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   LSG Berlin-Brandenburg, 22.12.2006 - L 5 B 1025/06 AS ER, L 5 B 1026/06 AS PKH   

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https://dejure.org/2006,21750
LSG Berlin-Brandenburg, 22.12.2006 - L 5 B 1025/06 AS ER, L 5 B 1026/06 AS PKH (https://dejure.org/2006,21750)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.12.2006 - L 5 B 1025/06 AS ER, L 5 B 1026/06 AS PKH (https://dejure.org/2006,21750)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. Dezember 2006 - L 5 B 1025/06 AS ER, L 5 B 1026/06 AS PKH (https://dejure.org/2006,21750)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einen Verwaltungsakt über Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende; Hilfebedürftigkeit nach § 9 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Begriff des dauernden Getrenntlebens; Annahme einer Lebensgemeinschaft und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Baden-Württemberg, 26.08.2005 - L 13 AS 3390/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Anhaltspunkte für ein

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.12.2006 - L 5 B 1025/06
    Soweit das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in § 1567 Abs. 1 eine Legaldefinition enthält, ist diese angesichts ihrer klaren Ausrichtung auf das Scheidungsverfahren insbesondere im Hinblick auf die in ihr enthaltenen subjektiven Komponenten nicht ohne weiteres auf andere Bereiche, insbesondere nicht das Steuer- und Sozialrecht, übertragbar (so auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.08.2005, L 13 AS 3390/05 ER-B, zitiert nach juris; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.02.2002, 16 A 376/01, zitiert nach juris; Wolf in Münchener Kommentar zum BGB, Band / Familienrecht I, 4. Aufl., 2000, § 1567 Rn. 2 und 71).

    Da sich vorliegend der Antragsteller darauf beruft, dauernd von seiner Ehefrau getrennt zu leben, und hieraus Rechte herleiten möchte, geht der Senat jedenfalls im Rahmen des hiesigen einstweiligen Rechtsschutzverfahrens davon aus, dass ihn die Feststellungslast für die nicht gelungene Feststellung eines dauernden Getrenntlebens trifft (so auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.08.2005, L 13 AS 3390/05 ER-B, zitiert nach juris).

  • BFH, 18.07.1985 - VI R 100/83

    Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes in einen anderen Verwaltungsakt -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.12.2006 - L 5 B 1025/06
    14 Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzgerichts (vgl. Urteile vom 18.07.1996, III R 90/95, BFH/NV 1997, 139 f. m.w.N. und vom 18.07.1985, VI R 100/83, BFH/NV 1987, 431 ff.; so auch Eicher/Spellbrink, SGB II, § 7 Rn. 26) ist dann von einem dauernden Getrenntleben auszugehen, wenn die zum Wesen der Ehe gehörende Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft endgültig aufgehoben worden ist, wobei insoweit Lebensgemeinschaft die räumliche, persönliche und geistige Gemeinschaft der Ehegatten bedeutet, während unter Wirtschaftsgemeinschaft die gemeinsame Erledigung der die Ehegatten gemeinsam berührenden wirtschaftlichen Fragen ihres Zusammenlebens zu verstehen ist.
  • BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R

    Bösgläubigkeit des Leistungsempfängers bei der teilweise Rücknahme von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.12.2006 - L 5 B 1025/06
    Dabei ist jedoch nicht ein objektiver Maßstab anzulegen, sondern auf die persönliche Urteils- und Kritikfähigkeit, das Einsichtsvermögen und Verhalten der Betroffenen sowie die besonderen Umstände des Falles abzustellen (BSG, Urteil vom 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R - SozR 3-1300 § 45 Nr. 42 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2002 - 16 A 376/01

    Bestimmung des Begriffs des Getrenntlebens; Rückgriff auf die subjektiven

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.12.2006 - L 5 B 1025/06
    Soweit das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in § 1567 Abs. 1 eine Legaldefinition enthält, ist diese angesichts ihrer klaren Ausrichtung auf das Scheidungsverfahren insbesondere im Hinblick auf die in ihr enthaltenen subjektiven Komponenten nicht ohne weiteres auf andere Bereiche, insbesondere nicht das Steuer- und Sozialrecht, übertragbar (so auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.08.2005, L 13 AS 3390/05 ER-B, zitiert nach juris; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.02.2002, 16 A 376/01, zitiert nach juris; Wolf in Münchener Kommentar zum BGB, Band / Familienrecht I, 4. Aufl., 2000, § 1567 Rn. 2 und 71).
  • BFH, 18.07.1996 - III R 90/95

    Voraussetzung für eine Zusammenveranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.12.2006 - L 5 B 1025/06
    14 Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzgerichts (vgl. Urteile vom 18.07.1996, III R 90/95, BFH/NV 1997, 139 f. m.w.N. und vom 18.07.1985, VI R 100/83, BFH/NV 1987, 431 ff.; so auch Eicher/Spellbrink, SGB II, § 7 Rn. 26) ist dann von einem dauernden Getrenntleben auszugehen, wenn die zum Wesen der Ehe gehörende Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft endgültig aufgehoben worden ist, wobei insoweit Lebensgemeinschaft die räumliche, persönliche und geistige Gemeinschaft der Ehegatten bedeutet, während unter Wirtschaftsgemeinschaft die gemeinsame Erledigung der die Ehegatten gemeinsam berührenden wirtschaftlichen Fragen ihres Zusammenlebens zu verstehen ist.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2006 - L 5 B 549/06

    Sofortige Vollziehbarkeit der Entscheidung über Leistungen der Grundsicherung für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.12.2006 - L 5 B 1025/06
    Der Senat geht jedoch davon aus, dass es sich bei einer Entscheidung über die Rücknahme oder Aufhebung eines Bewilligungsbescheides - selbst soweit er sich auf die Vergangenheit bezieht - um eine Entscheidung über Leistungen der Grundsicherung handelt (vgl. Beschluss des Senats vom 25.08.2006 - L 5 B 549/06 AS ER - so auch Eicher/Spellbrink, SGB II, § 39 Rn. 12 und Mayer in Oestreicher, SGB XII/SGB II, § 39 SGB II Rn. 37 und 38 m.w.N.).
  • LSG Sachsen, 19.01.2017 - L 7 AS 1438/14

    Bedarfsgemeinschaft; dauerndes Getrenntleben; Ehe; Trennungswille

    Dieser Rechtsprechung sind die Landessozialgerichte gefolgt (SächsLSG, Urteil vom 07.06.2012 - L 3 AS 150/10, Rn. 53 f. sowie Urteil vom 06.12.2012 - L 3 AS 720/10, Rn. 42 ff.; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.12.2006 - L 5 B 1025/06 AS ER und L 5 B 1026/06 AS ER, Rn. 14; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.08.2005 - L 13 AS 3390/05 ER-B, Rn. 6 ff. und Urteil vom 14.03.2008 - L 8 AS 1358/07, Rn. 31 f.; Bayerisches LSG, Beschluss vom 12.04.2010 - L 8 AS 136/10 B ER, Rn. 21; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.02.2013 - L 15 AS 139/09, Rn. 23 ff.).

    Wenn die Ehe über eine Zeit des Getrenntlebens von drei Jahren hinaus in der gemeinsamen Ehewohnung fortgesetzt wird, ohne dass ein Partner von der Möglichkeit Gebrauch macht, die Scheidung durchzusetzen, mangelt es regelmäßig an einem nach außen erkennbaren Trennungswillen (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.12.2006 - L 5 B 1025/06 AS ER und L 5 B 1026/06 AS ER, Rn. 14; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.02.2013 - L 15 AS 139/09, Rn. 23 ff.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2007 - L 5 B 873/07

    Ehepaar; mehrmonatiger studienbedingter Auslandsaufenthalt eines Ehepartners;

    Gleiches gilt im Ergebnis, wenn man die zu § 26 des Einkommensteuergesetzes (EStG) für das Steuerrecht entwickelten Grundsätze überträgt (so der Senat in seinem Beschluss vom 22.12.2006 - L 5 B 1025/06 AS ER, veröffentlicht in juris, Rn. 13, und LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.08.2005 - L 13 AS 3390/05 ER-B -, zitiert nach juris, Rn. 6).
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