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   LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2008 - L 5 B 125/08 AS ER, L 5 B 137/08 AS PKH   

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https://dejure.org/2008,23311
LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2008 - L 5 B 125/08 AS ER, L 5 B 137/08 AS PKH (https://dejure.org/2008,23311)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.05.2008 - L 5 B 125/08 AS ER, L 5 B 137/08 AS PKH (https://dejure.org/2008,23311)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. Mai 2008 - L 5 B 125/08 AS ER, L 5 B 137/08 AS PKH (https://dejure.org/2008,23311)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Versagung von Grundsicherungsleistungen wegen fehlender Mitwirkung; Öffentlich-rechtliche Auskunftspflichten des Partners eines Hilfsbedürftigen bei Vorliegen einer Einstandsgemeinschaft und Verantwortungsgemeinschaft; Ausscheiden des Regelsatzes für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2008 - L 7 AS 772/07

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Entziehung bereits bewilligter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2008 - L 5 B 125/08
    Denn mit der Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels könnte die Antragstellerin die begehrten Leistungen für den streitigen Zeitraum nicht erlangen (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.01.2008 - L 7 AS 772/07 ER -, zitiert nach sozialgerichtsbarkeit.de).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2008 - L 5 B 125/08
    25 Ist aber im Eilverfahren eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage nicht möglich, ist eine Entscheidung auf der Grundlage einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange der Antragstellerin einerseits und der öffentlichen Belange andererseits vorzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 1. Senats vom 12.05.2005, - 1 BvR 569/05 -, zitiert nach juris).
  • BSG, 22.02.1995 - 4 RA 44/94

    Entziehung einer Sozialleistung wegen fehlender Mitwirkung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2008 - L 5 B 125/08
    Denn zwar ist die auf § 66 SGB I gestützte Versagung einer Leistung grundsätzlich nur mit der isolierten Anfechtungsklage anzugreifen und gerichtlich auch nur dahin zu überprüfen, ob die Ablehnungsvoraussetzungen im Sinne des § 66 SGB I vorliegen, während - mangels einer Sachentscheidung der Verwaltung über das Leistungsbegehren - eine Überprüfung der materiellrechtlichen Leistungsvoraussetzungen durch das Gericht ausscheidet (BSG, Urteil vom 22.02.1995 - 4 RA 44/94 - zitiert nach juris, Rn. 16).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.09.2018 - L 34 AS 1650/18

    Versagung von Leistungen wegen fehlender Mitwirkung - Grundsicherung für

    Auch wenn richtige Klageart gegen einen Versagensbescheid allein die Anfechtungsklage wäre, ist die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes vorliegend im Interesse der Gewährung effektiven Rechtsschutzes an § 86b Abs. 2 SGG zu messen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 06.05.2008 - L 5 B 125/08 AS ER, Rn. 20, vom 22.11.2005 - L 29 B 1212/05 AS ER, Rn. 14 ff., BayLSG, Beschluss vom 31.08.2012 - L 7 AS 601/12 B ER - Rn. 32 ff., jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.11.2011 - L 25 AS 1646/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; einstweilige Anordnung; effektiver

    Denn Ziel seines Antrags ist die vorläufige Zahlung von Leistungen, die durch eine vorläufige Aussetzung der Vollziehung des Versagungsbescheides nicht erreicht werden könnte (vgl. Beschluss des Senats vom 18. Mai 2009 - L 25 AS 770/09 B ER -, LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Mai 2008 - L 5 B 125/08 AS ER - zitiert nach juris, m. w. N.).

    Geht der Antragsgegner also vorliegend davon aus, dass zwischen dem Antragsteller und Frau W Einstands- und Verantwortungsgemeinschaft besteht, ist er gehalten, die von ihm für entscheidungserheblich gehaltenen Auskünfte unmittelbar nach § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB II von ihr zu beschaffen, indem er - wie nunmehr mit dem allerdings ohne Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Bescheid vom 17. August 2011 geschehen - einen entsprechenden Verwaltungsakt erlässt und diesen ggf. im Wege der Verwaltungsvollstreckung durchsetzt (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Mai 2008 - L 5 B 125/08 AS ER -, a. a. O., LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14. Januar 2008 - L 7 AS 772/07 ER -, LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. November 2010 - L 2 AS 316/10 B ER -, jeweils zitiert nach juris, vgl. auch BSG , Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 78/08 R -, a. a. O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2008 - L 19 B 132/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Dahinstehen kann, ob der Versagungsbescheid vom 16.01.2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.02.2008 nach § 66 SGB I rechtmäßig ist, insbesondere ob die Antragsgegnerin berechtigt war, die Weigerung der Zeugin I., am Verfahren mitzuwirken, dem Antragsteller zuzurechnen (bejahend im Fall des Bestehens einer Einstandsgemeinschaft LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.02.2008, L 8 AS 3380/07; verneinend unter Verweis auf die Vorschrift des § 60 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 SGB II LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14.01.2008, L 7 AS 772/07 ER und LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.05.2008, L 5 B 125/08 AS ER).
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