Rechtsprechung
   LSG Rheinland-Pfalz, 27.10.2003 - L 5 B 126/03 SB   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,15525
LSG Rheinland-Pfalz, 27.10.2003 - L 5 B 126/03 SB (https://dejure.org/2003,15525)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.10.2003 - L 5 B 126/03 SB (https://dejure.org/2003,15525)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. Oktober 2003 - L 5 B 126/03 SB (https://dejure.org/2003,15525)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,15525) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordnungsgeld gegenüber einem als Zeugen geladenen Arzt; Verzögerung des Verfahrens durch verspätete Ablieferung eines ärztlichen Befundberichtes; Entschuldigung eines Zeugen wegen Nichterscheinen zum Termin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Arztrecht - Untätigkeit kann teuer werden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2012 - L 22 R 449/12

    Ordnungsgeld - Zeuge - Arzt

    Dabei ist grundsätzlich (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. Oktober 2003 - L 5 B 126/03 SB, zitiert nach juris) auf den Zeitpunkt des Termins abzustellen; spätere Gesichtspunkte können nur eingeschränkt berücksichtigt werden.

    Dabei können die Beweggründe und die Ziele des Zeugen, seine Gesinnung, die aus dem Ordnungsverstoß spricht, und der bei dem Verstoß aufgewendete Wille sowie das Ausmaß der Pflichtwidrigkeit, die Art des Verstoßes und dessen verschuldete Auswirkungen, auch das Vorleben des Zeugen und schließlich seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt werden (LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. Oktober 2003 - L 5 B 126/03 SB; Bayerisches LSG, Beschluss vom 17. Januar 2011 - L 2 AS 3/11 B, zitiert nach juris).

    Der Zeuge hat weder konkrete Angaben zu seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen gemacht (vgl. dazu LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. Oktober 2003 - L 5 B 126/03 SB), noch hat er Anhaltspunkte dafür vorgetragen, die erkennen lassen, dass er durch die Zahlung in eine wirtschaftliche Notlage geraten wird (vgl. dazu Bayerisches LSG, Beschluss vom 01. September 2009 - L 2 SB 22/09 B SF).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.08.2016 - L 11 SB 126/16

    Höhe des Ordnungsgeldes bei Nichterscheinen eines behandelnden Arztes des

    In diesem Zusammenhang weisen die Ordnungsmittel nach § 380 Abs. 1 ZPO nicht nur präventive, sondern auch repressive Züge auf, so dass die nachträgliche Vorlage eines Befundberichtes nicht die Aufhebung der Maßnahmen nach § 380 Abs. 1 ZPO gebietet (vgl. Keller, a. a. O., § 118 Rn. 10j; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. Oktober 2003 - L 5 B 126/03 SB - auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. August 2012 - L 22 R 449/12 B - beide bei juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht