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   LSG Sachsen-Anhalt, 28.06.2011 - L 5 AS 40/11 B ER   

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https://dejure.org/2011,21284
LSG Sachsen-Anhalt, 28.06.2011 - L 5 AS 40/11 B ER (https://dejure.org/2011,21284)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28.06.2011 - L 5 AS 40/11 B ER (https://dejure.org/2011,21284)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28. Juni 2011 - L 5 AS 40/11 B ER (https://dejure.org/2011,21284)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Nachhilfe nach §§ 28 Abs. 5 SGB II - kein Anordnungsgrund bei Kostenerstattung für selbstbeschaffte Leistungen; Nachhilfe, Versetzungsgefahr, Schulllaufbahnempfehlung, Anordnungsgrund, selbstbeschaffte Leistungen, außerschulische Lernförderung, Realschulabschluss, ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2011 - L 9 KR 283/10

    Anspruch auf Haushaltshilfe; einstweilige Anordnung; Leistungen für die

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.06.2011 - L 5 AS 40/11
    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die eingegangenen Verbindlichkeiten dazu führen, dass sich kein Nachhilfelehrer findet, der bereit ist, dem Antragsteller Nachhilfeleistungen zu erbringen oder er für diese Leistung eigenes Vermögen verwenden müsste, das er auch im Falle einer späteren Kostenerstattung durch den Antragsgegner nicht wiederbeschaffen könnte (vgl. dazu LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Januar 2011, L 9 KR 283/10 B ER, Rn. 4, 5, Juris zur Kostenerstattung im Krankenversicherungsrecht).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.06.2011 - L 5 AS 40/11
    Das Rechtsmittel des einstweiligen Rechtsschutzes hat vor dem Hintergrund des Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) die Aufgabe, in den Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung in dem grundsätzlich vorrangigen Verfahren der Hauptsache zu schweren und unzumutbaren, nicht anders abwendbaren Nachteilen führen würde, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. November 2002, 1 BvR 1586/02, NJW 2003 S. 1236 und vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05, Breithaupt 2005, S. 803).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.06.2011 - L 5 AS 40/11
    Das Rechtsmittel des einstweiligen Rechtsschutzes hat vor dem Hintergrund des Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) die Aufgabe, in den Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung in dem grundsätzlich vorrangigen Verfahren der Hauptsache zu schweren und unzumutbaren, nicht anders abwendbaren Nachteilen führen würde, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. November 2002, 1 BvR 1586/02, NJW 2003 S. 1236 und vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05, Breithaupt 2005, S. 803).
  • LSG Schleswig-Holstein, 26.03.2014 - L 6 AS 31/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Lernförderung -

    Entgegen dem Vorbringen des Antragsgegners kann der grundsätzlichen Förderfähigkeit des Antragstellers auch nicht entgegengehalten werden, dass die Lernförderung nach § 28 Abs. 5 SGB II nicht für den Besuch einer höheren Schulform, die den Hilfebedürftigen an sich überfordert, eingesetzt werden soll (so für den Wechsel zu einer höheren Schulform LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. Juni 2011, L 5 AS 40/11 B ER).
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