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   LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2006 - L 5 B 1147/06 AS ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,15619
LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2006 - L 5 B 1147/06 AS ER (https://dejure.org/2006,15619)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.12.2006 - L 5 B 1147/06 AS ER (https://dejure.org/2006,15619)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Dezember 2006 - L 5 B 1147/06 AS ER (https://dejure.org/2006,15619)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme der Kosten für angemessenen Wohnraum bei einem Sozialhilfeempfänger; Vorliegen einer unzumutbare Enge in einer Sozialwohnung; Begründung einer existenziellen Notlage durch die Geburt eines Kindes; Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)

  • SG Duisburg, 29.06.2018 - S 49 AS 2087/17

    Erteilung einer Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen

    Von dieser Rechtsprechung abweichende Einzelentscheidungen, in denen zwischenzeitlich die Zulässigkeit einer Elementenfeststellungsklage im Zusammenhang mit § 22 Abs. 4 SGB II a.F. bejaht worden ist (LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 15.12.2006 - L 5 B 1147/06 AS ER, juris, Rn. 6; Piepenstock, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 22, Rn. 190), sind durch die Rechtsprechung inzwischen wieder ausdrücklich aufgegeben worden (LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 10.05.2011 - L 19 AS 629/11 B ER, juris, Rn. 4 - "In der Hauptsache läge auch keine ausnahmsweise zulässige Elementenfeststellungklage vor. Eine solche Klage wird nur dann für zulässig gehalten, falls der Streit zwischen den Beteiligten durch die gerichtliche Feststellung über ein einzelnes Element eines Rechtsverhältnisses vollständig ausgeräumt werden kann [ ]. Diese Voraussetzung wäre nicht gegeben, denn die Antragstellerin wäre ihrem eigentlichen Ziel, eine Änderung ihrer Wohnsituation zu erreichen, nicht näher gekommen. Selbst im Fall einer rechtskräftigen Feststellung der Auszugsnotwendigkeit ist ein weiterer Streit der Beteiligten darüber, ob die Aufwendungen für eine konkret in Aussicht genommene neue Unterkunft angemessen sind, nicht auszuschließen [ ]. Soweit der 5. Senat des LSG Berlin-Brandenburg in seinem Beschluss vom 15. Dezember 2006 - L 5 AS 1147/06 AS ER -, zitiert nach juris) die Elementenfeststellungsklage aus Gründen der Rechtsschutzgarantie und aus Praktikabilitätserwägungen ausnahmsweise für zulässig erachtet hat, hat er an dieser Auffassung in späteren Entscheidungen ausdrücklich nicht mehr festgehalten (vgl. Beschlüsse vom 25. Juni 2008 - L 5 B 1156/08 AS ER - und 16. Januar 2009 - L 5 B 2097/08 AS ER -, jeweils zitiert nach juris).").
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2011 - L 19 AS 43/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Verweigert der zuständige Leistungsträger zu Unrecht eine Zusicherung nach § 22 Abs. 2 SGB II, besteht vielmehr grundsätzlich ein Interesse des Hilfebedürftigen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Ablehnung (ebenso LSG Berlin-Brandenburg Beschl. v. 15.12.2006 - L 5 B 1147/06 AS ER = www.juris.de; einschränkend LSG Berlin-Brandendenburg Urt. v. 11.05.2010 - L 5 AS 1576/09 = www.juris.de; Krauß in Hauck/Noftz, SGB II, § 22 Rn 105).

    Diesbezüglich liegt auch nicht die bloße Klärung von Anspruchselementen vor (a.A. LSG Berlin-Brandenburg Beschl. v. 15.12.2006 a.a.O.), sondern es wird vielmehr die Rechtsbeziehung zwischen den Beteiligten in Bezug auf den zustehenden angemessenen Wohnraum einschließlich des Anspruchs auf Erlass zukünftiger Leistungsbescheide auf dieser Grundlage über die Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 SGB II geklärt.

  • LSG Baden-Württemberg, 16.06.2009 - L 13 AS 3036/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Wohnungswechsel - vorherige Zusicherung

    Eine Zusicherung nach § 22 Abs. 2 Satz 1 SGB II kann daher erst dann abgegeben werden, wenn der erforderliche Umzug auf ein bestimmtes, nach Lage der Wohnung, Zeitpunkt des Einzugs und den aufzuwendenden Kosten konkretisiertes Wohnungsangebot gerichtet ist (Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 7. September 2007, Az.: L 9 AS 489/07 ER, LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Dezember 2006, Az.: L 5 B 1147/06 AS ER, LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Juli 2008, Az.: L 7 AS 2809/08 ER-B).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2007 - L 5 AS 29/06

    Zustimmung zur Mietkostenübernahme für einen noch nicht 25-Jährigen nach § 22 SGB

    Die danach zu erteilende Zusicherung muss sich jedoch auf eine bestimmte Unterkunft mit Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in bestimmter Höhe beziehen (vgl. Berlit in LPK-SGB 11, 2. Aufl., § 22 Rn. 85, Beschluss des Senats vom 11.12.2006 - L 5 B 1147/06 AS ER, dokumentiert unter sozialgerichtsbarkeit.de; Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 30.03.2007 - L 13 AS 38/07 ER - zitiert nach juris, Rn. 15).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.01.2009 - L 5 B 2097/08

    Keine isolierte Feststellung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung

    24 Soweit der Senat in dem von den Antragstellern zitierten Beschluss vom 15. Dezember 2006 (L 5 B 1147/06 AS ER) Ausführungen zur ausnahmsweisen Zulässigkeit einer Elementenfeststellungsklage gemacht hatte, hat er diese in ihrer Allgemeinheit nicht aufrechterhalten (Beschluss vom 25.06.2008 - L 5 B 1156/08 AS ER -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2010 - L 5 AS 1576/09

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Feststellungsinteresse; Wiederholungsgefahr;

    Ob eine Wiederholungsgefahr im Falle der Zusicherung nach § 22 Abs. 2 SGB II bejaht werden kann, wenn die Zusicherung (allein) unter Verweis auf die fehlende Notwendigkeit eines Umzug abgelehnt wird, kann dahinstehen (dies in einem Ausnahmefall bejahend: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 15. Dezember 2006 - L 5 B 1147/06 AS ER, ablehnend: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Juni 2008 - L 5 B 1156/08 AS ER).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - L 10 AS 216/10

    Wohnungswechsel; vorherige Zusicherung; Anforderungen; konkretes Wohnungsangebot;

    Soweit diese Voraussetzung in Fällen, in denen die Antragsgegnerin bereits die Umzugs- bzw Auszugsnotwendigkeit bestreitet, mit Rücksicht auf die Rechtsschutzgarantie bzw auf Praktikabilitätserwägungen für entbehrlich erachtet worden ist (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Dezember 2006 - L 5 B 1147/06 AS ER, juris RdNr 6), kann der Senat dieser Auffassung nicht beitreten.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.06.2009 - L 28 AS 753/09
    Die zu erteilende Zusicherung muss sich dabei auf eine bestimmte Unterkunft mit Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in bestimmter Höhe beziehen (vgl. Berlit in LPK-SGB 11, 2. Aufl., § 22 Rn. 75, 85, Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 15.12.2006 - L 5 B 1147/06 AS ER, dokumentiert unter sozialgerichtsbarkeit.de; Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 30.03.2007 - L 13 AS 38/07 ER - zitiert nach juris, Rn. 15).

    Ob in Ausnahmefällen eine so genannte Elementenfeststellungsklage zulässig ist (so Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 15.12.2006, L 5 B 1147/06 AS ER, dokumentiert unter sozialgerichtsbarkeit.de), bedarf hier keiner Klärung.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2008 - L 5 B 1156/08

    Einstweilige Anordnung; Subsidiarität der Feststellungsklage;

    Soweit der Senat in dem von der Antragstellerin zitierten Beschluss vom 15. Dezember 2006 (L 5 B 1147/06 AS ER) Ausführungen zur ausnahmsweisen Zulässigkeit einer Elementenfeststellungsklage gemacht hat, werden diese in ihrer Allgemeinheit nicht aufrechterhalten.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.06.2012 - L 14 AS 1363/12

    Zusicherung - Umzug

    Der gegenteiligen Auffassung des 5. Senats in dem von den Antragstellerinnen herangezogenen Beschluss vom 15. Dezember 2006 (L 5 B 1147/06 AS ER), von dem dieser Senat im Übrigen in einem späteren Beschluss (vom 25. Juni 2008 - L 5 B 1156/08 AS ER -) wieder abgerückt ist und der zudem nicht in Einklang mit der (allerdings späteren) Rechtsprechung des Bundessozialgerichts stehen dürfte (vgl. Urteil vom 6. April 2011 - B 4 AS 5/10 R -), kann sich der beschließende Senat nicht anschließen (ebenso bereits 10. Senat dieses Gericht, Beschluss vom 24. März 2010 - L 10 AS 216/10 B ER -, der zu Recht darauf hinweist, dass das Risiko, dass während eines auf Erteilung einer Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II gerichteten Eilverfahrens die in Aussicht genommene Unterkunft anderweitig vergeben wird, unausweichliche Folge der Konstruktion des Zusicherungsanspruchs und daher von den Hilfebedürftigen hinzunehmen ist).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2009 - L 26 AS 1788/09
  • SG Freiburg, 26.08.2008 - S 13 AS 1504/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Feststellung der Erforderlichkeit

  • SG Hildesheim, 25.03.2010 - S 54 AS 963/09

    Unterbreitung eines konkreten Mietangebots zur Prüfung der Angemessenheit der

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2009 - L 26 AS 1794/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2020 - L 8 SO 117/20
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.08.2009 - L 28 AS 830/09
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