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   LSG Sachsen-Anhalt, 26.05.2009 - L 5 AS 56/09 B ER   

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https://dejure.org/2009,34151
LSG Sachsen-Anhalt, 26.05.2009 - L 5 AS 56/09 B ER (https://dejure.org/2009,34151)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.05.2009 - L 5 AS 56/09 B ER (https://dejure.org/2009,34151)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. Mai 2009 - L 5 AS 56/09 B ER (https://dejure.org/2009,34151)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 56/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.05.2009 - L 5 AS 56/09
    Umgekehrt ist eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit der Vermögensverwertung nicht gegeben, wenn das Ergebnis der Verwertung vom wirklichen Wert nur geringfügig abweicht (vgl. BSG, Urteil vom 15. April 2008, B 14/7b AS 56/06 R, juris).
  • BSG, 26.07.2007 - B 13 R 4/06 R

    Regelaltersrente - Hinweispflicht des Rentenversicherungsträgers auf eine

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.05.2009 - L 5 AS 56/09
    Da es ihm nicht möglich ist, nähere Angaben zu machen, reicht hier ein einfaches Bestreiten aus (vgl. BSG, Urteil vom 26. Juli 2007, B 13 R 4/06 R, SozR 4-2600 § 115 Nr. 2).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.05.2009 - L 5 AS 56/09
    Das Rechtsmittel des einstweiligen Rechtsschutzes hat vor dem Hintergrund des Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) die Aufgabe, in den Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung in dem grundsätzlich vorrangigen Verfahren der Hauptsache zu schweren und unzumutbaren, nicht anders abwendbaren Nachteilen führen würde, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. November 2002, 1 BvR 1586/02, NJW 2003 S. 1236 und vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05, Breithaupt 2005, S. 803).
  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 52/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.05.2009 - L 5 AS 56/09
    Die Berücksichtigung von Verbindlichkeiten bei der Feststellung der vorhandenen Vermögenswerte ist nur geboten, wenn eine Verbindlichkeit unmittelbar auf dem fraglichen Vermögensgegenstand (z.B. eine auf ein Grundstück eingetragene Hypothek) lastet, da der Vermögensgegenstand in diesem Fall nicht ohne Abzüge veräußert werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 15. April 2008, B 14/7b AS 52/06 R, juris).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.05.2009 - L 5 AS 56/09
    Das Rechtsmittel des einstweiligen Rechtsschutzes hat vor dem Hintergrund des Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) die Aufgabe, in den Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung in dem grundsätzlich vorrangigen Verfahren der Hauptsache zu schweren und unzumutbaren, nicht anders abwendbaren Nachteilen führen würde, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. November 2002, 1 BvR 1586/02, NJW 2003 S. 1236 und vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05, Breithaupt 2005, S. 803).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2016 - L 19 AS 1272/15

    Streit um die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als

    Ist eine Vermögensverwertung nicht beabsichtigt und dies auch tatsächlich feststellbar, besteht für die Anwendung der Überbrückungsregelung gemäß § 24 Abs. 5 S. 1 SGB II kein Raum (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.05.2009 - L 5 AS 56/09 B ER - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 20.08.2009 - L 7 AS 852/09 B ER - Sächsischen LSG, Beschlüsse vom 06.09.2010 - L 7 AS 777/09 B ER - und vom 13.12.2011 - L 2 AS 702/11 B ER; LSG NRW, Beschluss vom 04.03.2011 - L 7 AS 25/11 B ER; Behrend in jurisPK-SGB II, § 24 SGB II, Rn. 115 f.; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB II, K 24 Rn 499; Berlit in LPK-SGB 11, 5 Aufl., § 2 Rn. 21; a.A. Geiger in LPK-SGB 11, 5 Aufl., § 12 Rn. 83).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.08.2009 - L 7 AS 852/09

    Verpflichtung eines Vaters zur Verwertung seines Vermögens in Form von Ackerland

    Eine darlehensweise Leistungsgewährung gemäß § 23 Abs. 5 Satz 1 SGB II kommt im Regelfall aber erst in Betracht, wenn der Vermögensinhaber erste Schritte zur Verwertung seines Vermögens unternommen hat (LSG Sachsen-Anhalt vom 25.05.2009 - L 5 AS 56/09 B ER -).
  • LSG Sachsen, 13.12.2011 - L 2 AS 702/11

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Zumutbarkeit der Verwertung eines

    In Anlehnung an die Rechtsprechung des 7. Senats des Sächsischen Landessozialgerichts (Beschluss vom 06.09.2010, - L 7 AS 777/09 B ER -, Rdnr. 23; des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen im Beschluss vom 20.08.2009, - L 7 AS 852/09 B ER -, Rdnr. 6; des Landessozialgericht Sachsen-Anhalt im Beschluss vom 25.05.2009, - L 5 AS 56/09 B ER - sowie des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.03.2011, - L 7 AS 25/11 B ER -, Rdnr. 3), der sich der erkennende Senat nach eigener Prüfung anschließt, kommt eine darlehensweise Leistungsgewährung gemäß § 23 Abs. 5 Satz 1 SGB II in Verbindung mit einer dinglichen Sicherung erst dann in Betracht, wenn der Vermögensinhaber irgendwie zum Ausdruck bringt, dass er bereit ist, an einer Vermögensverwertung mitzuwirken bzw. nicht zu Lasten der Steuerzahler die Verwertung seines eigenen Vermögens ausschließt, jedoch unbedingt Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen möchte.
  • LSG Sachsen, 13.10.2010 - L 7 AS 204/10
    Eine darlehensweise Leistungsgewährung gemäß § 23 Abs. 5 Satz 1 SGB II kommt im Regelfall aber erst in Betracht, wenn der Vermögensinhaber erste Schritte zur Verwertung seines Vermögens unternommen hat (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.05.2009 - L 5 AS 56/09 B ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2011 - L 7 AS 25/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Nach der Rechtsprechung scheidet eine darlehensweise Leistungsgewährung nach § 23 Abs. 5 Satz 1 SGB II nur dann aus, wenn der Vermögensinhaber erste Schritte zur Verwertung seines Vermögens nicht unternommen hat (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 20.08.2009, Az.: L 7 AS 852/09 B ER, Rdn. 6; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.05.2009, Az.: L 5 AS 56/09 B ER, Rdn. 34).
  • LSG Sachsen, 06.09.2010 - L 7 AS 777/09

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung eines

    Eine darlehensweise Leistungsgewährung gemäß § 23 Abs. 5 Satz 1 SGB II kommt im Regelfall aber erst in Betracht, wenn der Vermögensinhaber erste Schritte zur Verwertung seines Vermögens unternommen hat (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.05.2009 - L 5 AS 56/09 B ER -).
  • SG Lüneburg, 25.05.2011 - S 45 AS 129/11

    Grenzwert eines gem. § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB II noch geschützten selbst

    Eine darlehensweise Leistungsgewährung kommt demgemäß im Regelfall erst in Betracht, wenn der Vermögensinhaber erste Schritte zur Verwertung seines Vermögens unternommen hat (vgl. dazu LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 25.05.2009 - L 5 AS 56/09 B ER - LSG Nds.-Bremen, Beschl. v. 20.08.2009 - L 7 AS 852/09 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.07.2011 - L 13 AS 189/11
    Denn diese Anspruch muss hier schon daran scheitern, dass der Beschwerdeführer zu 3. bisher keinerlei ernsthafte erste Schritte zur Verwertung seines Vermögens unternommen hat (LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. vom 26. Mai 2009 - L 5 AS 56/09 B ER -, zit. nach juris, Rz. 34; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. vom 20. August 2009 - L 7 AS 852/09 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.05.2011 - L 9 AS 292/10
    Denn Schulden oder Verbindlichkeiten können bei der Ermittlung des zu verwertenden Vermögens nach § 12 SGB II allenfalls dann berücksichtigt werden, wenn sie unmittelbar auf den Vermögensgegenständen lasten, da die Vermögensgegenstände dann nicht ohne Abzug veräußert werden können (vgl. BSG, Urteil vom 15. April 2008 - B 14/7b AS 52/06 R; Urteil vom 15. April 2008 - B 14 AS 27/07 R; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. Mai 2009 - L 5 AS 56/09 B ER; Radüge in JurisPK-SGB II, 2. Aufl. 2007, § 12 Rdnr. 157).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2010 - L 6 AS 1510/09
    Die Verwertung dieses Bausparvertrages ist nicht nach § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 SGB II offensichtlich unwirtschaftlich (vgl hierzu auch LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 26. Mai 2009, L 5 AS 56/09 B ER; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 29. Juni 2009, L 7 B 169/09 AS ER), und sie stellt auch keine besondere Härte für die Antragstellerin dar: Eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit liegt vor, wenn der zu erzielende Gegenwert in einem deutlichen Missverhältnis zum wirklichen Wert des zu verwertenden Vermögensgegenstandes steht.
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