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   LSG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - L 5 AS 388/10   

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https://dejure.org/2013,55048
LSG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - L 5 AS 388/10 (https://dejure.org/2013,55048)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.11.2013 - L 5 AS 388/10 (https://dejure.org/2013,55048)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. November 2013 - L 5 AS 388/10 (https://dejure.org/2013,55048)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 11 Abs 1 S 1 SGB 2, § 11 Abs 3 Nr 1 Buchst a SGB 2, § 11 Abs 2 S 1 Nr 5 SGB 2, § 6 Abs 3 AlgIIV 2008
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Auslösezahlungen des Arbeitgebers für Übernachtung und Verpflegung bei Montagetätigkeit - keine zweckbestimmten Einnahmen - fehlende Vereinbarung eines privatrechtlichen Verwendungszwecks - fehlender ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslöse; Spesen; Verpflegungsmehraufwendungen; berufsbedingte Aufwendungen; Beweislast; Stundennachweis; zweckbestimmte Einnahme; Einkommen; Einkommensbereinigung; Beleg; Übernachtungskosten; Überzeugungsbildung; bereites Mittel; Pauschale; Montagetätigkeit; Zufluss; ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von Auslösezahlungen des Arbeitgebers für Übernachtung und Verpflegung bei Montagetätigkeit als Einkommen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Auslösezahlungen im Zweifel ungeschmälert als Einkommen berücksichtigungsfähig

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 27/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - steuerfreie

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - L 5 AS 388/10
    Es handelt sich bei diesen Spesen nicht um zweckbestimmte Einnahme auf privatrechtlicher Grundlage, die nach der bis zum 31. März 2011 geltenden gesetzlichen Grundlage ggf. unberücksichtigt bleiben können (vgl. BSG, Urteil vom 11. Dezember 2012, Az. B 4 AS 27/12 R, juris RN 17 ff.).

    Voraussetzung dafür ist nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 11. Dezember 2012, a.a.O., RN 19; Urteil vom 1. Juli 2009, Az.: B 4 AS 9/09 R, juris RN. 22; Urteil vom 28. Oktober 2009, Az.: B 14 AS 64/08 R, juris RN 20), dass eine Vereinbarung vorhanden sein muss, aus der objektiv erkennbar ist, dass die Leistung von dem Arbeitnehmer für einen bestimmten Zweck verwendet werden soll.

    Die Auslösezahlungen sind daher wie "Spesen" als tatsächliche Einnahmen zu berücksichtigen (vgl. BSG, Urteil vom 11. Dezember 2012, a.a.O.).

    Für den streitigen Zeitraum waren die tatsächlichen Aufwendungen jedoch nachzuweisen (vgl. BSG, Urteil vom 11. Dezember 2012, a.a.O., RN 24).

    Diese steuerrechtliche Vergünstigung ist auf die Konzeption des SGB II, das die Gewährung von Sozialleistungen abhängig macht von der aktuellen tatsächlichen Einkommenssituation, nicht übertragbar (vgl. BSG, Urteil vom 11. Dezember 2012, a.a.O., RN 30).

    Die streitigen Rechtsfragen zur Anrechenbarkeit der steuerfreien Spesenzahlungen sind durch das Urteil des BSG vom 11. Dezember 2012 (Az.: B 4 AS 27/12 R, juris) geklärt.

  • BSG, 28.10.2009 - B 14 AS 64/08 R

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von nach

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - L 5 AS 388/10
    Voraussetzung dafür ist nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 11. Dezember 2012, a.a.O., RN 19; Urteil vom 1. Juli 2009, Az.: B 4 AS 9/09 R, juris RN. 22; Urteil vom 28. Oktober 2009, Az.: B 14 AS 64/08 R, juris RN 20), dass eine Vereinbarung vorhanden sein muss, aus der objektiv erkennbar ist, dass die Leistung von dem Arbeitnehmer für einen bestimmten Zweck verwendet werden soll.
  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 4/11 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anmietung einer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - L 5 AS 388/10
    Die zugrunde liegende Erklärung der Beteiligten, dass hinsichtlich der KdU die tatsächlichen Grundlagen des Rechtsstreits aus ihrer Sicht geklärt sind (vgl. BSG, Urteil vom 20. September 2012, Az. B 8 SO 4/11 R, juris RN 12 ff., 14; Urteil vom 18. Februar 2010, Az. B 4 AS 29/09 R, juris RN 11), steuert die Amtsermittlung des Senats.
  • BSG, 18.02.2010 - B 4 AS 29/09 R

    Arbeitslosengeld II - Leistungsanspruch zur Deckung unabweisbarer, laufender,

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - L 5 AS 388/10
    Die zugrunde liegende Erklärung der Beteiligten, dass hinsichtlich der KdU die tatsächlichen Grundlagen des Rechtsstreits aus ihrer Sicht geklärt sind (vgl. BSG, Urteil vom 20. September 2012, Az. B 8 SO 4/11 R, juris RN 12 ff., 14; Urteil vom 18. Februar 2010, Az. B 4 AS 29/09 R, juris RN 11), steuert die Amtsermittlung des Senats.
  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 9/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - L 5 AS 388/10
    Voraussetzung dafür ist nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 11. Dezember 2012, a.a.O., RN 19; Urteil vom 1. Juli 2009, Az.: B 4 AS 9/09 R, juris RN. 22; Urteil vom 28. Oktober 2009, Az.: B 14 AS 64/08 R, juris RN 20), dass eine Vereinbarung vorhanden sein muss, aus der objektiv erkennbar ist, dass die Leistung von dem Arbeitnehmer für einen bestimmten Zweck verwendet werden soll.
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