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   LSG Sachsen-Anhalt, 13.04.2010 - L 5 AS 69/10 B ER   

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https://dejure.org/2010,26391
LSG Sachsen-Anhalt, 13.04.2010 - L 5 AS 69/10 B ER (https://dejure.org/2010,26391)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13.04.2010 - L 5 AS 69/10 B ER (https://dejure.org/2010,26391)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13. April 2010 - L 5 AS 69/10 B ER (https://dejure.org/2010,26391)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01

    Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.04.2010 - L 5 AS 69/10
    Die behördliche Anordnung des Sofortvollzugs erfordert nach § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG eine Darlegung des besonderen öffentlichen Interesses im konkreten Einzelfall, weshalb ausnahmsweise die sofortige Vollziehbarkeit notwendig ist und das Interesse des Betroffenen hinter einem erheblichen öffentlichen Interesse zurücktreten muss (vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 18. September 2001, 1 DB 26/01, juris, Rn. 6).

    In einem solchen Fall können fiskalische Gründe die Anordnung der sofortigen Vollziehung nicht nur rechtfertigen, sondern auch zur Begründung des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung herangezogen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. September 2001, a.a.O., Rn. 7 für Geldforderungen).

  • VGH Bayern, 16.02.2000 - 10 CS 99.3290

    D (A), Kosovo, Albaner, Duldung, Umverteilung, Zuweisung, Räumliche Beschränkung,

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.04.2010 - L 5 AS 69/10
    (vgl. zur gleichlautenden Regelung des § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 16. Februar 2000, 10 CS 99.3290, juris, Rn. 16).
  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.04.2010 - L 5 AS 69/10
    Der Rechtsschutzanspruch ist dabei umso stärker und darf umso weniger zurückstehen, je schwerwiegender die dem Einzelnen auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahmen der Verwaltung Unabänderliches bewirken (Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 10. Oktober 2003, 1 BvR 2025/03, juris, Rn. 19 unter Verweis auf seine ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 25.07.1991 - III B 555/90

    Zur Aussetzung der Vollziehung bei Einkommen unter dem Existenzminimum

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.04.2010 - L 5 AS 69/10
    Fiskalische Interessen können zwar zur Anordnung eines Sofortvollzugs ausreichen, wenn sie hinreichend gewichtig sind (vgl. Bundesgerichtshof (BGH), 25. Juli 1991, III B 555/90, juris, Rn. 18 für das öffentliche Interesse an einer geordneten öffentlichen Haushaltswirtschaft zur sofortigen Vollziehbarkeit von Steuerforderungen).
  • BSG, 11.06.2008 - B 8 SO 45/07 B

    Einreichung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ohne

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.04.2010 - L 5 AS 69/10
    Es ist ausreichend, aber auch erforderlich, dass Leistungen mit ähnlicher oder vergleichbarer Funktion wie Sozialleistungen i.S.v. § 11 SGB I im Streit stehen, um in den Anwendungsbereich des § 183 SGG zu gelangen (vgl. BSG, Beschluss vom 11. Juni 2006, B 8 SO 45/07 B, juris, Rn.8.).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.11.2016 - L 7 SO 3546/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der

    Fiskalische Interessen können das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts i.d.R. nur dann rechtfertigen, wenn die Verwirklichung einer öffentlich-rechtlichen Geldforderung ohne den sofortigen Vollzug einzelfallbezogen konkret und ernstlich gefährdet erscheint (vgl. dazu Bundesverwaltungsgericht , Beschluss vom 18. September 2001 - 1 DB 26/01 - zu § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung ; Senatsbeschluss a.a.O.; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. April 2010 - L 5 AS 69/10 B ER - ; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. Februar 2006 - L 13 AL 4566/05 ER-B - ; Beschluss vom 25. August 2003 - L 13 AL 2374/03 ER-B - ; Schoch in ders./Schneider/Bier, VwGO, § 80 Rdnr. 217 m.w.N., Stand: September 2011, zu § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO; vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. März 2011 - L 11 KA 96/10 B ER - ).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.12.2012 - L 5 KA 3720/12
    Die (ordnungsgemäße) Begründung kann nicht nachgeholt oder ersetzt werden (LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 13.4.2010, - 5 AS 69/10 B ER - unter Hinweis auf Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, § 86a Rdnr. 20, 21c; anders für das Verwaltungsprozessrecht etwa OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 3.4.2012, - 1 B 1036/12 - m. w. N., zu alledem auch Senatsbeschluss vom 5.9.2012, - L 5 KR 2837/12 ER-B -).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.02.2007 - L 5 KA 3725/09
    Die (ordnungsgemäße) Begründung kann nicht nachgeholt oder ersetzt werden (LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 13.04.2010, - 5 AS 69/10 B ER - unter Hinweis auf Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, § 86a Rdnr. 20, 21c; anders für das Verwaltungsprozessrecht etwa OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 03.04.2012, - 1 B 1036/12 - m. w. N., zu alledem auch Senatsbeschluss vom 05.09.2012, - L 5 KR 2837/12 ER-B -).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.12.2012 - L 5 R 4080/12
    Die (ordnungsgemäße) Begründung kann nicht nachgeholt oder ersetzt werden (LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 13.4.2010, - 5 AS 69/10 B ER ? unter Hinweis auf Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, § 86a Rdnr. 20, 21c; anders für das Verwaltungsprozessrecht etwa OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 3.4.2012, - 1 B 1036/12 ? m. w. N.; zu alledem auch Senatsbeschluss vom 5.9.2012, - L 5 KA 2837/12 ER-B -).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2013 - L 5 R 5296/12
    Die (ordnungsgemäße) Begründung kann nicht nachgeholt oder ersetzt werden (LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 13.04.2010, - 5 AS 69/10 B ER - unter Hinweis auf Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, § 86a Rdnr. 20, 21c; anders für das Verwaltungsprozessrecht etwa OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 03.04.2012, - 1 B 1036/12 - m.w.N.; zu alledem auch Senatsbeschlüsse vom 05.09.2012, - L 5 KA 2837/12 ER-B - und vom 07.12.2012 - L 5 R 4080/12 ER-B - m.w.N).
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