Rechtsprechung
LSG Sachsen-Anhalt, 09.10.2014 - L 5 AS 673/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 40 Abs 1 S 1 SGB 2, § 40 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 2, § 48 Abs 1 S 1 SGB 10, § 48 Abs 1 S 2 Nr 4 SGB 10, § 50 Abs 1 S 1 SGB 10
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit der Aufhebung der Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts trotz Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens - Erstattungsforderung als Insolvenzforderung - fehlende Befugnis zum ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Rechtmäßigkeit der Aufhebung der Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufhebung; Leistungsbewilligung; Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; Erstattung; Insolvenzeröffnung; Insolvenzforderung; Vollstreckungsverbot; Insolvenzforderung; Aufhebung der Leistungsbewilligung; Erstattungsforderung; Anmeldung zur Insolvenztabelle
- rechtsportal.de
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Rechtmäßigkeit der Aufhebung der Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Magdeburg, 12.04.2013 - S 12 AS 978/10
- LSG Sachsen-Anhalt, 09.10.2014 - L 5 AS 673/13
Wird zitiert von ... (9)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2019 - L 13 AS 234/17
Arbeitslosengeld II - Rechtmäßigkeit der endgültigen Festsetzung von Leistungen …
Die endgültige Leistungsfestsetzung ist vielmehr Bedingung dafür, dass eine ggf. im Insolvenzverfahren durch Anmeldung zur Tabelle gegenüber der Insolvenzmasse geltend zu machende Erstattungsforderung entsteht (vgl. zur Aufhebung einer Leistungsbewilligung nach § 48 SGB X während des Insolvenzverfahrens: Landessozialgericht [LSG] Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9. Oktober 2014 - L 5 AS 673/13 - juris Rn. 41 ff. m. w. N.). - LSG Hamburg, 28.04.2021 - L 3 R 4/20
Erstattung von Hinterbliebenenrente wegen verschwiegener Wiederheirat
Dies gilt selbst dann, wenn - wie hier - die daraus entstehende Forderung als Insolvenzforderung anzusehen ist (LSG Sachsen-Anhalt v. 09.10.2014 - L 5 AS 673/13 in juris, Rn 41).Die Aufhebung ist deshalb zwingende Voraussetzung für das Entstehen einer im Insolvenzverfahren berücksichtigungsfähigen Forderung (LSG Sachsen-Anhalt v. 09.10.2014 - L 5 AS 673/13 in juris, Rn 41 mit weiteren Nachweisen).
Zu den Vollstreckungsmaßnahmen gehört nach herrschender Meinung der Erlass eines Leistungsbescheids (…BSG v 17.05.2001 - B 12 KR 32/00 R -, BSGE 88, 146-153, SozR 3-2400 § 24 Nr. 4, SozR 3-7910 § 61 Nr. 1, SozR 3-7910 § 146 Nr. 1, Rn. 16; LSG Sachsen-Anhalt v. 09.10.2014 - L 5 AS 673/13 in juris, Rn 48 mit weiteren Nachweisen).
Ein Leistungsträger hat deshalb keine Befugnis, zur Durchsetzung einer Insolvenzforderung einen Verwaltungsakt zu erlassen, mit dem eine Erstattung verlangt wird (…vgl. BVerwG, a. a. O., Rn. 16; BSG…, Urteil vom 17. Mai 2001 a.a.O.; LSG Sachsen-Anhalt v. 09.10.2014 - L 5 AS 673/13 in juris, Rn. 48).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2020 - L 7 AS 712/20 Die endgültige Leistungsfestsetzung ist damit zwingende Voraussetzung für das Entstehen einer im Insolvenzverfahren berücksichtigungsfähigen Forderung und wird daher nicht durch die Vorschriften der InsO ausgeschlossen (LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 27.03.2019 - L 13 AS 234/17; LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 09.10.2014 - L 5 AS 673/13).
- LSG Hessen, 04.04.2022 - L 5 R 101/19 Die Kammer schließe sich insoweit der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt (vgl. Urteil vom 9. Oktober 2014, L 5 AS 673/13, juris) an, wonach zwischen der Aufhebungs- und der Erstattungsverfügung zu unterscheiden sei.
Das Sozialgericht hat aber zurecht ausgeführt, dass die Aufhebung bzw. Rücknahme einer Leistungsbewilligung nach Verfahrenseröffnung - anders als der Erstattungsbescheid - auch dann zulässig ist, wenn sie eine Insolvenzforderung betrifft (so etwa LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12. April 2013, L 5 AS 673/13).
- SG Trier, 17.02.2017 - S 4 R 9/16
Voraussetzungen der Überprüfung eines Rückforderungsbescheides im Verfahren nach …
Dies entspreche der ständigen Rechtsprechung u.a. des BGH (Beschluss v. 22.9.2011 - IX ZB 121711; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 13.4.2011, L 11 KA 113/10 B; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9.10.2014, L 5 AS 673/13; SG Magdeburg, Urteil v. 11.7.2007, S 12 KA 711/06). - BGH, 27.11.2019 - 5 StR 537/19
Erstreckung der Einziehung von Wertersatz auf durch Betrug erlangte …
Zwar hat - worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hinweist - der Leistungsträger die Leistungsbescheide nach den Urteilsfeststellungen nicht innerhalb der in § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X bezeichneten Jahresfrist zurückgenommen, weswegen kein Erstattungsanspruch nach § 50 Abs. 1 Satz 1 SGB X entstehen konnte (vgl. BVerwG, NVwZ 2015, 1392, 1393 (zu § 49a Abs. 1 Satz 1 VwVfG); LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9. Oktober 2014 - L 5 AS 673/13, juris Rn. 41). - SG Hannover, 27.01.2017 - S 43 AS 1056/16
Das insolvenzrechtliche Vollstreckungsverbot verhindert nicht die Schaffung eines …
Abweichend von LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12.04.2013 - L 5 AS 673/13 enthält § 89 InsO (bzw. § 294 Abs. 1 InsO (nach Antrag auf Restschuldbefreiung)) nur ein Vollstreckungsverbot, hindert den Insolvenzgläubiger indes nicht daran, sich außerhalb des Insolvenzverfahrens einen Titel wegen einer Insolvenzforderung (vgl. § 38 InsO) zu verschaffen, denn die Schaffung eines Vollstreckungstitels dient lediglich der Vorbereitung der Zwangsvollstreckung; solche vorbereitenden Maßnahmen sind von § 89 InsO bzw. § 294 Abs. 1 InsO nicht umfasst.Nach der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt (Urteil vom 09. Oktober 2014, Az.: L 5 AS 673/13) ist der Leistungsträger nicht berechtigt, einen Erstattungsbescheid zu erlassen, wenn es sich um eine Insolvenzforderung handelt, denn dann fehle ihm die Befugnis, eine solche durch Verwaltungsakt festzustellen.
- SG Kassel, 21.03.2019 - S 6 R 222/16 Die Kammer schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt (vgl. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09. Oktober 2014 - L 5 AS 673/13 -, juris) an, wonach zwischen der Aufhebungs- und der Erstattungsverfügung zu unterscheiden ist.
Sondern sie hindert die Insolvenzgläubiger schon daran, sich außerhalb des Insolvenzverfahrens einen Titel wegen einer Insolvenzforderung zu verschaffen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9. Oktober- L 5 AS 673/13-, juris, Rn. 48f. mit Verweis auf: BVerwG…, Urteil vom 12. Juni 2003 - 3 C 21/02, juris Rn. 17).
- SG Bayreuth, 03.12.2020 - S 9 AS 506/19
Leistungen, Bescheid, Insolvenzverfahren, Krankenversicherung, Bewilligung, …
Der Beklagte hat nicht während eines laufenden Insolvenzverfahrens einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid erlassen, sondern nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens am 29. April 2019 (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen…, Urteil vom 27. März 2019 - L 13 AS 234/17 - juris, Rdnr. 40 und LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9. Oktober 2014 - L 5 AS 673/13 - juris).