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   LSG Sachsen-Anhalt, 10.02.2014 - L 5 AS 997/13 B ER   

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https://dejure.org/2014,4413
LSG Sachsen-Anhalt, 10.02.2014 - L 5 AS 997/13 B ER (https://dejure.org/2014,4413)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10.02.2014 - L 5 AS 997/13 B ER (https://dejure.org/2014,4413)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10. Februar 2014 - L 5 AS 997/13 B ER (https://dejure.org/2014,4413)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Anforderungen an einen die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt - Eingliederungsvereinbarung; Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt; Eingliederungsvereinbarung ersetzender Verwaltungsakt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Rechtswidrigkeit

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.02.2014 - L 5 AS 997/13
    Wortlaut, Entstehungsgeschichte und Sinn und Zweck des § 15 Abs. 1 SGB II sprächen danach eher dafür, dass ein die Eingliederungsvereinbarung ersetzender Verwaltungsakt nur in Betracht komme, wenn der Grundsicherungsträger zuvor den Versuch unternommen hat, mit dem Arbeitsuchenden eine Vereinbarung zu schließen, oder wenn im Einzelfall besondere Gründe vorliegen, die den Abschluss einer Vereinbarung als nicht sachgerecht erscheinen lassen, was im ersetzenden Verwaltungsakt im Einzelnen darzulegen wäre (BSG, Urteil vom 14. Februar 2013, a.a.O.).

    Eine Ermessensausübung ist lediglich dann erforderlich, wenn die Geltungsdauer mehr als sechs Monate betragen soll (BSG, Urteil vom 14. Februar 2013, B 14 AS 195/11 R (20)).

  • BSG, 06.11.2012 - B 12 SF 12/12 S

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bestimmung des zuständigen Gerichts -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.02.2014 - L 5 AS 997/13
    Das ausdrücklich an das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt gerichtete Ablehnungsgesuch der Antragstellerin gegen die Richterin S. ist unzulässig und deshalb zu verwerfen (vgl. hierzu BSG, Beschluss vom 6. November 2012, B 12 SF 12/12 S, - juris).
  • BVerwG, 21.07.1994 - 4 VR 1.94

    Vorhaben mit vordringlichem Bedarf - Fernstraßenausbau - Planbetroffener -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.02.2014 - L 5 AS 997/13
    Das Gesetz unterstellt aber den Sofortvollzug keineswegs als stets, sondern als nur im Regelfall geboten und verlagert somit die konkrete Interessenbewertung auf Antrag des Antragstellers hin in das gerichtliche Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 17. September 2001, 4 VR 19/01, NZV 2002, 51, 52 unter Bezug auf BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1994, 4 VR 1/94, BVerwGE 96, 239 ff, jeweils zu § 80 Abs. 2 Nr. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der bis 31. Dezember 1996 gültigen Fassung, der wortgleich zu § 86a Abs. 2 Nr. 4 SGG ist).
  • BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R

    Rücknahme bzw Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.02.2014 - L 5 AS 997/13
    Vor dem Hintergrund, dass einem Arbeitslosen im Rahmen der Beschäftigungssuche nach dem SGB III Eigenbemühungen in Form von zwei Bewerbungen pro Woche auferlegt werden können (BSG, Urteil vom 20. Oktober 2005, B 7a AL 18/05 R (29)), ist diese Verpflichtung der Antragstellerin nicht zu beanstanden (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 29. Januar 2014, L 5 AS 78/12).
  • BVerfG, 30.10.2009 - 1 BvR 2395/09

    Effektiver Rechtsschutz gem. Art. 19 Abs. 4 GG ist durch die Möglichkeit der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.02.2014 - L 5 AS 997/13
    § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG gewährleistet dem Betroffenen diese Möglichkeit gerade auch im Hinblick auf § 39 Nr. 1 2. Alt. SGB II in hinreichender Weise (BVerfG, Beschluss vom 30. Oktober 2009, 1 BvR 2395/09 - juris).
  • BVerwG, 17.09.2001 - 4 VR 19.01

    Sofort vollziehbarer Verwaltungsakt; Antrag auf Gewährung vorläufigen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.02.2014 - L 5 AS 997/13
    Das Gesetz unterstellt aber den Sofortvollzug keineswegs als stets, sondern als nur im Regelfall geboten und verlagert somit die konkrete Interessenbewertung auf Antrag des Antragstellers hin in das gerichtliche Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 17. September 2001, 4 VR 19/01, NZV 2002, 51, 52 unter Bezug auf BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1994, 4 VR 1/94, BVerwGE 96, 239 ff, jeweils zu § 80 Abs. 2 Nr. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der bis 31. Dezember 1996 gültigen Fassung, der wortgleich zu § 86a Abs. 2 Nr. 4 SGG ist).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 05.01.2012 - L 5 AS 383/11

    Erledigung des Streitgegenstandes im einstweiligen Rechtsschutz durch Zeitablauf

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.02.2014 - L 5 AS 997/13
    Eine Suspendierung des angefochtenen Bescheids für den Zeitraum vom 19. August 2013 bis (spätestens) 1. September 2013 scheitert bereits daran, dass dieser Zeitraum bereits vor Erhebung des Eilantrages beim SG abgelaufen war und für die nachträgliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung alleine für diesen Zeitraum kein Rechtsschutzbedürfnis besteht (vgl. hierzu: Beschlüsse des erkennenden Senats vom 5. Januar 2012, L 5 AS 383/11 B ER und vom 23. August 2011, L 5 AS 435/10 B ER, - juris).
  • BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87

    Vereinsverbot

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.02.2014 - L 5 AS 997/13
    Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) reicht die Möglichkeit des Betroffenen, effektiven Rechtsschutz durch eine gerichtliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung zu erlangen, aus (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG, 15. Juni 1989, 2 BvL 4/87, BVerfGE 80, 244 (252)).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.07.2010 - L 3 AS 4018/09
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.02.2014 - L 5 AS 997/13
    Als vereinbarungsfähige Leistungen zur Eingliederung kommen aufgrund von § 53 Abs. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Verwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X) nur solche in Betracht, die im Ermessen des Trägers stehen, auf die also kein Rechtsanspruch besteht (Urteil des erkennenden Senats vom 18. April 2013, L 5 AS 91/12, LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Juli 2010, L 3 AS 4018/09, beide juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.04.2013 - L 5 AS 91/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung ersetzender

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.02.2014 - L 5 AS 997/13
    Als vereinbarungsfähige Leistungen zur Eingliederung kommen aufgrund von § 53 Abs. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Verwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X) nur solche in Betracht, die im Ermessen des Trägers stehen, auf die also kein Rechtsanspruch besteht (Urteil des erkennenden Senats vom 18. April 2013, L 5 AS 91/12, LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Juli 2010, L 3 AS 4018/09, beide juris).
  • SG Leipzig, 19.02.2007 - S 19 AS 392/06

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Zulässigkeit von

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 13/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Rechtsanspruch auf Abschluss einer

  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.08.2011 - L 5 AS 435/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Antrag auf Anordnung

  • SG Karlsruhe, 11.12.2018 - S 4 AL 1712/18

    Berufliche Weiterbildung - Anspruch auf Prämienzahlung bei Bestehen einer

    Bei den fachlichen Hinweisen der Beklagten handelt es sich zudem nicht um Regelungen mit Normcharakter, sondern lediglich um interne Hinweise und damit um reines Verwaltungsbinnenrecht, welches die Gerichte nicht bindet (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.02.2014 - L 5 AS 997/13 B ER).
  • SG Leipzig, 16.06.2015 - S 24 AS 2264/14

    Kürzung des "Hartz IV"-Regelbedarfs um 100% wegen Pflichtverletzung eines

    Auch wenn es sich bei den fachlichen Hinweisen nicht um Regelungen mit Normcharakter, sondern lediglich um interne Hinweise und damit um reines Verwaltungsbinnenrecht handelt, welches die Gerichte nicht bindet (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.02.2014 - L 5 AS 997/13 B ER), ergibt sich daraus jedoch eine Rechtswirkung im staatlichen Innenbereich, die zur Bindung der innerhalb der Verwaltungsorganisation nachgeordneten Behörden führt.
  • LSG Bayern, 26.02.2015 - L 7 AS 781/14

    Änderung während der Laufzeit, Eingliederungsverwaltungsakt

    Insoweit liegt ein anfechtbarer Verwaltungsakt vor; ein Eingriff in die Vertragsfreiheit des Klägers ist damit nicht verbunden (vgl. LSG Hamburg Urteil vom 15.11.2012 - L 4 AS 73/12; LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 10.02.2014 - L 5 AS 997/13 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2014 - L 19 AS 404/14

    Ablehnung einer Eingliederungsvereinbarung durch den Leistungsberechtigten und

    Insoweit liegt ein anfechtbarer Verwaltungsakt vor; ein Eingriff in die Vertragsfreiheit des Klägers ist damit nicht verbunden (vgl. LSG Hamburg Urteil vom 15.11.2012 - L 4 AS 73/12; LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 10.02.2014 - L 5 AS 997/13 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2015 - L 12 AS 1884/15

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen

    Insoweit liegt ein anfechtbarer Verwaltungsakt vor; ein Eingriff in die Vertragsfreiheit des Klägers ist damit nicht verbunden (vgl. LSG Hamburg Urteil vom 15.11.2012 - L 4 AS 73/12 - LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 10.02.2014 - L 5 AS 997/13 B -).
  • SG Kassel, 16.02.2016 - S 9 AS 417/15
    Bei den fachlichen Hinweisen handelt es sich nicht um Regelungen mit Normcharakter, sondern lediglich um interne Hinweise und damit um reines Verwaltungsbinnenrecht, welches die Gerichte nicht bindet (vgl. LSG S.-A. vom 10.12.2014 - L 5 AS 997/13 B ER, zitiert nach juris).
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