Rechtsprechung
LSG Baden-Württemberg, 16.12.1992 - L 5 Ar 1144/90 |
Zitiervorschläge
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Dezember 1992 - L 5 Ar 1144/90 (https://dejure.org/1992,16364)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,16364) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Voraussetzungen der Berufsförderung Behinderter für Aufstiegs-Fortbildung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berufsförderung; Behinderter; Aufstiegs-Fortbildung; Arbeitsförderung; Rehabilitation; Erforderlichkeit; Arbeitsstelle; Arbeitsvermittlung; Berufsfindungsmaßnahme; Bildungsmaßnahme; Horizontal; Auswahl; Aufstieg
Verfahrensgang
- SG Stuttgart, 03.04.1990 - S 1 Ar 3843/89
- LSG Baden-Württemberg, 16.12.1992 - L 5 Ar 1144/90
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - L 2 SO 1378/11
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - …
An dieser Betrachtung ändert sich nichts durch das Angebot des Beklagten, die Taxigutscheine auf bis zu sieben Tage in der Woche aufzustocken, denn diese Maßnahme wäre kostspieliger als die KFZ-Hilfe, weshalb das Wunsch- und Wahlrecht (§ 9 Abs. 2 Satz 1 SGB XII) den Ausschlag gibt (vgl. bereits LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.12.1992 - L 5 Ar 1144/90 = E-LSG Ar-024 = Behindertenrecht 1993, 177). - SG Lüneburg, 21.09.2009 - S 18 AL 170/07 Eine Maßnahme zum beruflichen Aufstieg ist - anders als nach § 77 SGB III - nur dann zu för-dern, wenn der Behinderte nur auf diese Weise vollständig und dauerhaft eingegliedert werden kann (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 16.12.1992 - L 5 Ar 1144/90).