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   LSG Sachsen-Anhalt, 18.04.2013 - L 5 AS 91/12   

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https://dejure.org/2013,20268
LSG Sachsen-Anhalt, 18.04.2013 - L 5 AS 91/12 (https://dejure.org/2013,20268)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18.04.2013 - L 5 AS 91/12 (https://dejure.org/2013,20268)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18. April 2013 - L 5 AS 91/12 (https://dejure.org/2013,20268)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 15 Abs 1 S 6 SGB 2, § 15 Abs 1 S 2 SGB 2, § 16 Abs 1 SGB 2, § 16d SGB 2, § 2 Abs 1 S 3 SGB 2
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung ersetzender Verwaltungsakt - Anforderungen an Inhalt und Bestimmtheit des Verwaltungsakts - zulässige Regelungen - Bewerbungsaktivitäten und Übernahme einer Arbeitsgelegenheit gegen Mehraufwandsentschädigung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an einen die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt (hier: Zumutbarkeit von drei Bewerbungen pro Monat mit Nachweispflicht und Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 15 Abs. 1; SGB II § 16 Abs. 1
    Eingliederungsvereinbarung; ersetzender; Verwaltungsakt; Bewerbungen; Arbeitsgelegenheit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 60/07 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Verweigerung der Aufnahme eines zumutbaren

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.04.2013 - L 5 AS 91/12
    Eine wöchentlich 30-stündige Tätigkeit ist vielmehr geeignet, ihn an den allgemeinen Arbeitsmarkt heranzuführen (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - B 4 AS 60/07 R - juris).

    Es kann offen bleiben, ob die Zielrichtung des Merkmals der Zusätzlichkeit auf den Schutz von Konkurrenten ausgerichtet ist und es damit im Verhältnis zum Kläger nicht auf dieses Merkmal ankommt (vgl. zum Charakter des Merkmals der Zusätzlichkeit in Bezug auf den Konkurrentenschutz: BSG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - B 4 AS 60/07 R - Rn. 24, juris).

    Arbeiten sind zusätzlich, wenn sie ohne die Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden (BSG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - B 4 AS 60/07 R - juris, Rn. 27).

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 13/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Rechtsanspruch auf Abschluss einer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.04.2013 - L 5 AS 91/12
    Es kann offenbleiben, ob sie als Anfechtungsklage (vgl. BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 13/09 R - Rn. 21, juris) oder - soweit der angefochtene Bescheid als erledigt angesehen werden muss - als Fortsetzungsfeststellungsklage (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 4. Oktober 2012 - L 5 AS 354/09 - juris) zulässig ist.

    Es kann offen bleiben, ob - wie das SG in Übereinstimmung mit dem BSG angenommen hat - dem Beklagten die Möglichkeit eines Vorgehens nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II schon dann zusteht, wenn sie als der besser geeignete Weg erscheint (BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 13/09 R - Rn. 16, juris), oder ob zuvor eine erfolglose Verhandlungsphase stattgefunden haben muss (Berlit in Münder, Lehr- und Praxiskommentar SGB II, 4. Aufl. 2011, § 15 Rn. 43).

    Der Grundsicherungsträger treffe eine nicht justiziable Opportunitätsentscheidung darüber, welchen Verfahrensweg er zur Erfüllung des Ziels der Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen wähle, ohne dass der erwerbsfähige Hilfebedürftige dadurch einen Rechtsverlust erleide (BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 13/09 R - Rn. 13, juris).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.04.2013 - L 5 AS 89/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung ersetzender

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.04.2013 - L 5 AS 91/12
    Hiergegen erhob der Kläger am 7. Dezember 2009 Klage beim Sozialgericht Magdeburg - SG - (S 12 AS 3617/09/L 5 AS 89/12).

    Vor dem Hintergrund der Verweigerungshaltung durch den Kläger, die sich auch in den bereits anhängigen Klageverfahren beim SG (S 12 AS 3617/09 / L 5 AS 89/12 sowie S 12 AS 858/10 / L 5 AS 90/12) zeigt, war nicht zu fordern, dass vor dem Erlass des hier streitigen Verwaltungsakts erneut in eine weitere Verhandlungsphase eingetreten werden musste.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.04.2013 - L 5 AS 90/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung ersetzender

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.04.2013 - L 5 AS 91/12
    Hiergegen erhob der Kläger am 16. März 2010 Klage beim SG (S 12 AS 858/10 / L 5 AS 90/12).

    Vor dem Hintergrund der Verweigerungshaltung durch den Kläger, die sich auch in den bereits anhängigen Klageverfahren beim SG (S 12 AS 3617/09 / L 5 AS 89/12 sowie S 12 AS 858/10 / L 5 AS 90/12) zeigt, war nicht zu fordern, dass vor dem Erlass des hier streitigen Verwaltungsakts erneut in eine weitere Verhandlungsphase eingetreten werden musste.

  • BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R

    Rücknahme bzw Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.04.2013 - L 5 AS 91/12
    Vor dem Hintergrund, dass einem Arbeitslosen im Rahmen der Beschäftigungssuche nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung (SGB III) Eigenbemühungen in Form von zwei Bewerbungen pro Woche auferlegt werden können (BSG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - B 7a AL 18/05 R - Rn. 29 juris), ist die Verpflichtung des Klägers, sich innerhalb eines Monats mindestens bei zwei bis drei Arbeitgebern zu bewerben, nicht zu beanstanden.
  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Rechtswidrigkeit

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.04.2013 - L 5 AS 91/12
    Demgegenüber geht der 14. Senat des Bundessozialgerichts ausweislich des Terminsberichts vom 15. Februar 2013 (B 14 AS 195/11 R, noch nicht veröffentlicht) offenbar davon aus, dass Ermessenerwägungen jedenfalls dann zu treffen sind, wenn der angefochtene Verwaltungsakt zehn Monate gilt.
  • LSG Baden-Württemberg, 14.07.2010 - L 3 AS 4018/09
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.04.2013 - L 5 AS 91/12
    Als vereinbarungsfähige Leistungen zur Eingliederung kommen aufgrund von § 53 Abs. 2 SGB X nur solche in Betracht, die im Ermessen des Trägers stehen, auf die also kein Rechtsanspruch besteht (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Juli 2010 - L 3 AS 4018/09 - juris; Berlit a.a.O., § 15 Rn. 22).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 04.10.2012 - L 5 AS 354/09

    Zulässigkeit einer Fortfestsetzungsklage nach Erledigung des zugrundeliegenden

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.04.2013 - L 5 AS 91/12
    Es kann offenbleiben, ob sie als Anfechtungsklage (vgl. BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 13/09 R - Rn. 21, juris) oder - soweit der angefochtene Bescheid als erledigt angesehen werden muss - als Fortsetzungsfeststellungsklage (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 4. Oktober 2012 - L 5 AS 354/09 - juris) zulässig ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2014 - L 19 AS 404/14

    Ablehnung einer Eingliederungsvereinbarung durch den Leistungsberechtigten und

    Die Leistungspflicht des Leistungsträgers wird dagegen nur allgemein beschrieben (vgl. LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 18.04.2013 - L 5 AS 91/12 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2014 - L 19 AS 373/14

    Entscheidung über die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen

    Die Leistungspflicht des Leistungsträgers wird dagegen nur allgemein beschrieben (vgl. LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 18.04.2013 - L 5 AS 91/12 m.w.N.).
  • SG Stuttgart, 07.07.2014 - S 18 AS 3048/14

    Einstweiliger Rechtsschutz - teilweise Anordnung der aufschiebenden Wirkung des

    Die Leistungspflicht des Leistungsträgers wird dagegen nur allgemein beschrieben (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18.04.2013 - L 5 AS 91/12 m.w.N.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.02.2014 - L 5 AS 997/13

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen einen Eingliederungsverwaltungsakt

    Als vereinbarungsfähige Leistungen zur Eingliederung kommen aufgrund von § 53 Abs. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Verwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X) nur solche in Betracht, die im Ermessen des Trägers stehen, auf die also kein Rechtsanspruch besteht (Urteil des erkennenden Senats vom 18. April 2013, L 5 AS 91/12, LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Juli 2010, L 3 AS 4018/09, beide juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2022 - L 7 AS 119/22

    Unbegründetheit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Anordnung der

    Die Leistungspflicht des Leistungsträgers wird dagegen nur allgemein beschrieben (vgl. hierzu LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 20.03.2014 - L 19 AS 373/14 B ER, LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 18.04.2013 - L 5 AS 91/12 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2020 - L 7 AS 1662/20
    Die Leistungspflicht des Leistungsträgers wird dagegen nur allgemein beschrieben (vgl. hierzu LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 20.03.2014 - L 19 AS 373/14 B ER, LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 18.04.2013 - L 5 AS 91/12 m.w.N.).
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