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   LSG Sachsen-Anhalt, 22.11.2012 - L 5 AS 83/11   

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https://dejure.org/2012,47637
LSG Sachsen-Anhalt, 22.11.2012 - L 5 AS 83/11 (https://dejure.org/2012,47637)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.11.2012 - L 5 AS 83/11 (https://dejure.org/2012,47637)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. November 2012 - L 5 AS 83/11 (https://dejure.org/2012,47637)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Weitere Leistungen für Unterkunft und Heizung für den Betriebsstrom der Heizungsanlage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 22 Abs. 1 S. 1; ZPO § 287 Abs. 2
    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; weitere Leistungen für Unterkunft und Heizung für den Betriebsstrom der Heizungsanlage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 47/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Stromkosten für den Betrieb einer

    Sie stellen entweder - worauf auch das SG zutreffend hinweist - auf einen geschätzten Anteil (üblicherweise 4 - 10 %) der Brennstoffkosten ab (vgl BGH Urteil vom 20.2.2008 - VIII ZR 27/07; Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluss vom 10.1.1997 - 2Z BR 35/96; LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 10.7.2012 - L 7 AS 988/11 ZVW; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 25.3.2011 - L 12 AS 2404/08) oder auf den geschätzten Stromverbrauch der Heizungsanlage während der ebenfalls geschätzten durchschnittlichen Betriebsstunden ihrer wesentlichen elektrischen Vorrichtungen (vgl OLG Hamm Beschluss vom 22.12.2005 - 15 W 375/04; LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 22.11.2012 - L 5 AS 83/11; LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 25.3.2011 - L 5 AS 427/10 B ER) .
  • SG Aachen, 08.11.2016 - S 14 AS 757/15

    Art der Berücksichtigung von Stromkosten für den Betrieb einer Gaskombitherme als

    Diese stellen entweder auf einen geschätzten Anteil der Brennstoffkosten ab (nach BSG a.a.O: üblicherweise 4-10%; nach Lammel, HeizkostenV, 4. Aufl. 2015: Anteil zwischen 3-6%; nach Lammel in: Schmidt-Futterer, MietR, § 7 HeizkostenV Rn. 30: Anteil zwischen 4-10%; nach Gies in: Hannemann/Wiegner, Münchner Anwaltshandbuch Mietrecht, 4. Aufl. 2014, § 24 Rn. 308: regelmäßiger Anteil von 5% der Gesamtkosten des Betriebs der Heizungsanlage; ebenso für einen Anteil von höchstens 5%: LSG Baden-Württemberg v. 25.03.2011 - L 12 AS 2404/08, - Rn. 22, juris und LSG Niedersachsen-Bremen v. 10.07.2012 - L 7 AS 988/11 ZVW, - Rn. 18, juris; für einen Grenzwert von 8% der Brennstoffkosten: Richtlinien zur Durchführung der verbrauchsabhängigen Heiz- und Wasserkostenabrechnung, Fassung Dezember 2012, Ziffer 8, Plausibilitätskontrolle; zu einem Anteil von 14%: LG Hannover v. 19.04.1991 - 8 S 53/90 - juris Rn. 4, wonach die Brennstoffkosten starken Schwankungen unterlägen und daher ein regelmäßiger Anteil der Heizstromkosten an den Brennstoffkosten ausscheidet; vgl. weiter BGH, Versäumnisurteil vom 20. Februar 2008 - VIII ZR 27/07 -, Rn. 32, juris) oder auf den geschätzten Stromverbrauch der Heizungsanlage während der ebenfalls geschätzten durchschnittlichen Betriebsstunden ihrer wesentlichen elektrischen Vorrichtungen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 22. Dezember 2005 - 15 W 375/04 -, Rn. 37, juris; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. November 2012 - L 5 AS 83/11 -, Rn. 48, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.09.2016 - L 31 AS 300/15

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebsstromkosten der

    Sie stellen entweder - worauf auch das SG zutreffend hinweist - auf einen geschätzten Anteil (üblicherweise 4 - 10 %) der Brennstoffkosten ab (vgl. BGH Urteil vom 20.2.2008 - VIII ZR 27/07; Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluss vom 10.1.1997 - 2Z BR 35/96; LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 10.7.2012 - L 7 AS 988/11 ZVW; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 25.3.2011 - L 12 AS 2404/08) oder auf den geschätzten Stromverbrauch der Heizungsanlage während der ebenfalls geschätzten durchschnittlichen Betriebsstunden ihrer wesentlichen elektrischen Vorrichtungen (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 22.12.2005 - 15 W 375/04; LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 22.11.2012 - L 5 AS 83/11; LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 25.3.2011 - L 5 AS 427/10 B ER).".
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2021 - L 12 AS 1164/20
    Diese stellen entweder auf einen geschätzten Anteil der Brennstoffkosten ab (nach BSG a.a.O: üblicherweise 4-10%; nach Lammel, HeizKV, 4. Auflage 2015, § 7 Rn. 91 m.w.N.: Anteil zwischen 3-6%; nach Lammel in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 14. Auflage 2019, § 7 HeizkostenV Rn. 30: Anteil zwischen 4-10%; nach Gies in Hannemann/Wiegner, Münchner Anwaltshandbuch Mietrecht, 5. Auflage 2019, § 24 Rn. 359 regelmäßiger Anteil von 5% der Gesamtkosten des Betriebs der Heizungsanlage; ebenso für einen Anteil von höchstens 5%: LSG Baden-Württemberg Urteil vom 25.03.2011, L 12 AS 2404/08, juris Rn. 22 und LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 10.07.2012, L 7 AS 988/11 ZVW, juris Rn. 18) oder auf den geschätzten Stromverbrauch der Heizungsanlage während der ebenfalls geschätzten durchschnittlichen Betriebsstunden ihrer wesentlichen elektrischen Vorrichtungen (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 22.12.2005, 15 W 375/04, juris Rn. 37; LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 22.11.2012, L 5 AS 83/11, juris, Rn. 48).
  • SG Dessau-Roßlau, 12.10.2017 - S 8 AS 859/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Kosten der Unterkunft und Heizung;

    Hierzu bedürfe es unter Bezugnahme auf die Entscheidung des 5. Senats des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 22. November 2012 (L 5 AS 83/11) der Kenntnis weiterer Faktoren, die die Kläger jedoch nicht benennen könnten.

    Für ebenso zulässig ist nach vorgenannter BSG-Entscheidung aber auch eine Schätzung des Stromverbrauchs der Heizungsanlage auf der Grundlage geschätzter durchschnittlicher Betriebsstunden ihrer wesentlichen elektrischen Vorrichtungen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. November 2012, L 5 AS 83/11), wobei die Kammer, wie im Schreiben vom 2. März 2016 den Beteiligten dargelegt, eine Schätzung der Stromkosten der Heizungsanlage anhand von 5 % der Brennstoffkosten durchführt.

  • SG Dessau-Roßlau, 12.10.2017 - S 8 AS 2200/13

    Zulässigkeit einer Schätzung der Stromkosten der Heizungsanlage durch den

    Hierzu bedürfe es unter Bezugnahme auf die Entscheidung des 5. Senats des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 22. November 2012 (L 5 AS 83/11) der Kenntnis weiterer Faktoren, die der Kläger jedoch nicht benennen könne.

    Für ebenso zulässig ist nach vorgenannter BSG-Entscheidung aber auch eine Schätzung des Stromverbrauchs der Heizungsanlage auf der Grundlage geschätzter durchschnittlicher Betriebsstunden ihrer wesentlichen elektrischen Vorrichtungen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. November 2012, L 5 AS 83/11), wobei die Kammer, wie im Schreiben vom 2. März 2016 den Beteiligten dargelegt, eine Schätzung der Stromkosten der Heizungsanlage anhand von 5 % der Brennstoffkosten durchführt.

  • SG Dresden, 27.08.2013 - S 49 AS 2681/12

    Vorläufigkeit von die Energiekosten für den Betrieb einer Wasser- und

    Dafür ist aber ein Bezugspunkt für eine realitätsnahe Schätzung des auf diese Geräte entfallenden Energieanteils erforderlich (vgl. zum Betriebsstrom einer Heizungsanlage BSG, Urteil vom 7. Juli 2011, B 14 AS 51/10 R (16) unter Hinweis auf § 287 Abs. 2 ZPO; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. November 2012 - L 5 AS 83/11 -, juris (Rn. 48); LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 10. Juli 2012 - L 7 AS 988/11 ZVW -, juris (16)).
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   LSG Hamburg, 18.07.2011 - L 5 AS 83/11   

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https://dejure.org/2011,20633
LSG Hamburg, 18.07.2011 - L 5 AS 83/11 (https://dejure.org/2011,20633)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 18.07.2011 - L 5 AS 83/11 (https://dejure.org/2011,20633)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 18. Juli 2011 - L 5 AS 83/11 (https://dejure.org/2011,20633)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Sachsen, 11.08.2016 - L 3 AS 10/12

    Aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisstand; Diabetes mellitus; Einkommens- und

    d) Dass bei Diabetes Mellitus, wenn keine Besonderheiten vorliegen, kein Anspruch auf Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung nach § 21 Abs. 5 SGB II besteht, wird seit langem in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten (vgl. z. B. Sächs. LSG, Beschluss vom 27. August 2010 - L 3 AS 245/08 - juris Rdnr. 23 ff.; Sächs. LSG, Beschluss vom 15. Februar 2010 - L 3 AS 780/09 NZB - juris Rdnr. 26; Sächs. LSG, Beschluss vom 26. Februar 2009 - L 2 AS 152/07 - juris Rdnr. 33 ff.; Bay. LSG, Urteil vom 23. April 2009 - L 11 AS 124/08 - juris Rdnr. 30; Bay. LSG, Urteil vom 6. Juni 2011 - L 8 AS 770/10 - juris Rdnr. 22; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Oktober 2009 - L 12 AS 4179/08- juris Rdnr. 22 ff.; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Juni 2011 - L 19 AS 1023/11 B ER - FEVS 63, 371 ff. = juris Rdnr. 31; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. Januar 2012 - L 19 AS 1747/11 B - juris Rdnr. 4; LSG Hamburg, Urteil vom 18. Juli 2011 - L 5 AS 83/11 - juris Rdnr. 25; LSG Hamburg, Urteil vom 19. März 2015 - L 4 AS 333/12 - juris Rdnr. 38; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. März 2016 - L 6 AS 403/14 - juris).
  • LSG Hamburg, 15.03.2012 - L 4 AS 234/10
    Ergänzend ist zu erwähnen, dass der Senat mit Urteil vom 18. Juli 2011 (L 5 AS 83/11) bereits entschieden hat, dass bei Diabetes mellitus Typ II kein Mehrbedarf besteht, und das ebenfalls auf die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhenden Empfehlungen des D. Vereins gestützt hat.
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