitrehabilitand - Berechnung des Übergangsgeldes

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.04.2011 - L 5 AS 342/10
    Die Auslegung von Bescheiden erfolgt nach dem objektiven Empfängerhorizont (vgl. BSG, Urteil vom 2. März 2010, B 5 R 104/07 Rn. 12; Urteil vom 13. November 2008, B 14 AS 2/08 Rn. 22).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2006 - L 7 AS 384/05

    Anforderungen an die Anrechenbarkeit von Zahlungen aus einem zivilrechtlichen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.04.2011 - L 5 AS 342/10
    Soll ein bestandskräftiger Bescheid in einem solchen Verfahren zurückgenommen werden, ist es den Antragstellern im Regelfall zuzumuten, die Entscheidung im Verwaltungs- und ggf. in einem anschließenden gerichtlichen Hauptsacheverfahren abzuwarten (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. Januar 2008, L 2 B 96/07 AS ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 9. Februar 2006, L 7 AS 384/05 ER, jeweils recherchiert über juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.01.2008 - L 2 B 96/07

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Absenkung der Leistung bei Verweigerung des

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.04.2011 - L 5 AS 342/10
    Soll ein bestandskräftiger Bescheid in einem solchen Verfahren zurückgenommen werden, ist es den Antragstellern im Regelfall zuzumuten, die Entscheidung im Verwaltungs- und ggf. in einem anschließenden gerichtlichen Hauptsacheverfahren abzuwarten (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. Januar 2008, L 2 B 96/07 AS ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 9. Februar 2006, L 7 AS 384/05 ER, jeweils recherchiert über juris).
  • BSG, 06.03.1991 - 9b RAr 7/90

    Überprüfung der Rechtswidrigkeit unanfechtbarer belastender Verwaltungsakte

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.04.2011 - L 5 AS 342/10
    Der Darlehensbescheid vom 13. Oktober 2009 regelt zum einen die Gewährung eines Darlehens unter der konkludenten Ablehnung der Bewilligung eines Zuschusses, wobei die Rückzahlungsverpflichtung wiederum keine Folge der konkludenten Ablehnung des Zuschusses, sondern der Darlehensgewährung immanent ist (vgl. BSG, Urteil vom 6. März 1991, 9b Rar 7/90, Rn. 17, Juris).
  • LSG Sachsen, 21.12.2023 - L 8 AY 15/23
    Soll ein bestandskräftiger Bescheid in einem solchen Verfahren zurückgenommen werden, so ist es dem Antragsteller im Regelfall zuzumuten, die Entscheidung im Verwaltungsverfahren bzw. in einem anschließenden gerichtlichen Hauptsacheverfahren abzuwarten (SächsLSG, Beschluss vom 25. Februar 2020 - L 8 AS 1422/19 B ER - juris Rn. 32; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. April 2011 - L 5 AS 342/10 B ER - juris Rn. 19; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Mai 2013 - L 19 AS 638/13 B ER - juris Rn. 12).
  • SG Mainz, 28.03.2019 - S 12 KR 1131/19

    Leistung zur Teilhabe - schulischer Integrationshelfer für ein an Diabetes

    Ein Antrag nach § 44 SGB X ändert die Bestandskraft eines Ursprungsbescheides zwar so lange nicht, wie ihm nicht ganz oder teilweise entsprochen worden ist (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.07.2011 - L 5 AS 226/11 B ER, Rn. 16, 20 f.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28.03.2011 - L 13 AS 82/11 B ER, Rn. 8; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.01.2011 - L 14 AL 373/10 B ER, Rn. 3; Bayerisches LSG, Beschluss vom 23.09.2010 - L 7 AS 651/10 B ER, Rn. 19; SG Dortmund, Beschluss vom 02.10.2014 - S 32 AS 1991/14 ER, Rn 31; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.04.2011 - L 5 AS 342/10 B ER, Rn. 19 ff., alle juris).
  • LSG Sachsen, 25.02.2020 - L 8 AS 1422/19

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im

    Soll ein bestandskräftiger Bescheid in einem solchen Verfahren zurückgenommen werden, so ist es dem Antragsteller im Regelfall zuzumuten, die Entscheidung im Verwaltungsverfahren bzw. in einem anschießenden gerichtlichen Hauptsachverfahren abzuwarten (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.04.2011 - L 5 AS 342/10 B ER - juris Rn. 19; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.05.2013 - L 19 AS 638/13 B ER - juris Rn. 12).
  • LSG Sachsen, 29.08.2016 - L 8 AS 675/16

    Schlüssiges Konzept; Stadt Leipzig - Angemessenheit der Unterkunftskosten;

    Soll ein bestandskräftiger Bescheid in einem solchen Verfahren zurückgenommen werden, so ist es dem Antragsteller im Regelfall zuzumuten, die Entscheidung im Verwaltungsverfahren bzw. in einem anschießenden gerichtlichen Hauptsachverfahren abzuwarten (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.04.2011 - L 5 AS 342/10 B ER - juris RdNr. 19; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.05.2013 - L 19 AS 638/13 B ER - juris RdNr. 12).
  • LSG Sachsen, 22.02.2016 - L 3 AS 613/15

    Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente; Grundsicherung für

    Da bei einem Eilrechtsschutzgesuch in einem Überprüfungsverfahren nicht nur die üblichen Voraussetzungen für die Gewährung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes erfüllt sein müssen, sondern noch die Bestandskraft des zur Überprüfung gestellten Bescheides besteht, sind hier besonders strenge Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Anordnungsgrunds zu stellen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. April 2010 - L 5 AS 342/10 B ER - juris Rdnr. 19, m. w. N.; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Mai 2013 - L 19 AS 638/13 B ER - juris Rdnr. 12; vgl. auch Bay. LSG, Beschluss vom 11. September 2015 - L 16 AS 510/15 B ER - juris Rdnr. 21, m. w. N).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2013 - L 19 AS 638/13
    Im Regelfall ist einem Antragsteller zuzumuten auch im Hinblick auf die Bindungswirkung bestandskräftiger Bescheide im Fall der Einleitung eines Überprüfungsverfahrens nach § 44 SGB X, die Entscheidung über einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X im Verwaltungs- und ggf. in einem anschließenden gerichtlichen Hauptsacheverfahren abzuwarten (vgl. LSG NRW Beschluss vom 05.04.2013 L 19 AS 529/13 B ER -, LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 05.04.2011 - L 5 AS 342/10 B ER - LSG Thüringen Beschluss vom 14.09.2011 L 10 AL 434/10 ER -).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.07.2011 - L 5 AS 226/11

    Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz während eines Überprüfungsverfahrens

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 8. Januar 2010, Az.: L 5 AS 415/09 B ER, juris RN 33, vom 5. April 2011, Az.: L 5 AS 342/10 B ER, juris RN 19 und zuletzt vom 5. Juli 2011, Az.: L 5 AS 437/10 B ER n.v.) ist zwar die Anbringung eines Antrags im einstweiligen Rechtsschutz nach gestelltem Überprüfungsantrag (wieder) möglich, da der Einwand des Nichtbestehens eines einer einstweiligen Regelung zugänglichen Rechtsverhältnisses zwischen den Beteiligten entfällt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.08.2021 - L 23 AY 10/21

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - Überprüfungsantrag -

    Soll ein bestandskräftiger Bescheid in einem solchen Verfahren zurückgenommen werden, so ist es dem Antragsteller im Regelfall zuzumuten, die Entscheidung im Verwaltungsverfahren und erforderlichenfalls in einem anschießenden gerichtlichen Hauptsachverfahren abzuwarten (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. April 2011, L 5 AS 342/10 B ER, Rn. 19; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Mai 2013, L 19 AS 638/13 B ER, Rn. 12; hier und nachfolgend zitiert nach JURIS).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2013 - L 19 AS 1422/13
    Im Regelfall ist einem Antragsteller nach Einleitung eines Überprüfungsverfahrens gem. § 44 SGB X zuzumuten, die Entscheidung über den Überprüfungsantrag im Verwaltungs- und ggf. in einem anschließenden gerichtlichen Hauptsacheverfahren abzuwarten (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.04.2011 - L 5 AS 342/10 B ER; LSG Thüringen, Beschluss vom 14.09.2011 - L 10 AL 434/10 ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.04.2023 - L 7 AY 335/23

    Beschränkung der Bewilligung von Leistungen nach dem AsylbLG bei ersichtlicher

    Soll ein bestandskräftiger Bescheid in einem solchen Verfahren zurückgenommen werden, so ist es dem Antragsteller im Regelfall zuzumuten, die Entscheidung im Verwaltungsverfahren bzw. in einem anschließenden gerichtlichen Hauptsachverfahren abzuwarten (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. April 2011 - L 5 AS 342/10 B ER - juris Rdnr. 19; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Mai 2013 - L 19 AS 638/13 B ER - juris Rdnr. 12).
  • LSG Sachsen, 15.03.2018 - L 7 AS 1252/17

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2013 - L 19 AS 529/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2018 - L 13 AS 196/18
  • LSG Baden-Württemberg, 04.06.2018 - L 9 AS 543/18
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2017 - L 7 AS 193/17
  • SG Detmold, 22.04.2021 - S 19 AS 250/21
  • LSG Baden-Württemberg, 09.10.2018 - L 9 AS 2944/18
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