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   LSG Sachsen-Anhalt, 28.07.2015 - L 5 AS 486/15 B ER   

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https://dejure.org/2015,24025
LSG Sachsen-Anhalt, 28.07.2015 - L 5 AS 486/15 B ER (https://dejure.org/2015,24025)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28.07.2015 - L 5 AS 486/15 B ER (https://dejure.org/2015,24025)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28. Juli 2015 - L 5 AS 486/15 B ER (https://dejure.org/2015,24025)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Zulässigkeit einer Aufforderung zur Beantragung vorzeitiger Altersrente; Nichtvorliegen von Unbilligkeit bei Rentenzahlung mit Abschlag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Zulässigkeit einer Aufforderung zur Beantragung vorzeitiger Altersrente; Nichtvorliegen von Unbilligkeit bei Rentenzahlung mit Abschlag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 798
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Baden-Württemberg, 17.09.2015 - L 12 AS 2546/15
    Allerdings kann die fehlende Anhörung gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 SGB X noch bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz nachgeholt werden, weshalb diesem Gesichtspunkt für das vorliegende Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz jedenfalls kein allein ausschlaggebendes Gewicht beigemessen werden kann (vgl. Bayerisches LSG, Beschlüsse vom 31.07.2015 - L 7 R 506/15 B ER - und vom 25.03.2014 - L 16 AS 150/14 B ER -, juris; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.07.2015 - L 5 AS 486/15 B ER -, juris; Wehrhahn in: Breitkreuz/Fichte, § 86b, Rn. 45, m.w.N).

    Zwar erweist sich der Aufhebungsbescheid vom 02.04.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 07.05.2015 auch insoweit mangels ordnungsgemäßer Anhörung jedenfalls aktuell als formal rechtswidrig (s.o. unter 1.), dem misst der Senat jedoch aufgrund der bestehenden Heilungsmöglichkeit nach § 41 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 SGB X bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz für die vorliegend vorzunehmende Interessenabwägung kein ausschlaggebendes Gewicht zu (vgl. Bayerisches LSG, Beschlüsse vom 31.07.2015 - L 7 R 506/15 B ER - und vom 25.03.2014 - L 16 AS 150/14 B ER, a.a.O.; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.07.2015, a.a.O.; Wehrhahn a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2016 - L 15 AS 160/16
    Dies gilt unabhängig davon, ob die abschlagsfreie Rente bedarfsdeckend wäre oder nicht (Senatsbeschluss vom 28. Mai 2015, Az. L 15 AS 85/15 B ER; Sächsisches Landessozialgericht - LSG -, Urteil vom 29. April 2015, Az. L 8 AS 780/14, LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. Juli 2015, Az. L 5 AS 486/15 B ER, alle bei juris).
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