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   LSG Sachsen-Anhalt, 29.04.2013 - L 5 AS 434/13 B ER   

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https://dejure.org/2013,12440
LSG Sachsen-Anhalt, 29.04.2013 - L 5 AS 434/13 B ER (https://dejure.org/2013,12440)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29.04.2013 - L 5 AS 434/13 B ER (https://dejure.org/2013,12440)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29. April 2013 - L 5 AS 434/13 B ER (https://dejure.org/2013,12440)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 172 Abs 3 Nr 1 SGG, § 144 Abs 1 S 1 SGG, § 86b Abs 2 SGG, § 56 SGG, § 202 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Beschwerde - einstweiliges Rechtsschutzverfahren - Verfolgung mehrerer selbstständiger Ansprüche - Wert des Beschwerdegegenstands - Eingliederungsvereinbarung ersetzender Verwaltungsakt - Geltungsdauer - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit der Beschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren hinsichtlich einer begehrten aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen einen Absenkungsbescheid nach dem SGB II bei der Verfolgung mehrerer selbstständiger Ansprüche; Rechtsschutzbedürfnis nach Ablauf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit der Beschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren hinsichtlich einer begehrten aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen einen Absenkungsbescheid nach dem SGB II bei der Verfolgung mehrerer selbstständiger Ansprüche; Rechtsschutzbedürfnis nach Ablauf ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 25.01.2012 - B 14 AS 65/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verletzung des Sozialgeheimnisses -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 29.04.2013 - L 5 AS 434/13
    Die begehrte Feststellung des Handelns des Beschwerdegegners ohne gültige Rechtsgrundlage wäre in der Hauptsache mit einer Feststellungsklage gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG zu verfolgen (vgl. BSG, Urteil vom 25. Januar 2012, B 14 AS 65/11 R, (9), juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2010 - L 10 AS 886/10

    Sozialgerichtliches Verfahren, Untätigkeitsklage, zulassungsfreie Berufung,

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 29.04.2013 - L 5 AS 434/13
    Anderenfalls wäre die Berufung hinsichtlich der Sanktion allein deshalb statthaft, weil sie im Wege einer Klagehäufung mit einem anderen, zulassungsfreien Klagebegehren verbunden wurde (so auch: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. September 2010, L 10 AS 886/10 (23), juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.02.2016 - L 19 AS 1536/15
    Bei teilbaren Streitgegenständen - wie im vorliegenden Fall - ist jedoch der Gegenstandswert eines selbständigen Anspruchs, der nicht auf eine Geld- oder Sachleistung gerichtet ist, nicht zu berücksichtigen (vgl. LSG Bayern, Urteil vom 26.11.2015 - L 18 AS 669/15, LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.04.2013 - L 5 AS 434/13 B; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.07.2015 - L 8 U 633/15 - und Beschluss vom 03.12.2010 - L 13 AS 2698/09 NZB; LSG Berlin-Brandenburg 22.09.2010 - L 10 AS 886/10; Leitherer, a.a.O., § 144 Rn. 16; Knittel in Hennig, SGG, § 144 Rn. 23; siehe auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.08.1995 - 10 A 3549/93 -, NVwZ-RR 1996, 548 zu § 131 VwGO).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.07.2013 - L 9 AS 259/13
    Vorliegend streiten die Beteiligten - in der Hauptsache - aber nicht über solche geldwerten Ansprüche i.S.v. § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG, sondern über die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts (VA), mit dem der Antragsgegner eine EGV ersetzt hat (hierzu siehe auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 29.4.2013 - L 5 AS 434/13 B ER, juris Rn. 22; Sächsisches LSG, Beschl. v. 12.11.2012 - L 3 AS 618/12 B ER, juris Rn. 15).
  • LSG Baden-Württemberg, 01.10.2015 - L 9 AS 3454/14
    Werden im Wege objektiver Klagehäufung - die auch durch eine Verbindung mehrerer ursprünglich selbständiger Klagen nach § 113 SGG entstehen kann - einerseits Ansprüche verfolgt, die Geldleistungen oder hierauf gerichtete Verwaltungsakte zum Gegenstand haben, und andererseits Ansprüche anderer Art, so können die auf diese verschiedenen Ansprüche entfallenden Gegenstandswerte nicht zusammengerechnet werden (s. hierzu LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.12.2010, L 13 AS 2698/09 NZB m.w.N.; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.04.2013, L 5 AS 434/13 B ER, beide Juris; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, § 144 Rdnr. 16 m.w.N).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2015 - L 9 AS 3442/14
    Werden im Wege objektiver Klagehäufung - die auch durch eine Verbindung mehrerer ursprünglich selbständiger Klagen nach § 113 SGG entstehen kann - einerseits Ansprüche verfolgt, die Geldleistungen oder hierauf gerichtete Verwaltungsakte zum Gegenstand haben, und andererseits Ansprüche anderer Art, so können die auf diese verschiedenen Ansprüche entfallenden Gegenstandswerte nicht zusammengerechnet werden (s. hierzu LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.12.2010, L 13 AS 2698/09 NZB m.w.N.; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.04.2013, L 5 AS 434/13 B ER, beide Juris; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, § 144 Rdnr. 16 m.w.N).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.08.2015 - L 9 AS 1081/15
    Als weiterer, im Wege der objektiven Antragshäufung (vgl § 56 SGG) geltend gemachter nicht gleichartiger selbstständiger Anspruch, der selbst nicht unter die Voraussetzungen von § 143 Hs. 2 iVm § 144 Abs. 1 Satz 1 SGG fällt, vermag er den Anspruch auf höhere KdU (s. oben B.) nicht ins (zulassungsfreie) Rechtsmittel mitzuziehen (vgl Knittel, in: Hennig, SGG, § 144 - Stand Oktober 2011 - Rn 23; Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 144 Rn 16; LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 22. September 2010 - L 10 AS 886/10, juris Rn 23;LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 3. Dezember 2010 - L 13 AS 2698/09 NZB, juris Rn 4; LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 29. April 2013 - L 5 AS 434/13 B ER, juris Rn 25).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2013 - L 9 AS 575/13
    Der Senat kann deshalb offen lassen, ob jedenfalls in Fällen wie dem vorliegenden, in denen der Zeitraum, für den eine EGV erlassen wird, vollständig für jede Regelung der EGV abgelaufen ist, ein Rechtsschutzbedürfnis auch nicht mit Blick auf etwaige (weitere) Folgerungen, die der Leistungsträger aus der EGV (mittelbar) ableiten könnte, bspw. in dem er eine Sanktion wegen Verstoßes gegen die Pflichten aus der EGV gegenüber dem Leistungsberechtigten ausspricht, besteht (dahingehend vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 29. April 2013 - L 5 AS 434/13 B ER, juris Rn. 31 m.w.N.; wohl auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 10. September 2013 - L 13 AS 229/13 B ER; ein Rechtsschutzbedürfnis wohl allg. ausschließend: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 14. Juni 2013 - L 11 AS 548/13 B ER; ein Rechtsschutzbedürfnis für die Fälle, in denen bereits ein - weiteres - Eilverfahren mit Blick auf einen Sanktionsbescheid anhängig ist verneinend: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 21. Mai 2013 - L 6 AS 449/13 B ER; offen gelassen von LSG Sachsen, Beschl. v. 12. November 2012 - L 3 AS 618/12 B ER, juris Rn. 17).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2015 - L 9 AS 3444/14
    Werden im Wege objektiver Klagehäufung - die auch durch eine Verbindung mehrerer ursprünglich selbständiger Klagen nach § 113 SGG entstehen kann - einerseits Ansprüche verfolgt, die Geldleistungen oder hierauf gerichtete Verwaltungsakte zum Gegenstand haben, und andererseits Ansprüche anderer Art, so können die auf diese verschiedenen Ansprüche entfallenden Gegenstandswerte nicht zusammengerechnet werden (s. hierzu LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.12.2010, L 13 AS 2698/09 NZB m.w.N.; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.04.2013, L 5 AS 434/13 B ER, beide Juris; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, § 144 Rdnr. 16 m.w.N).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2013 - L 9 AS 583/13
    Der Senat hatte in seinem Beschluss vom 23. September 2013 offen gelassen, ob jedenfalls in den Fällen, in denen der Zeitraum, für den eine EGV erlassen wird, vollständig für jede Regelung der EGV abgelaufen ist, ein Rechtsschutzbedürfnis mit Blick auf etwaige (weitere) Folgerungen, die der Leistungsträger bzw. eine andere mit der Aufgabenwahrnehmung betraute Stelle i.S.v. § 6 Abs. 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) aus der EGV (mittelbar) ableiten könnte, bspw. in dem er eine Sanktion wegen Verstoßes gegen die Pflichten aus der EGV gegenüber dem Leistungsberechtigten ausspricht, besteht (dahin-gehend vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 29. April 2013 - L 5 AS 434/13 B ER, juris Rn. 31 m.w.N.; wohl auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 10. September 2013 - L 13 AS 229/13 B ER; ein Rechtsschutzbedürfnis wohl allg. ausschließend: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 14. Juni 2013 - L 11 AS 548/13 B ER; ein Rechtsschutzbedürfnis für die Fälle, in denen bereits ein - weiteres - Eilverfahren mit Blick auf einen Sanktionsbescheid anhängig ist verneinend: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 21. Mai 2013 - L 6 AS 449/13 B ER; offen gelassen von LSG Sachsen, Beschl. v. 12. November 2012 - L 3 AS 618/12 B ER, juris Rn. 17).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.10.2015 - L 9 AS 3452/14
    Werden im Wege objektiver Klagehäufung - die auch durch eine Verbindung mehrerer ursprünglich selbständiger Klagen nach § 113 SGG entstehen kann - einerseits Ansprüche verfolgt, die Geldleistungen oder hierauf gerichtete Verwaltungsakte zum Gegenstand haben, und andererseits Ansprüche anderer Art, so können die auf diese verschiedenen Ansprüche entfallenden Gegenstandswerte nicht zusammengerechnet werden (s. hierzu LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.12.2010, L 13 AS 2698/09 NZB m.w.N.; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.04.2013, L 5 AS 434/13 B ER, beide Juris; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, § 144 Rdnr. 16 m.w.N).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.10.2022 - L 9 AS 499/22
    Werden im Wege objektiver Klagehäufung - die auch durch eine Verbindung mehrerer ursprünglich selbständiger Klagen nach § 113 SGG entstehen kann - einerseits Ansprüche verfolgt, die Geldleistungen oder hierauf gerichtete Verwaltungsakte zum Gegenstand haben, und andererseits Ansprüche anderer Art, so können die auf diese verschiedenen Ansprüche entfallenden Gegenstandswerte nicht zusammengerechnet werden (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.12.2010 - L 13 AS 2698/09 NZB -, LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.04.2013 - L 5 AS 434/13 B ER -, beide Juris; Keller, a.a.O., § 144 Rdnr. 16 m.w.N).
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