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   LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2016 - L 5 AS 838/15   

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https://dejure.org/2016,39744
LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2016 - L 5 AS 838/15 (https://dejure.org/2016,39744)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.06.2016 - L 5 AS 838/15 (https://dejure.org/2016,39744)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. Juni 2016 - L 5 AS 838/15 (https://dejure.org/2016,39744)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Dauer der Absenkung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II; Zulässigkeit der isolierten Anfechtungsklage im sozialgerichtlichen Verfahren; Keine Erforderlichkeit einer Anhörung; Auswirkung der Absenkung bei nicht vorhandenem Leistungsanspruch ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 31; SGB II § 31b; SGB X § 24
    Sperrzeit; Absenkung; Sanktionsbescheid; isolierte Anfechtungsklage; Anhörung; Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • rechtsportal.de

    Dauer der Absenkung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 22.03.2010 - B 4 AS 68/09 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Arbeitgeberkündigung wegen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2016 - L 5 AS 838/15
    Diese Trennung erlaubt es, entgegen der bei Klagen auf höhere Leistungen üblicherweise vorzunehmenden vollen Überprüfung aller die Leistungshöhe und auch den -grund bestimmenden Faktoren (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 22. März 2010 - B 4 AS 68/09 R -, SozR 4-4200 § 31 Nr. 4 Rn. 9) einen beschränkten Streitgegenstand des Verfahrens anzunehmen (vgl. BSG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - B 7a AL 50/05 R -, BSGE 95, 191).

    Der Absenkungsbescheid und der die Sanktion umsetzende Bewilligungsbescheid bilden eine rechtliche Einheit i.S. eines einheitlichen Bescheids zur Höhe des Alg II in dem von der Absenkung betroffenen Zeitraum (vgl. BSG, Urteil vom 22. März 2010 - B 4 AS 68/09 R -, SozR 4-4200 § 31 Nr. 4).

  • BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 50/05 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2016 - L 5 AS 838/15
    Diese Trennung erlaubt es, entgegen der bei Klagen auf höhere Leistungen üblicherweise vorzunehmenden vollen Überprüfung aller die Leistungshöhe und auch den -grund bestimmenden Faktoren (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 22. März 2010 - B 4 AS 68/09 R -, SozR 4-4200 § 31 Nr. 4 Rn. 9) einen beschränkten Streitgegenstand des Verfahrens anzunehmen (vgl. BSG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - B 7a AL 50/05 R -, BSGE 95, 191).

    Über die bloße prozessuale Zulässigkeit dieses Vorgehens hinaus muss die Beschränkung des Streitgegenstands muss vom Kläger auch ausdrücklich gewollt sein (vgl. BSG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - B 7a AL 50/05 R -, BSGE 95, 191).

  • BSG, 29.11.1990 - 7 RAr 6/90

    Keine Anhörung vor Herabbemessung der Arbeitslosenhilfe bei neuem

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2016 - L 5 AS 838/15
    Für die Zeit ab Februar 2011 und damit auch für den streitgegenständlichen Zeitraum lag noch kein Bewilligungsbescheid vor, in dessen Wirkungskreis der Absenkungsbescheid hätte eingreifen können (vgl. zur Entbehrlichkeit der Anhörung in diesen Fällen BSG, Urteil vom 29. November 1990 - 7 RAr 6/90 -, BSGE 68, 42).
  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Minderung des Arbeitslosengeld II wegen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2016 - L 5 AS 838/15
    Dies folgt aus dem Wortlaut und der darin deutlich werdenden Regelungskonzeption des Sanktionsrechts im SGB II in der bis 31. März 2011 geltenden Fassung (zur Nachfolgeregelung Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 29. April 2015 - B 14 AS 19/14 R -, juris), das hier nach § 77 Abs. 12 SGB II weiter anzuwenden ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 05.06.2018 - L 7 AS 178/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten

    Eine Tatbestandswirkung von Verwaltungsakten besagt lediglich, dass Behörden und Gerichte die in einem bindenden Bescheid getroffene Regelung, solange sie Bestand hat, als verbindlich hinzunehmen und ohne Prüfung der Rechtmäßigkeit ihren Entscheidungen zugrunde zu legen haben (BSG, Urteil vom 13. Dezember 2016 - B 1 KR 25/16 R - juris Rdnr.11; Urteil vom 8. September 2015 - B 1 KR 16/15 R - BSGE 119, 298 - juris Rdnr. 22; Urteil vom 17. September 2009 - B 6 KA 16/08 R - BSGE 103, 243 - juris Rdnr. 42; Urteil vom 19. März 1998 - B 7 AL 86/96 R - juris Rdnr. 21; vgl. ferner zur Bindungswirkung von Entscheidungen des SGB III-Trägers im Rahmen des § 31 Abs. 2 Nr. 3 SGB II LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. Juni 2016 - L 5 AS 838/15 - juris Rdnr. 33; Berlit in LPK-SGB II, 6. Aufl. 2017, § 31 Rdnr. 101; S. Knickrehm/Hahn in Eicher/Luik, a.a.O., § 31 Rdnr. 81).
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