Rechtsprechung
LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2011 - L 5 AS 443/10 B ER |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 173 SGG, § 86b Abs 2 SGG
Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Entfallen des Rechtsschutzinteresses des Leistungsträgers für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens nach Erlass eines Ausführungsbescheides - Rechtsschein
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Leistungsträger hat kein Rechtsschutzinteresse für Beschwerdeverfahren bei Setzen von Anschein für ein Behaltendürfen der gewährten Leistungen bis Abschluss des Hauptsacheverfahrens; Rechtsschutzinteresse des Leistungsträgers für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGG § 173; SGG § 86b Abs. 2
Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren; Rechtsschutzinteresse des Leistungsträgers für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens nach Erlass eines Ausführungsbescheides - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Magdeburg - 18 AS 3239/10
- SG Magdeburg, 22.10.2010 - S 18 AS 3239/10
- LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2011 - L 5 AS 443/10 B ER
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R
Gemeinschaftspraxis - Gesamtschuldner - Bekanntgabe - Bestimmtheit - Ermessen - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2011 - L 5 AS 443/10
Ob der Schuldner jedoch im konkreten Fall mit der Erfüllung der ihm auferlegten Verpflichtung lediglich eine Zwangsvollstreckung abwenden oder den geltend gemachten Anspruch (vorläufig) erfüllen will, richtet sich nach den dem verständigen, objektiven Empfänger der Leistung erkennbaren Umständen des Einzelfalls (vgl. BGH…, Urteil vom 16. November 1993, X ZR 7/92, Rn. 12; BSG, Urteil vom 12. Dezember 2001, B 6 KA 3/01 R, Rn. 36 …sowie Urteil vom 17. Juni 2008, B 8 AY 8/07 R, Rn. 12, Juris, ).Verbleibende Unklarheiten gehen zu ihren Lasten (vgl. BSG, Urteil vom 12. Dezember 2001, a.a.O.).
- BSG, 17.06.2008 - B 8 AY 8/07 R
Asylbewerberleistung - Analogleistung gem § 2 AsylbLG - Klage auf höhere Leistung …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2011 - L 5 AS 443/10
Ob der Schuldner jedoch im konkreten Fall mit der Erfüllung der ihm auferlegten Verpflichtung lediglich eine Zwangsvollstreckung abwenden oder den geltend gemachten Anspruch (vorläufig) erfüllen will, richtet sich nach den dem verständigen, objektiven Empfänger der Leistung erkennbaren Umständen des Einzelfalls (vgl. BGH…, Urteil vom 16. November 1993, X ZR 7/92, Rn. 12; BSG…, Urteil vom 12. Dezember 2001, B 6 KA 3/01 R, Rn. 36 sowie Urteil vom 17. Juni 2008, B 8 AY 8/07 R, Rn. 12, Juris, ). - BGH, 19.11.2008 - X ZR 39/08
Rückforderung einer Leistung nach Erhebung der Einrede der Verjährung
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2011 - L 5 AS 443/10
Ein Schuldner muss bis zum Eintritt der der formellen Rechtskraft davon ausgehen, dass der Gläubiger den vorläufig vollstreckbaren Beschluss nicht hinnehmen will, sondern die Leistung nur erbringt, weil er dazu verpflichtet wurde (rechtstreues Verhalten) und um eine Vollstreckung zu verhindern (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2008, X ZR 39/08, Rn. 5, Juris). - BGH, 16.11.1993 - X ZR 7/92
Auslegung einer Zahlung auf eine streitig gebliebene Klageforderung nach …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2011 - L 5 AS 443/10
Ob der Schuldner jedoch im konkreten Fall mit der Erfüllung der ihm auferlegten Verpflichtung lediglich eine Zwangsvollstreckung abwenden oder den geltend gemachten Anspruch (vorläufig) erfüllen will, richtet sich nach den dem verständigen, objektiven Empfänger der Leistung erkennbaren Umständen des Einzelfalls (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 1993, X ZR 7/92, Rn. 12; BSG…, Urteil vom 12. Dezember 2001, B 6 KA 3/01 R, Rn. 36 …sowie Urteil vom 17. Juni 2008, B 8 AY 8/07 R, Rn. 12, Juris, ).
- LSG Hessen, 21.02.2022 - L 6 AS 585/21
Grundsicherung für Arbeitsuchende - sozialgerichtliches Verfahren
Es liegt angesichts dessen schon allgemein nicht fern, dass auf dieser Grundlage eine Korrektur erst nach Abschluss des Hauptsacheverfahrens möglich ist (vgl. zu einer entspr. Formulierung auch LSG Mecklenburg-Vorpommern…, Beschluss vom 13. Januar 2014 - L 9 SO 20/13 B ER -, juris, Rn. 48 sowie LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. März 2011 - L 5 AS 443/10 B ER -, juris, Rn. 33).