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   LSG Sachsen-Anhalt, 09.10.2014 - L 5 AS 673/13   

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https://dejure.org/2014,85306
LSG Sachsen-Anhalt, 09.10.2014 - L 5 AS 673/13 (https://dejure.org/2014,85306)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09.10.2014 - L 5 AS 673/13 (https://dejure.org/2014,85306)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09. Januar 2014 - L 5 AS 673/13 (https://dejure.org/2014,85306)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 40 Abs 1 S 1 SGB 2, § 40 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 2, § 48 Abs 1 S 1 SGB 10, § 48 Abs 1 S 2 Nr 4 SGB 10, § 50 Abs 1 S 1 SGB 10
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit der Aufhebung der Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts trotz Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens - Erstattungsforderung als Insolvenzforderung - fehlende Befugnis zum ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Rechtmäßigkeit der Aufhebung der Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung; Leistungsbewilligung; Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; Erstattung; Insolvenzeröffnung; Insolvenzforderung; Vollstreckungsverbot; Insolvenzforderung; Aufhebung der Leistungsbewilligung; Erstattungsforderung; Anmeldung zur Insolvenztabelle

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Rechtmäßigkeit der Aufhebung der Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2019 - L 13 AS 234/17

    Arbeitslosengeld II - Rechtmäßigkeit der endgültigen Festsetzung von Leistungen

    Die endgültige Leistungsfestsetzung ist vielmehr Bedingung dafür, dass eine ggf. im Insolvenzverfahren durch Anmeldung zur Tabelle gegenüber der Insolvenzmasse geltend zu machende Erstattungsforderung entsteht (vgl. zur Aufhebung einer Leistungsbewilligung nach § 48 SGB X während des Insolvenzverfahrens: Landessozialgericht [LSG] Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9. Oktober 2014 - L 5 AS 673/13 - juris Rn. 41 ff. m. w. N.).
  • LSG Hamburg, 28.04.2021 - L 3 R 4/20

    Erstattung von Hinterbliebenenrente wegen verschwiegener Wiederheirat

    Dies gilt selbst dann, wenn - wie hier - die daraus entstehende Forderung als Insolvenzforderung anzusehen ist (LSG Sachsen-Anhalt v. 09.10.2014 - L 5 AS 673/13 in juris, Rn 41).

    Die Aufhebung ist deshalb zwingende Voraussetzung für das Entstehen einer im Insolvenzverfahren berücksichtigungsfähigen Forderung (LSG Sachsen-Anhalt v. 09.10.2014 - L 5 AS 673/13 in juris, Rn 41 mit weiteren Nachweisen).

    Zu den Vollstreckungsmaßnahmen gehört nach herrschender Meinung der Erlass eines Leistungsbescheids (BSG v 17.05.2001 - B 12 KR 32/00 R -, BSGE 88, 146-153, SozR 3-2400 § 24 Nr. 4, SozR 3-7910 § 61 Nr. 1, SozR 3-7910 § 146 Nr. 1, Rn. 16; LSG Sachsen-Anhalt v. 09.10.2014 - L 5 AS 673/13 in juris, Rn 48 mit weiteren Nachweisen).

    Ein Leistungsträger hat deshalb keine Befugnis, zur Durchsetzung einer Insolvenzforderung einen Verwaltungsakt zu erlassen, mit dem eine Erstattung verlangt wird (vgl. BVerwG, a. a. O., Rn. 16; BSG, Urteil vom 17. Mai 2001 a.a.O.; LSG Sachsen-Anhalt v. 09.10.2014 - L 5 AS 673/13 in juris, Rn. 48).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2020 - L 7 AS 712/20
    Die endgültige Leistungsfestsetzung ist damit zwingende Voraussetzung für das Entstehen einer im Insolvenzverfahren berücksichtigungsfähigen Forderung und wird daher nicht durch die Vorschriften der InsO ausgeschlossen (LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 27.03.2019 - L 13 AS 234/17; LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 09.10.2014 - L 5 AS 673/13).
  • LSG Hessen, 04.04.2022 - L 5 R 101/19
    Die Kammer schließe sich insoweit der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt (vgl. Urteil vom 9. Oktober 2014, L 5 AS 673/13, juris) an, wonach zwischen der Aufhebungs- und der Erstattungsverfügung zu unterscheiden sei.

    Das Sozialgericht hat aber zurecht ausgeführt, dass die Aufhebung bzw. Rücknahme einer Leistungsbewilligung nach Verfahrenseröffnung - anders als der Erstattungsbescheid - auch dann zulässig ist, wenn sie eine Insolvenzforderung betrifft (so etwa LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12. April 2013, L 5 AS 673/13).

  • SG Trier, 17.02.2017 - S 4 R 9/16

    Voraussetzungen der Überprüfung eines Rückforderungsbescheides im Verfahren nach

    Dies entspreche der ständigen Rechtsprechung u.a. des BGH (Beschluss v. 22.9.2011 - IX ZB 121711; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 13.4.2011, L 11 KA 113/10 B; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9.10.2014, L 5 AS 673/13; SG Magdeburg, Urteil v. 11.7.2007, S 12 KA 711/06).
  • BGH, 27.11.2019 - 5 StR 537/19

    Erstreckung der Einziehung von Wertersatz auf durch Betrug erlangte

    Zwar hat - worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hinweist - der Leistungsträger die Leistungsbescheide nach den Urteilsfeststellungen nicht innerhalb der in § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X bezeichneten Jahresfrist zurückgenommen, weswegen kein Erstattungsanspruch nach § 50 Abs. 1 Satz 1 SGB X entstehen konnte (vgl. BVerwG, NVwZ 2015, 1392, 1393 (zu § 49a Abs. 1 Satz 1 VwVfG); LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9. Oktober 2014 - L 5 AS 673/13, juris Rn. 41).
  • SG Hannover, 27.01.2017 - S 43 AS 1056/16

    Das insolvenzrechtliche Vollstreckungsverbot verhindert nicht die Schaffung eines

    Abweichend von LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12.04.2013 - L 5 AS 673/13 enthält § 89 InsO (bzw. § 294 Abs. 1 InsO (nach Antrag auf Restschuldbefreiung)) nur ein Vollstreckungsverbot, hindert den Insolvenzgläubiger indes nicht daran, sich außerhalb des Insolvenzverfahrens einen Titel wegen einer Insolvenzforderung (vgl. § 38 InsO) zu verschaffen, denn die Schaffung eines Vollstreckungstitels dient lediglich der Vorbereitung der Zwangsvollstreckung; solche vorbereitenden Maßnahmen sind von § 89 InsO bzw. § 294 Abs. 1 InsO nicht umfasst.

    Nach der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt (Urteil vom 09. Oktober 2014, Az.: L 5 AS 673/13) ist der Leistungsträger nicht berechtigt, einen Erstattungsbescheid zu erlassen, wenn es sich um eine Insolvenzforderung handelt, denn dann fehle ihm die Befugnis, eine solche durch Verwaltungsakt festzustellen.

  • SG Kassel, 21.03.2019 - S 6 R 222/16
    Die Kammer schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt (vgl. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09. Oktober 2014 - L 5 AS 673/13 -, juris) an, wonach zwischen der Aufhebungs- und der Erstattungsverfügung zu unterscheiden ist.

    Sondern sie hindert die Insolvenzgläubiger schon daran, sich außerhalb des Insolvenzverfahrens einen Titel wegen einer Insolvenzforderung zu verschaffen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9. Oktober- L 5 AS 673/13-, juris, Rn. 48f. mit Verweis auf: BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2003 - 3 C 21/02, juris Rn. 17).

  • SG Bayreuth, 03.12.2020 - S 9 AS 506/19

    Leistungen, Bescheid, Insolvenzverfahren, Krankenversicherung, Bewilligung,

    Der Beklagte hat nicht während eines laufenden Insolvenzverfahrens einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid erlassen, sondern nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens am 29. April 2019 (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27. März 2019 - L 13 AS 234/17 - juris, Rdnr. 40 und LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9. Oktober 2014 - L 5 AS 673/13 - juris).
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